Wenn X die Klage verliert und das Urteil rechtskräftig wird, weil man nicht in die Berufung geht, muss natürlich nachgezahlt werden, allerdings erstmal nur in der Höhe des Streitwertes der Klage - da sollten eigentlich noch nicht alle bis heute aufgelaufenen Beiträge über 800,- EUR enthalten sein, sondern eben nur die, über die die LRA per Widerspruchbescheid bereits entschieden hat und die damit Grundlage der Klage sind.
Für alle anderen Bescheide könnte das gleiche Spiel theoretisch dann später von vorne beginnen.
A könnte versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wie hoch oder klein diese ist, müßte man mit LRA/Beitragsserivce aushandeln.
Zunächst geht es aber auch bei der Klage darum, möglichst viel Zeit zu gewinnen.
D.h. am Montag nur die Klage einreichen mit der Ankündigung die Klagebegründnung nachzureichen, damit ist die Frist gewahrt. A erhält daraufhin ein Schreiben vom Gericht in dem Eingang der Klage bestätigt und Frist zur Nachreichung der Begründung mitgeteilt wird (6-8 Wochen). Da diese Zeit nicht ausreicht, bittet man um Fristverlängerung (mit Begründung) und sollte dann nochmals 6-8 Wochen eingeräumt bekommen. Somit hat man ungefähr weitere 3 Monate Zeit gewonnen und den November erreicht.
Es folgt die Klageerwiderung der LRA, hier ist es nach Berichten im Forum momentan schwer einzuschätzen, wie lange die LRA dafür benötigt. Teilweise traf diese erst nach 15 Monaten bei Gericht ein, nach den jüngsten BVerwG-Urteilen könnte man vermuten, dass die LRAs nun schneller reagieren.
Dennoch könnte man wohl derzeit von ca. 1 Jahr ausgehen bis Person A das Urteil vorliegen hat.