Eine fiktive Person O hat heute ihre Klageerwiderung erhalten. Die Klage selber hat O am 07.04.2015 eingereicht. Also gut 15 Monate Unterschied.
4-mal hat O beim Gericht Druck gemacht und jedesmal wurde die Frist von der LRA erneut versäumt. Die Worte "eindringlich" und "umgehende Erledigung" haben anscheinend keine Relevanz.
Am Telefon hat das Verwaltungsgericht zu O gesagt, dass Säumnisurteile nicht möglich sind.
Als Begründung für die Fristversäumnisse wurde schließlich angegeben:
"...bitte ich die durch ein anhaltend hohes Postaufkommen und die Bearbeitung von Eilverfahren verursachte späte Erledigung der gerichtlichen Verfügungen vom xx und xx sowie xx und xx zu entschuldigen..."
Die können machen was sie wollen...
Zur Beantwortung der Klageerwiderung hat Person O natürlich nur eine Frist von 3 Wochen. Möchte mir gar nicht vorstellen was passieren würde, wenn Person O die ein, zwei oder drei äh... vier mal versäumt.