Denn die Vollstreckung ist ohne Bescheid über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung grob rechtswidrig.
Die Entscheidung über diesen Antrag ist bekanntzugeben. Das kann als eigenständiger Vorgang gemacht werden oder als Teil in einem Widerspruchsbescheid.
Erfolgt keine Bekanntgabe einer Entscheidung zu so einem Antrag und erfolgt eine Vollstreckung hat der vermeintliche Schuldner vor Gericht die Möglichkeit die Aufschiebende Wirkung wieder herstellen zu lassen.
Bedeutet es, dass (schon) das Stellen des "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bis zur Antragsentscheidung aufschiebende Wirkung hat?
Beispiel:
Es wird ein obiger Antrag gestellt. Dessen Bearbeitung durch die Behörde dauert 3 Wochen. Dadurch 3 Wochen "aufschiebende Wirkung" erzielt?
Wenn das so zutrifft: Gibt es dazu §§ oder sogar Urteile auf die verwiesen werden kann?