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Autor Thema: Russe mit Zweitwohnsitz in Deutschland klagt gegen Rundfunkgebühr  (Gelesen 20980 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

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Main Post, 15.07.2016

WÜRZBURG
Russe mit Zweitwohnsitz in Deutschland klagt gegen Rundfunkgebühr

Zitat
Das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen ist zu schlecht, um dafür zu bezahlen – findet ein Russe, der in Würzburg eine Wohnung hat. Am Donnerstag befasst sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall.

[..]Der Kläger weigerte sich, auch mehrere Mahnungen mit Mahngebühren ließen ihn kalt – er argumentiert, dass er seinen Hauptwohnsitz in Russland habe, für einen deutschen Großkonzern weltweit unterwegs sei und die Würzburger Wohnung nur gelegentlich als Übernachtungsmöglichkeit nutze. Zudem habe er keine deutschen oder englischen Sprachkenntnisse und könne daher das Angebot zur nachrichtlichen „Grundversorgung“ der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzen. Darüber hinaus begründete der Russe seine Ablehnung des Rundfunkbeitrages auch damit, dass die Gebühren derart verwendet würden, dass der verfassungsrechtlich definierte Zweck größtenteils verfehlt werde.[..]

Die Verhandlung um 9.15 Uhr ist öffentlich.

Weiterlesen auf:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Russe-mit-Zweitwohnsitz-in-Deutschland-klagt-gegen-Rundfunkgebuehr;art735,9290287


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Zitat
... habe er keine deutschen oder englischen Sprachkenntnisse ...

jetzt bin ich gespannt wir das Gericht da den Vorteil konstruieren will der als Zahlungsgrund dient ...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 14:44 von Uwe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

c
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Zitat
... habe er keine deutschen oder englischen Sprachkenntnisse ...

jetzt bin ich gespannt wir das Gericht da den Vorteil konstruieren will der als Zahlungsgrund dient ...

Ganz einfach: der Russe hätte ja die Möglichkeit, Deutsch zu lernen. Nastrovje!


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Indirekt profitiert er vom Rundfunkbeitrag, indem die durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgeklärten Bürger für die hervorragende gesellschaftliche Ordnung sorgen, die als Grundlage seiner geschäftlichen Tätigkeiten in Deutschland dienen. Ohne dieses Korrektive wäre Deutschland ein ignorantes und finsteres Schurkenlland, mit dem der Russe seine Geschäfte nicht machen könnte.


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Die Problematik ist aber berechtigt; welchen angeblichen Vorteil hat ein Nicht-EU-Bürger von der Pflichtzahlung des so genannten Rundfunkbeitrages zugunsten des dt. ÖRR? Der bekommt doch nicht einmal Sendungen in seiner eigenen Landessprache vom dt.ÖRR geboten?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Die Problematik ist aber berechtigt; welchen angeblichen Vorteil hat ein Nicht-EU-Bürger von der Pflichtzahlung des so genannten Rundfunkbeitrages zugunsten des dt. ÖRR?

Den gleichen Vorteil, den ich als Nicht-Geräteinhaber erhalte. Er könnte ja (Gerät vorausgesetzt) wenigstens die Bewegtbilder angucken, auch wenn er nicht viel versteht...


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Er könnte ja (Gerät vorausgesetzt) wenigstens die Bewegtbilder angucken, ...
Dann wären wir wieder beim Stummfilm.

Wenn aber die Zukunft aus Rückschritten besteht, springen die Menschen affengleich irgendwann wieder von Baum zu Baum, bzw. würden dieses wohl versuchen dieses und sicher kläglich scheitern; wäre ja nicht sicher, daß denen mangels Training hier auch nur irgend ein Sprung gelingen würde.

Der Fortschritt, zu dem wir uns eigentlich bewegen sollten, besteht trotz der Sprachenvielfalt aber darin, daß ein jeder Bürger an jedem Ort der Welt Informationen in der von ihm selbst gewünschten Sprache von einem Medium seiner Wahl bekommen bzw. erhalten kann.


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907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
könnte vielleicht diese Argumentation kommen  >:D

Zitat
Auf seiner bisherigen Rechtsprechungslinie liegend bestätigen der I. Senat des BFH und ihm folgend das FG Köln,dass eine im Inland gelegene, zum dauerhaften Wohnen geeignete,vollständig eingerichtete Wohnung einen inländischen Wohnsitz begründet, wenn sie dem Steuerpflichtigem zum jederzeitigen Nutzen zur Verfügung steht und mit gewisser Regelmäßigkeit genutzt wird vgl. schon BFH 19.3.97, BStBl II, 447.
Der Steuerpflichtige muss weder Eigentümer der Wohnung sein, noch die Wohnung selbst angemietet haben. Ausreichend ist, dass er tatsächlich über die Wohnung verfügen kann und sie entweder ständig nutzt oder mit gewisser Regelmäßigkeit aufsucht vgl. Tipke/Kruse, AO, § 8 Rz. 6 m.w.N..

Der Landesgesetzgeber ist schließlich nicht verpflichtet, eine Beitragsbefreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen Gebrauch machen. Zutreffend hat der Landesgesetzgeber darauf abgestellt, dass bereits der strukturelle Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfangs eine solche Befreiungsmöglichkeit ausschließt (Nds. LT-Drs. 16/3437, S. 24f.). Im Übrigen ist der individuelle Verzicht auf die Nutzungsmöglichkeit wegen der oben dargestellten Medienkonvergenz nicht mehr überprüfbar.

Der Rundfunkbeitrag hat den gleichen Anknüpfungspunkt wie die Einkommensteuer.

Nach § 8 der Abgabeordnung (AO) hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter solchen Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Die Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unterliegen den deutschen Einkommensteuer und sind unbeschränkt steuerpflichtig.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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  • Cry for Justice
Indirekt profitiert er vom Rundfunkbeitrag, indem die durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgeklärten Bürger für die hervorragende gesellschaftliche Ordnung sorgen, die als Grundlage seiner geschäftlichen Tätigkeiten in Deutschland dienen. Ohne dieses Korrektive wäre Deutschland ein ignorantes und finsteres Schurkenlland, mit dem der Russe seine Geschäfte nicht machen könnte.
Womit wir wieder bei der so viel zitierten zweideutigen Demokratieabgabe wären.
Genau diese obige ironische Umschreibung soll allen Ernstes auch die Rechtfertigung für die kuriose Betriebsstättenabgabe sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2016, 02:01 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das ist nicht die erste Klage eines ausländischen Staatsbürgers, aber ich danke der MainPost für diesen kurz erfrischenden Artikel. Wir alle hier im Forum wissen, dass mit dieser dürftigen Argumentation gegen den ÖRR kein Blumentopf zu gewinnen ist. Da muss schon mehr kommen (siehe gesammelte Begründungen im Forum), denn wer in der BRD gemeldet ist, muss zahlen, egal ob Deutscher oder Nicht-Deutscher.

Person M hat viele ausländische Kollegen mit schwachen Deutschkenntnissen, die in Deutschland gemeldet sind, aber mit dem ÖRR nichts anfangen können. Dreimal dürft ihr raten, was Person M seinen Kollegen mitteilt, wenn sie mit ihren Schreiben vom BS vorbeikommen  >:D



Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2016, 02:00 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
jetzt bin ich gespannt wir das Gericht da den Vorteil konstruieren will der als Zahlungsgrund dient ...

Klar wie dicke Tinte, sein Vorteil ist, das eine Wohnung inne hat!

Was für ein Schwachsinn!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
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MIGAZIN, 22.07.2016
Verwaltungsgericht Würzburg
Rundfunkgebühr gilt auch für Russen mit Zweitwohnsitz in Deutschland
Ausländer, die in Deutschland nur ihren Zweitwohnsitz haben, müssen Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie kein Deutsch oder Englisch sprechen und das Angebot überhaupt nicht nutzen können. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg im Falle eines Russen.

Zitat
(Az: W 3 K 15.367)

Zudem habe er keine deutschen oder englischen Sprachkenntnisse und könne daher das Angebot zur nachrichtlichen „Grundversorgung“ der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzen.
Zudem würden die Rundfunkgebühren derart verwendet, dass der verfassungsrechtlich definierte Zweck größtenteils verfehlt werde. [...]

Der BR sah das anders und beantragte, die Klage des russischen Staatsbürgers abzuweisen. Ein Einzelrichter folgte der Argumentation des Senders. Von den beiden Prozessbeteiligten war niemand zu der öffentlichen Verhandlung erschienen.

Weiterlesen auf:
http://www.migazin.de/2016/07/22/verwaltungsgericht-wuerzburg-rundfunkgebuehr-russen-zweitwohnsitz/


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Wäre auch zu schön gewesen, wenn diese Klage Erfolg gehabt hätte ...
Morgen würden plötzlich 20 Millionen weitere Bundesbürger kein Deutsch mehr verstehen.


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Damit müssten sämtliche Asylanten ohne Deutsch- oder Englischkenntnisse auch in das gleiche Raster fallen, sobald diese einen Wohnsitz in Deutschland haben. Geschickt eingefädelt, liebe Richter und LRA!

Die sollen froh sein, dass der Russe den legalen Weg über die Klage vor Gericht gewählt hat und nicht sofort mit seinen Landsleuten direkt zum Sender gefahren ist um die Sache gleich vor Ort zu klären. ;D


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 7.412
und nicht sofort mit seinen Landsleuten direkt zum Sender gefahren ist um die Sache gleich vor Ort zu klären. ;D
Wäre doch wohl auch der Schlechteste aller schlechten Wege?

 -> Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist rechtsverbindlich.

Wäre die Frage zu klären, ob sie auch für Nicht-EU-Bürger gilt, die in der EU beruflich tätig sind? Wäre doch mal wert, selbiges bei der EU-Kommission nachzufragen?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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