medienpolitik.net: Aber es sollten schon mehr „Schwarzseher“ zur Kasse gebeten werden…
Björn Böhning: [...] Wenn jetzt Personen zur Zahlung herangezogen werden, die früher nur deshalb keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, weil sie ihre rundfunktauglichen Geräte nicht angemeldet hatten, dann gehört dieses Ergebnis zu den erklärten Zielen der Reform. [...]
Wie üblich, kommen hier die vielen überzeugten Nichtnutzer gar nicht vor, nur die sogenannten "Schwarzseher". Wie bequem: die Ersteren existieren für die einfach nicht: alles nur "Schwarzseher", die jetzt "zu Recht" im Namen der "Beitragsgerechtigkeit" zur Kasse gebeten werden.
Denn auf die Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kam es schon früher bei der Rundfunkgebühr genauso wenig an wie jetzt beim Rundfunkbeitrag.
Zur Erinnerung: Als Gerätebesitzer wurde man zu Gebührenzeiten automatisch als
Radio- oder
Fernsehteilnehmer des öffentlichen Rundfunks betrachtet. Nach den Anschreiben und Formularen der GEZ mußte man das jedenfalls so verstehen.
So wurde ich als (damals noch) Radiohörer und Zahler der einfachen Rundfunkgebühr, der sich übrigens selbst angemeldet hatte, mehrmals von der GEZ um Mitteilung gebeten, ob ich inzwischen
Fernsehzuschauer oder
–teilnehmer geworden sei.
In einem Schreiben von 2003 hieß es z. B.:
... mit unserem Schreiben vom ... baten wir Sie um Auskunft, ob Sie zwischenzeitlich auch Fernsehzuschauer geworden sind, bzw. sich ein Fernsehgerät angeschafft haben.
Und Punkt 8 der "Informationen zum Thema Rundfunkgebühren" auf der Rückseite des Schreibens lautete:
Jeder Rundfunk-Teilnehmer ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ...
Die auszufüllenden Fragen auf einem Formular der GEZ von 2010 lauteten:
[ ] Ich bin weiterhin kein/e Fernsehteilnehmer/in.
[ ] Ich bin inzwischen ebenfalls Fernsehteilnehmer/in und melde hiermit mein Fernsehgerät an.
Und unten der Hinweis:
Die Pflichten eines Rundfunkteilnehmers ergeben sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. ..."
[siehe Anhang]
Und noch in den Standardschreiben von 2010/2011, scheinheilig-freundlich:
Sie sind mit einem Radio angemeldet. Das freut uns. Verfügen Sie inzwischen auch über ein Fernsehgerät? [...]
Wir können uns vorstellen, dass wir die Geduld der "Nur-Radioteilnehmer" strapazieren*, wenn wir die Frage nach dem Fernsehgerät stellen. Dieser Brief richtet sich jedoch an die Teilnehmer, die ein Fernsehgerät bereithalten und es bisher nicht angemeldet haben ...
* Oh ja, meine Geduld haben sie reichlich strapaziert, bis inzwischen nichts mehr davon übrig ist. Inzwischen haben sie den Knüppel aus dem Sack gelassen und stempeln einen einfach nur noch als "Schwarzseher" und "Schuldner" ab und drohen mit dem Gerichtsvollzieher, wenn man nicht pariert!