Ich meine, folgende Diskussion verdient einen besonderen Strang:
Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern draufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17530.msg126338.html#msg126338Es hört nicht auf, mich diese Antwort des Presserats zu wundern:
Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.
Zwar mag ich die Parole "Lügenpresse" nicht, aber mit dieser Antwort des Presserats ist das ein Euphemismus.
Mit welcher Energie wird etwas verteidigt, was man nicht verteidigen kann.
Sie definieren "Schwarzseher" um, und erklären ihre eigene Verdrehung zu Umgangssprache.
"Schwarzseher" sei kein "Seher", diese Verletzung des Sprachgefühls sei ja, weil der Begriff umgangssprachlich sei
(Siehe Diskussion im ursprünglichen Strang).
Für wie blöd hält uns die Presse?!