Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?  (Gelesen 1877 mal)

T
  • Beiträge: 12
Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
Oder sollte Person A auf einen weiteren Brief  Warten ?
Oder direkt nach einer Begründung des Urteils schriftlich fragen ?

Hat jemand hier Erfahrung damit ?

Laut einer Niederschrift des Verwaltungsgerichts wird die Klage von Person A abgewiesen.
Ohne jeglicher Begründung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 08:13 von Tobi76«

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Hallo Tobi76,
Du hattest doch gestern schon einen Thread mit dieser Frage erstellt. Deine Frage wurde dort auch schon beantwortet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19366.msg125727.html#msg125727

Wegen der Übersicht im Forum bitte keine Mehrfachthreads mit dem gleichen Thema erstellen.
Danke


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

P

P

  • Beiträge: 141
1. Muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen?
2. Oder sollte Person A auf einen weiteren Brief  Warten ?
3. Oder direkt nach einer Begründung des Urteils schriftlich fragen ?

4. Hat jemand hier Erfahrung damit ?

Laut einer Niederschrift des Verwaltungsgerichts wird die Klage von Person A abgewiesen.
Ohne jeglicher Begründung.
1. Doch. 2. Ja. 3. Nein. 4. Ja.

Die Niederschrift einer mündlichen Verhandlung enthält (in der Regel, kurze Begründung kann theoretisch enthalten sein) keine Urteilsbegründung. Die wird später zugestellt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 12
Erst mal großen  Dank.
Für eure häufige Hilfe . Die Antwort hat schon geholfen.
Sorry , an CHRISLPZ  das  kommt nicht mehr vor.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 721
Wenn Urteile bestehende Rechte verletzen, ist eine wirkliche Begründung kaum mehr möglich...und in einer Pseudodemokratie augenscheinlich auch nicht nötig  >:( Dies äußert sich dann bei den hanebüchenen mittlerweile beinahe schon verzweifelt anmutenden Begründungsversuchen in solch Floskeln wie "...ist hinzunehmen...")


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2016, 16:20 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
Nach oben