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Allerdings entrichtet die Gebühr die Gemeinde. "Das darf nicht zulasten der Ausstattung der Feuerwehren gehen", mahnt er.
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Aha. Somit darf dies dann sinngemäß zulasten der Ausstattung (des Finanzhaushaltes) eines Bürgers gehen !?
WER ist die Gemeinde? Die Bürger.
Und wer bezahlt schon weil er eine Wohnung innehat? Ein Bürger der Gemeinde.
Also findet die "Finanzierung zur funktionsgerechten Ausstattung der Landesrundfunkasnstalten" zulasten des Bürgers (Wohnungsinhaber) und des Bürgers (Gemeindemitglied) statt.
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."