Die ARD weist die Vorwürfe als "Populismus" zurück
Das Erfolgsrezept von Populisten scheint auf einer kurzen Formel zu basieren: einfache Antworten auf schwierige Fragen geben.
Sowohl ARD als auch Ökonom sind Populisten.
es ist sehr komplexes Thema
Muss man Sportübertragungen sehen oder reicht es wenn ÖRR nur über die Ergebnisse berichtet?
Wird man durch Sportübertragungen sportlicher?
Die Vorteilsabschöpfung rechtfertigt es insbesondere nicht, den Aufwand als beitragsfähig zu behandeln, der sich ex post als nicht vorteilhaft erweist.
ÖRR kann mit dem Geld machen was es will, solange nur die Rundfunkteilnehmer belastet werden.
Man soll nicht vergessen, dass man auch ohne ÖRR leben kann. Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel
eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
[...] Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. [...]
Weil der Rundfunkbeitrag gegen jedermann erhoben wird und ein Austritt bzw. eine Kündigung der Mitgliedschaft nicht möglich ist, ergibt sich unweigerlich die Praxis der Einschränkung von Grundrechten ohne grundgesetzliche Legitimation unter Umgehung der dafür erforderlichen Gültigkeitsvoraussetzungen, deren Nichterfüllung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG die Nichtigkeit des betreffenden Gesetzes zur Folge hat.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, hat die Anstalt des öffentlichen Rechts ohne einen öffentlich-rechtlichen Gründungsakt zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geformt. Den Rundfunkanstalten fehlt eine gesetzliche Ermächtigung zur Schaffung einer körperschaftlichen Struktur bzw. Gründung öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Eine staatliche Maßnahme, die ohne gesetzliche Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreift, ist rechtswidrig. Die formal gewählte Rechtsform der Rundfunkanstalten entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, es liegt ein Gestaltungsmissbrauch in Form eines Missbrauchs der Rechtsform vor.
https://www.youtube.com/watch?v=pSHYppQ9sa8