Das ist nicht die erste Klage eines ausländischen Staatsbürgers, aber ich danke der MainPost für diesen kurz erfrischenden Artikel. Wir alle hier im Forum wissen, dass mit dieser dürftigen Argumentation gegen den ÖRR kein Blumentopf zu gewinnen ist. Da muss schon mehr kommen (siehe gesammelte Begründungen im Forum), denn wer in der BRD gemeldet ist, muss zahlen, egal ob Deutscher oder Nicht-Deutscher.
Person M hat viele ausländische Kollegen mit schwachen Deutschkenntnissen, die in Deutschland gemeldet sind, aber mit dem ÖRR nichts anfangen können. Dreimal dürft ihr raten, was Person M seinen Kollegen mitteilt, wenn sie mit ihren Schreiben vom BS vorbeikommen
Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015