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Autor Thema: Was passiert während/nach der Klage bzw. der Beurteilung einer Klage beim VG?  (Gelesen 1061 mal)

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Hallo

Da die meisten Bürger ja den Klageweg versuchen, stellt sich mir die Frage wie es denn nach der Klage weiter geht.
Ich möchte gerne wissen was dann oder während der Klage passieren kann/ darf.

1. Die meisten Klagen werden ja abgewiesen oder durchgewunken zur nächsten Instanz.



1-a. Wenn die Klage abgewiesen wurde, dann haben die Vollstreckungsbehörden den Frei-fahrts-schein zum Pfänden in vollem Umfang mit richterlicher Befürwortung?
Die Kosten müssen selber getragen werden. Wer nicht die Kosten begleicht wird erneut oder weiterhin vollstreckt.

1-b. Wenn die nächste Instanz ansteht wird die gleiche Klage in nächster Instanz geprüft und erneut beurteilt, oder nur zum Teil?
Also hier kann die Klage nicht standhalten oder geht in die nächste Instanz. Wird sie hier abgewiesen -> Siehe Punkt 1

2-c. Wenn nicht vollstreckt werden kann endet es doch meistens bei der Lohnpfändung oder Kontopfändung?
Wurde eine Maßnahme erfolgreich durchgeführt und man zahlt weiter hin nicht, fängt alles von vorne an?
Infopost, Mahnung, Bescheide, Widerspruch, Klage?
___

2. Die Vollstreckungen können trotzdem versucht werden während die Klage bei den Gerichten vorliegt.
( beinhaltet, Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung, Haftstrafe)



2-a. Darf man denn hier versuchen zu vollstrecken wenn eine Beurteilung der Klage aussteht?
Man tut dies ja schon, vorher in vollem Umfang. Ist hier Kontakt mit den Vollstreckungorganen notwendig?

2-b. Wird angenommen, man dürfe aus Grund der ewigen Ablehnung der Klagen vor Gricht auch vorsorglich pfänden/ vollstrecken?

(Hört sich bisschen an wie der ewige Einheitsbrei der schon geklärt wurde)

Trotzdem mal danke für eine Zusammenfassung bezüglich dem Klageweg.
Diskussion erwünscht.



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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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