Das werden jetzt alle bekommen, die Klage gegen den SWR eingereicht haben.
Sich nur auf die jetzt schon ergangenen Urteile im März in Leipzig vor dem Bundes-
verwaltungsgericht zu beziehen, ist nicht ausreichend.
Auch steht noch das Urteil der Verhandlung am 15.06.16 in Leipzig vor dem
Bundesverwaltungsgericht mit Prof. Dr. Koblenzer aus!
Ebenso wurde diese Verhandlung noch nicht in Leipzig fortgesetzt.
VG Freiburg 02.04.14 mit RA Prof. Dr. Koblenzer!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394 (war damals so „hochrangig“, dass sowohl eine
Berufung, als auch eine
Sprungrevisionmöglich gewesen wäre. Der SWR hat nur der Berufung zugestimmt)
Auch meine ruhensgestellte Klage wurde vom SWR wieder „aufgenommen“.
Meine Ruhensstellung bezieht sich auf den höchhstrichterlichen Ausgang der Verhandlung von Freiburg.
Also was wäre möglich:
1. auf eine
mündliche Verhandlung vor der gesamten Kammer bestehenJeder der Klage eingereicht hat, darf seine persönlichen Gründe darlegen, bzw.
man kann ja mit neuesten Erkenntnissen,
2.
weitere Schriftsätze nachreichen.
3. Bei Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Köln war es
während der Verhandlung möglich, die Klage dann zurückzuziehen mit
dem Hinweis des Richters auch
hier 2/3 der Gerichtskosten zurückzubekommen.
Also dabei bleiben, alles ist auch wie oben benannt gefahrlos möglich!!!
Selbst die reduzierten Gerichtskosten.
Würde die Kammer anders verfahren und ihrer Klage stattgeben, hätte dies zur Folge, dass die Kammer die Berufung gegen ihr Urteil zulassen müsste. (vgl. § 124 a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), die der Beklagte aller Voraussicht nach einlegen wird.
Was bitte soll das?
Auf jeden Fall dabei bleiben, wir wollen schließlich nicht lebenslänglich (oder auswandern oder unter eine Brücke ziehen
)