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Autor Thema: Zweiter Rundfunkbeitrag DVB-T2: Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr  (Gelesen 14977 mal)

v
  • Beiträge: 1.196

Dann müssten die Angehörigen des örR um zu überleben aus ihrem Tiefschlaf erwachen und eine Leistung erbringen, für die der Kunde bereit ist zu bezahlen.
...

Iss mir egal - ich kann auch ohne Glotze ganz gut überleben!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
ich kann auch ohne Glotze ganz gut überleben!

Du und ich schon, die nicht. Deshallb kämpfen die mit allen Mitteln um das erpresste geld.


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g
  • Beiträge: 860
Zweiter Rundfunkbeitrag durch DVB-T2
Privatsender kosten mindestens 69 Euro pro Jahr
von Kurt Sagatz

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/zweiter-rundfunkbeitrag-durch-dvb-t2-privatsender-kosten-mindestens-69-euro-pro-jahr/13833724.html

Diese Variante regelt doch mein Konsumverhalten.
Wird mir dabei etwas ungewollt aufgezwungen? Nein. Ich entscheide.
So ist es ok. Die ö.r. Anstalten sollten das auch realisieren und gut iss.
Davon hätte sogar die Elektronikindustrie noch zusätzlichen Absatz.
Am besten wäre die Abrechnung pro Gerät und Stunde.


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  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
So, dann haben wir dort mal angefragt:

mail an: info@DVB-T2HD.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich habe davon gelesen, dass es bald eine neue Art des Fernsehempfanges namens "DVB-T2"
geben soll.
 
Ich habe verstanden, dass sodann alte DVB-T-Receiver nicht mehr funktionieren und man einen
neuen Receiver benötigt.
 
Jetzt lese ich, dass für den Empfang von Privat-Sendern (wie SAT1, Pro7 etc) eine Gebühr
anfällt.
 
Andererseits soll der Empfang der Sender aus dem ARD und ZDF-Umfeld frei zugänglich sein.
 
Daran schließt nun meine Frage an:
Ist es möglich bzw. wird es möglich sein, die Privatsender (kostenpflichtig) zu empfangen und
gleichzeitig das Programmangebot von ARD/ZDF zu sperren?
 
Ich sehe hierin die Umkehr der Beweislast, nämlich dass es dann für den Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option somit KEINE Empfangsmöglichkeit mehr besteht.
 
Ich weise darauf hin, dass Ihre Antwort womöglich in Internet-Foren veröffentlicht wird.
 
Mit freundlichen Grüßen

völlig rein fiktive Person "V"

mit fiktivem Mail-Abbinder:

Gegen den Rundfunkbeitrag!
Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.
 
*** Bundesweiter Aktionstag am 03.10.2016 in Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichtes ***
 


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Mal nachgefragt:

Wenn Schwiegaoma für die privaten Sender einen neuen "DVB-T2" Receiver braucht, der ja bestimmt Geld kostet, und Schwiegaoma hat nicht das Geld
für son Ding, kann sie dann doch noch ARDZDFDR gucken? Weil Schwigaoma ja weiß wie schlecht die privaten Sender sind, gibt sie für son Resiver ja kein Geld aus.



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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
@ohmanoman
Schwiegeroma braucht einen neuen Receiver, wenn Sie bisher DVB-T nutzt (also mit Dachantenne oder Zimmerantenne)
Wenn Sie nix investiert, guckt Sie ab Mitte 2017 in die Röhre (ohne Bild).
Kein örR/kein Privatfernsehen mehr.

Den alten Receiver kann Sie dann an ihre zuständige Rundfunkanstalt schicken. Die sind doch da zuständig. Oder mit Hermes-Päckchen nach Köln.

Hat Sie allerdings Kabel-TV, Internet-TV oder eine Satelitenantenne, dann braucht sie nix Neues.

Wenn Sie gar nix hat, braucht Sie auch nichts Neues. Dann sollte sie aber die Zahlung einstellen.

So seh ich das.

VG rave


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Also, das einzige kabel, was in ihr ,also Schwiegaoma, äh nee in das Haus geht, ist das Stromkabel, noch von oben zwei Dräte!
Und ne Schüssel hat sie nur um Spinat zu waschen!

Wenn sie einen "DVB-T2" Receiver nich hat kommt nichts aus den Kasten, dann nützt ihr die Wohnung auch nichts, für die sie Rundfunkbeitrag zahlen soll.

Wie soll ich das omi klar machen, die erklärt mich mit ihre 98 Jahre für verückt.   :o Na ja bis 2017?  :-\

Ohmanoman                                                                   


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  • Beiträge: 721
@ohmanoman
Schwiegeroma braucht einen neuen Receiver, wenn Sie bisher DVB-T nutzt (also mit Dachantenne oder Zimmerantenne)
Wenn Sie nix investiert, guckt Sie ab Mitte 2017 in die Röhre (ohne Bild).
Kein örR/kein Privatfernsehen mehr.

Den alten Receiver kann Sie dann an ihre zuständige Rundfunkanstalt schicken. Die sind doch da zuständig. Oder mit Hermes-Päckchen nach Köln.

Hat Sie allerdings Kabel-TV, Internet-TV oder eine Satelitenantenne, dann braucht sie nix Neues.

Wenn Sie gar nix hat, braucht Sie auch nichts Neues. Dann sollte sie aber die Zahlung einstellen.

So seh ich das.

VG rave

Was sagt der nette (möglicherweise im Rundfunk-Verwaltungsrat sitzende oder aus anderen Gründen örr-o-phile) Richter von nebenan? Sie könnte sich jederzeit einen DVB-T2 Decoder kaufen, zumindest theoretisch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2016, 18:50 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
@ 20 Millionen...
Was sagt dann die nette alte Dame zu dem Richter?
„Ich schließe mich der Meinung von Götz zu Homburg an. Aber dieses Angebot wird von Ihnen doch auch nicht wahrgenommen.“ …und kommt dafür unberechtigter Weise in den Knast.
...Ironie Ende...

****************
@all:
So, es gibt schon kompetente Antwort auf meine Anfrage:

Guten Tag,
 
alle DVB-T2 HD Empfangsgeräte (und weitere) können die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen.

Bitte sehen Sie auch hier: http://www.dvb-t2hd.de/geraete

Fragen zum Rundfunkbeitrag richten Sie bitte an den Beitragsservice (http://www.rundfu*kbeitr@g.de)

Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich um eine haushaltsbezogene Abgabe unabhängig der Geräteausstattung etc..

Mit freundlichen Grüßen

*************

...da musste natürlich gleich nachgehakt werden:

Sehr geehrter Herr X,
 
vielen Dank für Ihre Antwort!
 
Leider sind Sie auf die Kernfrage nicht eingegangen. Die Kernfrage lautet:
 
Ist es möglich bzw. wird es möglich sein, das Programmangebot von ARD/ZDF zu sperren?
 
Ich möchte nicht wissen, ob diese Geräte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen können, sondern ob sie es nicht können.
 
Fragen zum Rundfunkbeitrag habe ich nicht. Da gibt es allerdings informativere Plattformen als
die Webseite vom Beitragsservice.
 
Der Inhalt der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist mir bekannt. Die tatsächliche Umsetzung ist allerdings noch vor dem BVerfG zu klären.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
"V"


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Die Antwort kam schnell und knapp:

Sehr geehrter Herr "V",

nein, dass ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
 

XY
Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland


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c
  • Beiträge: 873
Die Antwort kam schnell und knapp:

Sehr geehrter Herr "V",

nein, dass ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
 

XY
Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland

Technisch wäre es natürlich möglich. Es macht ja für die Verschlüsselungs-Hardware keinen Unterschied, ob das Programm öffentlich-rechtlich oder wirklich-rechtlich (privat) ist.

Damit ist das Argument der (Bundes)-Verwaltungsgerichte hin, dass (1) das ÖRR ohne weiteres empfangbar sei (nein, man braucht spezielle Hardware) und (2) das ÖRR nicht verschlüsselt werden könne, weil das zum Quotenzwang führe (wenn ALLES verschlüsselt würde, spielte es ja keine Rolle).


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W
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Things are really starting to get out of hand. The German television licence is essentially a form or slavery (or serfdom if you will)  and it must be stopped in its tracks before "contract law" in German makes of us all into fools.  The arrogance behind the concept is simply mind boggling.



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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Wenn jetzt noch ARD/ZDF mitzieht und auch ihre Inhalte verschlüsselt, gibt es dann auch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Einfach eine Smartcard und eine Gebühr für die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender(Private-HD wird nach Bedarf freigeschaltet). Neue Empfangsgeräte mit Smartcard-Einschub sind heutzutage weit verbreitet. Senderechte für Filme oder Serien kosten umso mehr, je mehr Zuschauer sie sehen können. Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner. Die Datenkrake Beitragsservice, die Millionen Deutscher in ihrer Datenbank erfasst und immer wieder von Datenschützern kritisiert wird, wäre überflüssig.

Nur wenn beide verschlüsselt werden hat man eine Chance auf Erfolg. ÖRR ist nicht einfach so ohne weiteres empfangbar, weil man dafür spezielle Hardware braucht. Es gibt keinen Unterschied zwischen "Hardware+Smartcard" und nur "Hardware".


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

g
  • Beiträge: 860
Wenn jetzt noch ARD/ZDF mitzieht und auch ihre Inhalte verschlüsselt, gibt es dann auch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
...
Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner.

Die Datenkrake Beitragsservice, die Millionen Deutscher in ihrer Datenbank erfasst und immer wieder von Datenschützern kritisiert wird, wäre überflüssig.
Eine Verwaltungsvereinfachung war ja angedacht, aber der BS hat ca. 250 Mann Personal aufstocken müssen. Köln hat daran gut verdient. Ein Segen für Köln.
Eine Benachteiligung Einzelner interessiert doch nicht.

Wer sind die Gewinner der jetzigen faulen Regelung?
Gerichte, Anwälte, der BS uns andere Nutznießer.

Verschlüsseln und alles wäre in Butter. Der Verbraucher entscheidet über die 69.-€ bzw. andere Aufwendungen und der Wettbewerb ist gerettet.


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