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Autor Thema: Klageerwiderung > aktuelle Argumente bzgl. BVerwG? Ruhen? Fristverlängerung?  (Gelesen 2805 mal)

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  • Beiträge: 3
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Eine fiktive Person hat gegen den Beitragsservice eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. In diese hat er fast alle Argumente aufgenommen, welche in Betracht kommen.  Die Klageschrift umfasste somit gut 90 Seiten, welche  ausführlich darlegten, wie sinnlos der Beitragsservice ist.

Nun hat sich der hessische Rundfunk zu der Klage geäußert, mit Standardtextbausteinen und dem Verweis auf die neuerliche  Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Vielleicht hat ja das ein oder andere Forumsmitglied eigene Erfahrungen diesbezüglich sammeln können und könnte zu folgenden Punkten Ideen haben.

Hier mal die hypothetischen Punkte zu dem fiktiven Fall:
1) Gibt es aktuelle Klageerwiderungen die sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auseinander setzen?
2) Gibt es schon Schriftsätze für das Revisonsverfahren gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes?
3) Sind Anträge auf Ruhendstellung möglich?
4) 4 Wochen Schriftsatzfrist ist viel zu kurz. Sieht jemand wirksam Möglichkeiten die Frist zu verlängern?

Jeder Hinweis ist hilfreich!
Danke.


Edit "Bürger":
Bitte immer die allgemeinen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten:
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Der ursprüngliche, nichtssagende Betreff "Klageerwiderung" musste daher präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 14:38 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Nutz mal die Suchfunktion oder guckst Du hier:
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg128152.html#msg128152

Fristverlängerung sollte nicht das Riesenproblem sein.
Einfach mal beim Gericht fragen/ beantragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2016, 17:58 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun hat sich der hessische Rundfunk zu der Klage geäußert, mit Standardtextbausteinen und dem Verweis auf die neuerliche  Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
[...]
Hier mal die hypothetischen Punkte zu dem fiktiven Fall:
1) Gibt es aktuelle Klageerwiderungen die sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auseinander setzen?
2) Gibt es schon Schriftsätze für das Revisonsverfahren gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes?

Siehe hierzu bitte u.a. unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

3) Sind Anträge auf Ruhendstellung möglich?
Ich dächte schon... "Versuch macht klug"?
Genauere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ruhendstellung sind mit leider nicht bekannt.

4) 4 Wochen Schriftsatzfrist ist viel zu kurz. Sieht jemand wirksam Möglichkeiten die Frist zu verlängern?
Ist denn schon ein Termin zur Verhandlung angesetzt oder eine "Ausschlussfrist" für die Klageargumentation festgesetzt worden?
Falls nicht, so könnte Person A einfach dem Gericht plausibel erklären, wie lange sie benötigt, um als Berufstätiger und Familienmensch die Ausführungen der Gegenseite einschl. aller Urteilsverweise fundiert analysieren und darauf aufbauend schlüssige Argumentationen ausarbeiten zu können - eine fiktive Person einer gewissen PersonX aus dem Forum könnte dafür schon einmal ein paar Jahre Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Klagebegründung errechnet haben, bei der mageren verfügbaren Freizeit... ;)


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged
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a
  • Beiträge: 3
Hallo,

die fiktive Person hat festgestellt, dass die Beantragung der Fristverlängerung funktioniert hat. Die fiktive Person hat noch einmal 8 Wochen Fristverlängerung erhalten.

Der Schriftsatz steht so gut wie, allerdings ist die Frage nach einem Antrag auf Ruhendstellung noch nicht geklärt.

Würdet ihr der fiktiven Person raten, einen Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens zu stellen, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen hat?

Wie könnte so ein Antrag aussehen?

Einfach in den Schriftsatz folgenden Satz aufnehmen...?
Zitat
Es wird die Ruhendstellung des Verfahrens beantragt bis das Bundesverfassungsgericht über die anhängenden Klagen entschieden hat.

Wie sind die Meinungen der Allgemeinheit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 23:22 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Wie könnte so ein Antrag aussehen?
Einfach in den Schriftsatz folgenden Satz aufnehmen...?
Zitat
Es wird die Ruhendstellung des Verfahrens beantragt bis das Bundesverfassungsgericht über die anhängenden Klagen entschieden hat.

z.B. so:
Zitat
Aufgrund der aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2666/15, 1 BvR 302/16, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1382/16 beantrage ich gem. §173 VwGO i.V.m. §251 ZPO die Ruhendstellung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG.

Wenn sich Argumente der eigenen Klagebegründung mit denen der Verfassungsbeschwerden decken, sollte eine Ruhendstellung im Interesse aller Beteiligten sein.

Halte ich auf jeden Fall für sinnvoll, um den Richtern am VG einen Weg zu zeigen, wie sie das Recht nicht bis zum Brechen biegen müssen und allen Beteiligten gerecht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 23:24 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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