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Autor Thema: Björn Böhning (SPD): „Die KEF entscheidet über die bedarfsgerechte Finanzierung“  (Gelesen 3975 mal)

C
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medienpolitik.net, 03.08.2016


„Die KEF entscheidet über die bedarfsgerechte Finanzierung“
Interview mit Björn Böhning (SPD), Staatssekretär und Chef der Senatskanzlei in Berlin

Zitat
Verzicht auf Beitragssenkung würde nicht ARD und ZDF zugutekommen

Bis Oktober haben die Länder noch Zeit zu entscheiden, ob sie der Empfehlung der KEF folgen und den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 17,21 Cent ab 2017 senken. Möglich machen das einmalige Reserven durch Mehreinnahmen von 1,6 Mrd. Euro. Noch sind sich die Länder darüber nicht einig, weil sie dadurch ab 2021 eine deutliche Erhöhung befürchten. Das Land Berlin gehört auch noch zu den unentschlossenen. Wie der Chef der Senatskanzlei Björn Böhning in einem medienpolitik.net-Gespräch betonte, ist Berlin „für eine möglichst lang anhaltende Stabilität des Rundfunkbeitrags statt kurzfristig wirkender Senkungen“.


medienpolitik.net: Die Zahl der Beitragsverweigerer scheint – Zeitungsberichten zufolge – trotz Mahnverfahren und Pfändungen zuzunehmen. Ist das Ziel der Länder, mit der Beitragsreform auch mehr Einzahlergerechtigkeit zu erreichen, gescheitert?

Björn Böhning: Der Rundfunkbeitrag zielt auf eine verbesserte Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn während beim alten Gebührenmodell angesichts der offensichtlichen Diskrepanz zwischen der geringeren Anmeldequote der Haushalte bei der GEZ und den Statistiken zur Ausstattung der deutschen Haushalte mit für den Rundfunkempfang geeigneten Geräten ein Vollzugsproblem bestand, das die Gebührengerechtigkeit berührte, ermöglicht der neue Rundfunkbeitrag eine gleichmäßigere Heranziehung der Zahlungspflichtigen, ohne zugleich z. B. mit einer Ausdehnung des früheren Beauftragtendienstes verstärkt in die Privatsphäre der Menschen eindringen zu müssen.

medienpolitik.net: Aber es sollten schon mehr „Schwarzseher“ zur Kasse gebeten werden…

Björn Böhning: [...] Wenn jetzt Personen zur Zahlung herangezogen werden, die früher nur deshalb keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, weil sie ihre rundfunktauglichen Geräte nicht angemeldet hatten, dann gehört dieses Ergebnis zu den erklärten Zielen der Reform. Denn auf die Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kam es schon früher bei der Rundfunkgebühr genauso wenig an wie jetzt beim Rundfunkbeitrag.
Die mit dem neuen Rundfunkbeitrag erwirtschafteten Mehreinnahmen belegen, dass das neue System auch in Hinblick auf die früheren „Schwarzseher“ greift und die Erwartungen des Gesetzgebers erfüllt. Bei öffentlichen Zahlungsverpflichtungen ist generell nicht davon auszugehen, dass diesen immer freiwillig nachgekommen wird. Gerade in einem Rechtsstaat kann es aber nicht so sein, dass die Erfüllung einer Verpflichtung in das Belieben des Schuldners gestellt ist, auch wenn er meint, für seine Ablehnung gute Gründe zu haben.
[...]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2016/08/rundfunk-die-kef-entscheidet-ueber-die-bedarfsgerechte-finanzierung/


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K
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Mir wird speiübel wenn ich das lese. Die Mehreinnahmen beruhen ja ausschliesslich auf falscher Berechnung. Und einen gesetzlichen Auftrag, das Volk mit Fernsehen zu versorgen kenne ich auch nicht.


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s

six2seven

Zitat Böhning:
Zitat
Gerade in einem Rechtsstaat kann es aber nicht so sein, dass die Erfüllung einer Verpflichtung in das Belieben des Schuldners gestellt ist, auch wenn er meint, für seine Ablehnung gute Gründe zu haben.

Herr Böhning,
....gerade in einem Rechtsstaat kann es aber nicht so sein, dass beständige Ausweitung der finanziellen Forderungen in das Belieben des Verursachers gestellt ist, auch wenn er meint,
für seine ständig steigenden Ausgaben, gute Gründe zu haben, die da sind:

Exorbitante Zusatzpensionen
Traumgehälter für Intendanten und Tross
Traumgagen für Quiz - Rate -und sonstige sinnfreie Zeitvertreibe
Traumgagen für Kickervereine
Traumurlaube in Südfrankreich mit Privatjet
u.s.w..u.s.w…u.s.w…

Der " Schuldner " kann nicht nach " Belieben" agieren, wie sie vermuten, ihm fehlt einfach
das Geld der " aufgezwungenen Verpflichtung " nachzukommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2016, 19:26 von Bürger«

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Schön, dass er RECHTSstaat so betont und nicht die demokratische Variante davon. Auch ist mit dem Begriff "Schuldner" nach der neuen allgemeinen Verpflichtung zur Abgabe eigentlich "Bürger" gemeint. Tauscht man man die Worte aus, so kommt das wahre Gesicht zum Vorschein:

Gerade in einem Rechtsstaat kann es aber nicht so sein, dass die Erfüllung einer Verpflichtung in das Belieben des Bürgers gestellt ist, auch wenn er meint, für seine Ablehnung gute Gründe zu haben.

Natürlich kann jeder Bürger aus gutem Grund irgendetwas verweigern. Ein Schuldner (so er denn wirklich einer ist) hat die moralische Pflicht, seine Schuld zu begleichen.

Rechtsstaat ist überhaupt kein Qualitätssiegel. Gerade diktatorische Staaten sind besonders streng rechtsstaatlich organisiert. Nur mit fragwürdigen Gesetzen und die "guten Gründe" zählen dort nichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2016, 21:19 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Zitat
medienpolitik.net: Aber es sollten schon mehr „Schwarzseher“ zur Kasse gebeten werden…

Björn Böhning: [...] Wenn jetzt Personen zur Zahlung herangezogen werden, die früher nur deshalb keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, weil sie ihre rundfunktauglichen Geräte nicht angemeldet hatten, dann gehört dieses Ergebnis zu den erklärten Zielen der Reform. [...]

Wie üblich, kommen hier die vielen überzeugten Nichtnutzer gar nicht vor, nur die sogenannten "Schwarzseher". Wie bequem: die Ersteren existieren für die einfach nicht: alles nur "Schwarzseher", die jetzt "zu Recht" im Namen der "Beitragsgerechtigkeit" zur Kasse gebeten werden.

Zitat
Denn auf die Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kam es schon früher bei der Rundfunkgebühr genauso wenig an wie jetzt beim Rundfunkbeitrag.

Zur Erinnerung:
Als Gerätebesitzer wurde man zu Gebührenzeiten automatisch als Radio- oder Fernsehteilnehmer des öffentlichen Rundfunks betrachtet. Nach den Anschreiben und Formularen der GEZ mußte man das jedenfalls so verstehen.

So wurde ich als (damals noch) Radiohörer und Zahler der einfachen Rundfunkgebühr, der sich übrigens selbst angemeldet hatte, mehrmals von der GEZ um Mitteilung gebeten, ob ich inzwischen Fernsehzuschauer oder –teilnehmer geworden sei.

In einem Schreiben von 2003 hieß es z. B.:
Zitat
... mit unserem Schreiben vom ... baten wir Sie um Auskunft, ob Sie zwischenzeitlich auch Fernsehzuschauer geworden sind, bzw. sich ein Fernsehgerät angeschafft haben.

Und Punkt 8 der "Informationen zum Thema Rundfunkgebühren" auf der Rückseite des Schreibens lautete:
Zitat
Jeder Rundfunk-Teilnehmer ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ...

Die auszufüllenden Fragen auf einem Formular der GEZ von 2010 lauteten:
Zitat
[ ] Ich bin weiterhin kein/e Fernsehteilnehmer/in.
[ ] Ich bin inzwischen ebenfalls Fernsehteilnehmer/in und melde hiermit mein Fernsehgerät an. 

Und unten der Hinweis:
Zitat
Die Pflichten eines Rundfunkteilnehmers ergeben sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. ..."
[siehe Anhang]

Und noch in den Standardschreiben von 2010/2011, scheinheilig-freundlich:
Zitat
Sie sind mit einem Radio angemeldet. Das freut uns. Verfügen Sie inzwischen auch über ein Fernsehgerät? [...]
Wir können uns vorstellen, dass wir die Geduld der "Nur-Radioteilnehmer" strapazieren*, wenn wir die Frage nach dem Fernsehgerät stellen. Dieser Brief richtet sich jedoch an die Teilnehmer, die ein Fernsehgerät bereithalten und es bisher nicht angemeldet haben ...

* Oh ja, meine Geduld haben sie reichlich strapaziert, bis inzwischen nichts mehr davon übrig ist. Inzwischen haben sie den Knüppel aus dem Sack gelassen und stempeln einen einfach nur noch als "Schwarzseher" und "Schuldner" ab und drohen mit dem Gerichtsvollzieher, wenn man nicht pariert!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2016, 20:55 von sparks«

 
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