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Autor Thema: Haushaltsbeitrag in WG, Mitbewohnerin ist befreit  (Gelesen 3240 mal)

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weinerschinkler

Moin,

habe hier mal eine theoretische Frage zum Beitrag. Angenommen jemand ist vor 2 Monaten in eine WG gezogen und hat dort 2 Mitbewohner/innen. Die Mitbewohnerin, die die beiden anderen in die Wohnung geholt hat und schon entsprechend länger dort wohnt meint nun man müsse den Beitrag nicht zahlen, da sie angemeldet sei und in einer WG ja nur 1 Person zahlen müsse. Problem ist nur, dass sie vom Beitrag befreit ist aufgrund von geringem Einkommen. Muss man nun, ggf. mit der anderen Mitbewohnerin zusammen den Beitrag zahlen?

Viele Grüße und danke im Vorraus!


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Warum fragst Du nicht beim "Beitragsservice"?!? Dafür sind die da!

Dieses Forum nennt sich nicht ohne Grund "GEZ-Boykott-Forum" und ist ganz sicher nicht dafür da, die Arbeit des BS kostenlos zu erledigen.


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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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weinerschinkler

Ich dachte mir, dass es den Boykottierenden vielleicht gelegen kommen könnte, wenn Leute, die nicht die Zeit und finanziellen Mittel zum boykottieren haben von ihrer Nichtverpflichtung zu zahlen erfahren. Aber gut, dann viel Spaß noch bei deinem Kampf gegen Windmühlen


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P
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Zitat
Die Mitbewohnerin, die die beiden anderen in die Wohnung geholt hat und schon entsprechend länger dort wohnt meint nun man müsse den Beitrag nicht zahlen, da sie angemeldet sei und in einer WG ja nur 1 Person zahlen müsse.

Genau in dieser Aussage ist ein Fehler. Nicht eine Person muss bezahlen, sondern es wird pro Wohnung ein Beitrag fällig und es wäre egal, wer diesen bezahlt. Das ist immerhin ein Unterschied.
Wenn also 1 Person befreit ist, dann bedeutet das, dass nicht die Wohnung befreit ist, der Beitrag kann also von weiteren Personen gefordert werden. Jede dieser weiteren Personen kann natürlich prüfen ob Befreiungstatbestände vorliegen und diese geltend machen.

Natürlich ist dieses ganze Gesetz völliger Schwachsinn in seiner Form:

Denn es ist ein Beitrag pro Wohnung fällig: Aber die LRA weiß nicht wer mit wem in welcher Wohnung wohnt, es sei Person A bis N sagen der LRA das Sie zusammen in Wohnung X wohnen. (eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht)
Zudem wird die Beitragsnummer nicht pro Wohnung sondern pro Person vergeben, und somit teilweise doppelt je Wohnung, und genau da fangen die Probleme an. Person A soll also mitteilen, dass bereits bezahlt wird unter Beitragsnummer B1 von Person B, tut Person A dass prüft die LRA ob das stimmt, falls nicht bezahlt wird, weil Person B befreit ist, dann fordert die LRA den Beitrag halt von Person A.

Das öffnet zudem die Möglichkeit für Mehrfamilienhäuser eine große Wohnung zu bilden, in dem sich alle Personen auf eine Nummer verständigen unter welcher bezahlt wird (das dürfte augenscheinlich nicht legal sein).

Würde der Beitrag pro tatsächliche Person veranschlagt, wäre die umständliche Ermittlung der Wohnsituation gar nicht nötig, selbst Umzüge und Meldungen dazu könnten entfallen.

Aber die Umstellung sollte ja so leise und mit so wenig Nebenwirkungen wie möglich über die Bühne gehen, wer damit nicht einverstanden ist zahlt nicht und folgt dem Rechtsweg.

Der Rechtsweg: Zahlung einstellen, Bescheid abwarten, Widerspruch/Zurückweisung mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 VwGO 80 (4) schreiben, und als Grund angaben, Person A kann sich die Zahlung nicht leisten ebenso Verletzung GG Art 5 rügen. Kurzform und weitere Begründung in Aussicht stellen, natürlich rechtssicher faxen.

Alles Weitere wird dann die Zeit zeigen.



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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Aber gut, dann viel Spaß noch bei deinem Kampf gegen Windmühlen
Lieber Kampf gegen Windmühlen, als kampflos bis Lebensende bis zu 13.000,00 € zahlen und damit die staatlich gelenkte Volksverdummung und politisches Vitamin B mit finanzieren.

Hilft auch nicht beleidigt zu sein!  ;)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

v
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Ich dachte mir, dass es den Boykottierenden vielleicht gelegen kommen könnte, wenn Leute, die nicht die Zeit und finanziellen Mittel zum boykottieren haben von ihrer Nichtverpflichtung zu zahlen erfahren. Aber gut, dann viel Spaß noch bei deinem Kampf gegen Windmühlen

Was glaubst Du eigentlich, was das für Leute sind, die boykottieren? Alles Leute mit viel Kohle und noch mehr Zeit, dafür umso weniger andere Hobbies?

Sorry, aber ich kann diese ewigen Ausreden von wegen "kein Geld, keine Zeit" nicht mehr hören! Unsere Grundrechte werden mit Füßen getreten, das Recht von höchsten Gerichten gebeugt und weil wir alle keine Zeit haben und noch weniger Geld, nehmen wir das mal so hin und sammeln weiter fleißig Pokemons...

Armes Deutschland!

MIR kommt es überhaupt nicht gelegen, zu erfahren, dass sich einige <zensiert> kampflos dem Unrechtssystem entziehen können, wärend z.B. Menschen mit minimaler Rente, knapp über dem Existenzminimum, anderen die fürstlichen Zusatz-Pensionen finanzieren müssen.

Der Wind der Mühlen, gegen die wir kämpfen, wird sicherlich auch Dir eines Tages ins Gesicht blasen...


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Für alle.
Einfach nicht zahlen.

g
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Natürlich ist dieses ganze Gesetz völliger Schwachsinn in seiner Form:

Denn es ist ein Beitrag pro Wohnung fällig: Aber die LRA weiß nicht wer mit wem in welcher Wohnung wohnt, es sei Person A bis N sagen der LRA das Sie zusammen in Wohnung X wohnen. (eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht)
Zudem wird die Beitragsnummer nicht pro Wohnung sondern pro Person vergeben, und somit teilweise doppelt je Wohnung,


Würde der Beitrag pro tatsächliche Person veranschlagt, wäre die umständliche Ermittlung der Wohnsituation gar nicht nötig, selbst Umzüge und Meldungen dazu könnten entfallen.

Dieser Abzockvertrag ist das Schwachsinnigste, was Mr.X jemals zu Gesicht bekommen hat.

Zur WG, wenn man sich auf die Wohnung bezieht.
Mal so von Mr.X, wie es zu sein hätte:
4-er WG. 4 Mann teilen sich zu je 1/4 Beitrag.
Sind zwei befreit, dann zahlen die beiden anderen je 1/4 wie gehabt, da die anderen befreit sind.
Umgemünzt auf 4 Mann in 4 Wohnungen. Sind 2 befreit, dann wird doch auch nur für 2 Wohnungen bezahlt.


"pro tatsächliche Person" --- dann ist es verm. wieder die Gebühr. Die Wohnung ist doch nur Vorwand, damit man Beitrag sagen darf und einen Grund zur Abzocke hat.
Für Mr.X ist es jetzt auch die Gebühr wie bis 2012, denn es hat sich nichts geändert.


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