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Autor Thema: www-Artikel – Kommentar – tagesschau; Löschung von www-Inhalten auf ÖRR Seiten  (Gelesen 2103 mal)

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Beitrag auf tagesschau.de, der über die ach so gemeine Beschränkung der ÖRR klagt.

Auf der Diskussions-Seite wird völlig übersehen, dass die ÖRR das Internet nicht erfunden haben und auch dann Geld bekommen, wenn man die Informationsangebote von anderen Anbietern nutzt, aber nicht die der ÖRR.

Das Grundproblem ist also, überhaupt für Internetzugang and GEZ/ÖRR zu bezahlen, nicht darin dass es diese Beschränkung gibt.

Wenn da wer mit KOmmentaren tätig werden mag ...

Edit: Ach so, nicht wundern, wenn ÖRR-kritische Beiträge nicht veröffentlicht werden. Es ist bekannt, dass dort zensiert wird. Gibt's sogar eine Internetseite dazu. meinparteibuch oder politblogger oder so heisst das glaub ich.

Edit2: Ja und wenn nur jeder zweite Mitleser da was schreibt, wäre das toll. Das nennt sich "Lobbyarbeit".


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Weitere Beiträge zum fröhlichen Kommentieren ... :

http://blog.tagesschau.de/?p=8089

Habe nicht widerstehen können und folgenden Beitrag geschrieben: http://blog.tagesschau.de/?p=8089&cp=2#comment-55065

Allerdings hat die Zensur zugeschlagen – so viel zur freien Meinung bei den ÖRR – und deswegen erlaube ich mir den Text ungekürzt hier zu platzieren.

ARD & Co. Werden mit Hilfe von Zwangsgebühren fürstlich alimentiert. Nun hat die ARD auch das Internet für sich entdeckt und beklagt sich, dass ihr ein – wenn auch kleiner – Riegel vorgeschoben wurde.

Denkt die ARD an all diejenigen, die nicht zwangsalimentiert werden und ihr tägliches Brot im Internet mit harter Arbeit mühevoll verdienen müssen? Was wäre aus ihnen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin mit ihrer Macht von zurzeit weit über 7 Milliarden Euro pro Jahr sich unverschämt und unbestraft wie ein Riesenkrake im Internet breitmachen dürften?

Eigentlich erscheint die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen und Internets als absurd, wenn man sich nur wenige Gedanken macht:

Früher – vor dem Internetzeitalter – gab es Radio- und Fernsehempfänger. Ihr Verwendungszweck war eindeutig definiert: Radio = radiohören und Fernseher = fernsehen. Mit den Rundfunkgebühren sollte die „Grundversorgung“ garantiert werden. In anderen Worten, hat jemand einen Fernseher gekauft, so will er sicher damit auch fernsehen und hat bitteschön sich an der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen zu beteiligen. Dass irgendwann auch die Privaten dazu kamen, ist nun eine andere Geschichte so wie auch die Definition von „Grundversorgung“.

Aber warum schrieb ich, dass die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen und des Internets absurd sei? Ganz einfach: Der primäre Verwendungszweck eines internetfähigen Computers ist weder radiohören noch fernsehen. D. h. wenn jemand sich einen internetfähigen Computer anschafft, darf ihm nicht unterstellt werden, er wolle damit radiohören oder fernsehen bzw. noch einschränkend ausgedrückt: öffentlich-rechtliche Medien konsumieren.

Darüber hinaus vergessen die Öffentlich-Rechtlichen nur zu gern, dass sobald man über einen Computer mit Internetanschluss verfügt, man „grundversorgt“ ist. Die Öffentlich-Rechtlichen werden nie die Qualität und Menge der im Internet angebotenen Inhalte annährend erreichen. Deswegen für einen internetfähigen Computer Rundfunkgebühren zu verlangen ist nicht korrekt – andere würden einen anderen Ausdruck dafür finden.

Und so kann das „Depublizieren“ nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.

Weitere Infos zu diesem Themenkomplex unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php bzw. http://gez-boykott.de

Der konsequenteste Schritt wäre der Wegfall der Rundfunkgebühr für Internet-Computer. Den Öffentlich-Rechtlichen stünde es dann frei, ihre Inhalte ins Internet zu stellen. Darüber hinaus könnten sie ihre Inhalte gegen Bezahlung anbieten, wenn sie das für angebracht halten. Technisch ist das kein Problem.

Nochmals zur Erinnerung: Wer einen Internet-PC – dessen primärer Verwendungszweck ein anderer als Rundfunkempfang ist – hat, ist ohne die Öffentlich-Rechtlichen bereits bestens „grundversorgt“. Daher ist eine Rundfunkgebühr für Internet-PCs nicht gerechtfertigt. Es wäre nur konsequent, wenn der Gesetzgeber den Öffentlich-Rechtlichen die Verwendung finanzieller Mitteln aus den Zwangsgebühren für ihre Internetpräzens verbieten würde. Folglich müssten die Öffentlich-Rechtlichen ihren Internetauftritt entgeltlich anbieten.


Hinweise auf kritische Seiten sind nicht erlaubt.


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