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Autor Thema: Vermögensauskunft: Teil-Rückweisung der Forderung möglich?  (Gelesen 2389 mal)

w
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Hallo Forum,

Angenommen eine fiktive Person X wurde nach dem bekannten Schema zwangs-angemeldet.

X hat seitdem einige Festsetzungsbescheide bekommen, sowie etwas Info-Post.
Nun hat Person X eine Ladung zur Vermögensauskunft (weiter unten angehängt) bekommen, und würde sich gerne dagegen wehren.

Leider kann Person X nur den Empfang von 3 der 5 aufgelisteten Festsetzungsbescheide bestreiten, da sie gegen 2 Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt hat.
Gäbe es hier eine Möglichkeit, gegen die 3 nicht erhaltenen Bescheide vorzugehen (und eventuell die 2 nicht abstreitbaren Bescheide zu bezahlen) ?
Wäre "Erinnerung" mit dem Argument der Nichtzustellung das richtige Vorgehen?

Und noch ein paar kleinere interessante Fragen:
- Ist eigentlich das Erheben eines 8-EUR Säumniszuschlags derzeit rechtlich in Ordnung? (LG Tübingen wurde ja von höherer Instanz aufgehoben)
- Sind die Gerichtsvollzieherkosten von ca. 30 EUR für das Erstellen eines gelben Briefes eigentlich im üblichen Rahmen?

Viele Grüße


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Nach der Lektüre anderer Posts habe ich herausgefunden:
Auch in klareren Fällen ohne Bescheids-Widersprüche möchte weder das Gericht, noch der Gerichtsvollzieher irgendetwas prüfen. Sie verweisen auf die Aufstellung des BR welche sie wegen "Diese Ausfertigung ist vollstreckbar" angeblich nicht prüfen müssen. Es wird argumentiert, der "Vollstreckbare Titel" wäre die Aufstellung der Rundfunkanstalt ist, und nicht etwa (möglicherweise nicht zugegangenen) Bescheide.

Bei derartiger Unterstützung des Systems durch die Judikative, denke ich, dass Person X nichts anderes übrig bleibt, als zu zahlen.


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b
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Zitat
Bei derartiger Unterstützung des Systems durch die Judikative, denke ich, dass Person X nichts anderes übrig bleibt, als zu zahlen.

Person X kann es ausnutzen. Z.B. ein Brief-Antrag an Staatskanzlei des Landes schicken.
Im Antrag schreiben sinngemäß: Staatskanzlei hat Staatsvertrag mit anderen Ministerpräsidenten abgeschlossen, ab diesem Moment muss man laut Staatsvertrag Rundfunkbeiträge zahlen. Person X hat aber keine 210€ jährlich (7,50€ monatlich) für Rundfunk vorgesehen. Staatskanzlei soll behördlich bestimmen, welche Lebensbereiche von Person X sollen weniger kriegen. Man erwarte so was in der Art: Essen 50€ weniger pro Jahr, Gesundheit 50€ weniger, Steuern 50€ weniger, andere Fernseh- und Internetanbieter 50€ weniger, Altersvorsorge 10€ weniger.

Dem Gerichtsvollzieher mitteilen, dass ein Antrag bei der Höchsten Behörde gestellt wurde und es wurde noch nichts entschieden.

PS. Kopf hoch.


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