@ 20 Millionen...
Was sagt dann die nette alte Dame zu dem Richter?
„Ich schließe mich der Meinung von Götz zu Homb
urg an. Aber dieses Angebot wird von Ihnen doch auch nicht wahrgenommen.“ …und kommt dafür unberechtigter Weise in den Knast.
...Ironie Ende...
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@all:
So, es gibt schon kompetente Antwort auf meine Anfrage:
Guten Tag,
alle DVB-T2 HD Empfangsgeräte (und weitere) können die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen.
Bitte sehen Sie auch hier:
http://www.dvb-t2hd.de/geraeteFragen zum Rundfunkbeitrag richten Sie bitte an den Beitragsservice (
http://www.rundfu*kbeitr@g.de)
Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich um eine haushaltsbezogene Abgabe unabhängig der Geräteausstattung etc..
Mit freundlichen Grüßen
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...da musste natürlich gleich nachgehakt werden:
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider sind Sie auf die Kernfrage nicht eingegangen. Die Kernfrage lautet:
Ist es möglich bzw. wird es möglich sein, das Programmangebot von ARD/ZDF zu sperren?
Ich möchte nicht wissen, ob diese Geräte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen können, sondern ob sie es nicht können.
Fragen zum Rundfunkbeitrag habe ich nicht. Da gibt es allerdings informativere Plattformen als
die Webseite vom Beitragsservice.
Der Inhalt der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist mir bekannt. Die tatsächliche Umsetzung ist allerdings noch vor dem BVerfG zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
"V"
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!