Vielleicht leicht OT, aber "Vorsicht ist besser als Nachsicht "
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/ff/S%C3%BCddeutsche-Zeitung-Logo.svg/1280px-S%C3%BCddeutsche-Zeitung-Logo.svg.pngsz.de, 14.07.2016Anwalt verlangt 5500 Euro pro Stunde - Gericht gibt ihm recht von Ekkehard Müller-Jentsch
Die persönliche Vorstellung, was richtig und falsch ist, wird in Gerichtssälen oft enttäuscht. Gerade die Zivilrechtsprechung hangelt sich manchmal nur haarscharf im Grenzbereich zwischen "geht gerade noch" und "geht gar nicht mehr" entlang.
So wie es jetzt das Oberlandesgericht München im Streit um ein exorbitantes Anwaltshonorar tut, das sogar die sonst im Umgang mit der eigenen Zunft eher großmütige Rechtsanwaltskammer München für "problematisch" hält.
Das OLG hat, ohne darüber zu verhandeln, das Schlusswort im jahrelangen Streit um ein Stundenhonorar von rund 5500 Euro gesprochen, das ein Münchner Anwalt von seinem Klienten verlangt. In erster Instanz vor dem Landgericht München I hatte der klagende Mandant zwar einen Teilerfolg errungen und muss demnach lediglich rund 15 500 statt der ursprünglich verlangten knapp 50 000 Euro bezahlen.[..]
Nicht lügen bedeutet auch, nicht alles zu sagen
Das OLG erkennt zwar an, dass der beklagte Anwalt eine "objektiv ungewöhnliche" Klausel über sein Mindesthonorar verwendet habe - sie sei selbst dem Fachgutachten der Anwaltskammer zufolge "unüblich". Es sei aber dennoch keine überraschende Klausel, sagt der Senat. Denn es fehle am "Überraschungsmoment". Die Knackpunkte stehen nach Ansicht der Richter zwar nicht am Anfang, aber auch nicht irgendwo versteckt in dem Honorarvertrag.[..]
Weiterlesen auf: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rechnung-anwalt-verlangt-euro-pro-stunde-gericht-gibt-ihm-recht-1.3077375