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Autor Thema: Wer - außer dem BS - hat noch Zugriff auf persönliche Daten ?  (Gelesen 900 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

Zitat
Jährlich mehr als vier Millionen Anrufe

… damit sie an der richtigen Stelle landen und der Kunde den optimalen Ansprechpartner findet. Einer von diesen Ansprechpartnern ist Regina Dankau vom Kundenbetreuungs-Team „Nicht Private Sachbearbeitung“, das sich um all jene kümmert, die nicht Privatpersonen sind, sondern ein Unternehmen oder eine Einrichtung vertreten. Etwa 511.000 der jährlich mehr als vier Millionen Anrufe landen hier im so genannten „Second Level“ der Kundenbetreuung, erklärt Operations 2-Leiter Adalbert von Cramm, die weit überwiegende Zahl der telefonischen Kontaktaufnahmen, Anfragen mit relativ unkomplexem Inhalt, werden im so genannten „First Level“ bearbeitet, das der Beitragsservice im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen bei externen Dienstleistern – Callcenter – beauftragt hat.

Zitat
Den Beitragsservice erreichen jährlich mehr als vier Millionen Anrufe. Die komplexeren Anfragen werden nicht von externen Dienstleistern, sondern den Expertinnen und Experten an der Hotline des Beitragsservice in Köln direkt geklärt. ...
Quelle - abgerufen am 08.07.2016 21:20 CEST: http://www.tacker-online.de/html/story.html



Das bedeutet rückgerechnet ~ 3,5 Millionen Anrufe landen dann also bei externen Dienstleistern – Callcentern.

Die Mitarbeiter dieser Callcenter können diese "telefonischen Kontaktaufnahmen, Anfragen mit relativ unkomplexem Inhalt" ja nur klären/bearbeiten wenn sie auch (elektronischen) Zugang zu den jeweiligen persönlichen Daten haben/bekommen.

WER sind diese externen Dienstleister ?

Haut in die Tasten - und stellt Anfragen (bevorzugt als zugetackerter Brief  >:D )


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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