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Autor Thema: Sächsischer Landtag befürchtet Einmischung der EU in die Gesetzgebungskompetenz  (Gelesen 3281 mal)

T
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Der Sächsische Landtag sieht sich von der EU in seiner "mediengesetzgeberischen Kompetenz" bedroht! http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_art=Drs&dok_nr=5497&leg_per=6

Konkret geht es um (Zitat):
Zitat
Artikel 30 des Richtlinienentwurfs enthalten Regelungen, die konkrete und verpflichtende Vorgaben für die Unabhängigkeit und die Organisation der nationalen Regulierungsbehörden beinhalten.
Der Landtag hält fest, dass die im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk getroffenen Regelungen zur Aufsicht über den öffentlich rechtlichen Rundfunk und die im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) getroffenen Regelungen über die Beaufsichtigung der privaten Fernseh- und Hörfunkangebote sowohl eine hinreichende Unabhängigkeit der aufsichtführenden Stellen sicherstellen als auch hinreichende Vorgaben hinsichtlich des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums beinhalten und die Notwendigkeit darüber hinausgehender Vorgaben seitens der EU bezüglich der Aufsicht daher nicht erkennbar ist.

5. Der Landtag fordert die Staatsregierung deshalb auf, im Bundesratsverfahren aus den vorbezeichneten Gründen eine Subsidiaritätsrüge nach Art. 6 Abs. 1 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit Art. 12 b) des Vertrags über die Europäische Union gegen den Richtlinienentwurf zu erheben oder zu unterstützen.

6. Der Landtag fordert die Staatsregierung ferner auf, auch gegenüber der Bundesregierung,bei Ratstagungen in der Zusammensetzung der Minister oder den Beratungsgremien der Kommission und des Rates in geeigneter Weise auf die bestehenden Subsidiaritätsbedenken des Freistaates hinzuweisen oder durch einen Vertreter der Länder hinweisen zu lassen und darauf zu drängen, dass der Richtlinienentwurf im erforderlichen Umfang den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit angepasst wird.

Meiner Meinung nach ein höchst bedeutsamer Vorgang. Da man in Deutschland ja erwiesenermaßen nichts von einer Konkretisierung des Funktionsumfanges hält, die EU aber gerade wegen des veränderten Medienkonsums offenbar europaweit Handlungsbedarf sieht. >:D


Edit "Bürger" - Infos zum "Stein des Anstoßes" (siehe weiter unten):
Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Richtlinie
2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-287-DE-F1-1.PDF


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 18:18 von Bürger«

  • Beiträge: 7.393
die EU aber gerade wegen des veränderten Medienkonsums offenbar europaweit Handlungsbedarf sieht. >:D
Es ist ja auch Handlungsbedarf; ist doch höchst bedenklich, wenn die Bürger des einen Landes gezwungen werden und die anderen nicht. Für den Binnenmarkt ist das nicht gut.

Interessant ist, daß die europäischen Bestimmungen bekannt sind, wie Richtlinie 2010/13/EU, aber entweder offenbar bewusst übergangen werden oder nur auf die privaten Rundfunkunternehmen angewendet werden, was nicht der EU-Zielvorgabe entspricht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2016, 22:04 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
  • Beiträge: 83
die EU aber gerade wegen des veränderten Medienkonsums offenbar europaweit Handlungsbedarf sieht. >:D

Interessant ist, daß die europäischen Bestimmungen bekannt sind, wie Richtlinie 2010/13/EU, aber entweder offenbar bewusst übergangen werden oder nur auf die privaten Rundfunkunternehmen angewendet werden, was nicht der EU-Zielvorgabe entspricht.
Als es für die ö.r. Rundfunkanstalten  um ihre Onlineaktivitäten ging und der 3 Stufentest Kompromiss mit der EU für die privaten Verleger dabei herauskam, versprach man auch scheinheilig  eine "Funktionskonkretisierung"- passiert ist seit dem gar nichts.


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b
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Zitat
4. Der Landtag hält fest, dass die im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk getroffenen Regelungen zur Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) getroffenen Regelungen über die Beaufsichtigung der privaten Fernseh- und Hörfunkangebote sowohl eine hinreichende Unabhängigkeit der aufsichtführenden Stellen sicherstellen als auch hinreichende Vorgaben hinsichtlich des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums beinhalten und die Notwendigkeit darüber hinausgehender Vorgaben seitens der EU bezüglich der Aufsicht daher nicht erkennbar ist.

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 27 Abs. I SächsPRG zuständig für die Zulassung von privaten Fernseh- und Hörfunkangeboten in Sachsen und beaufsichtigt diese Programme im Hinblick auf die Einhaltung der Werbebestimmungen, dem Jugendmedienschutz und der Programmgrundsätze. lm Bereich des öffentlichen Rundfunks wird die staatliche Rechtsaufsicht gem. § 37 MDR-Staatsvertrag von den Regierungen der Länder ausgeführt, die diese Aufgaben in zweijährigem Wechsel durch die Regierung eines der Länder wahrnehmen.

Jetzt versuche ich zu erkennen  :D

1. Die Regierung des Landes ist Beitragsschuldner. Wie können Beitragsschuldner überhaupt Aufsicht führen? Von Unabhängigkeit der aufsichtführenden Stellen redet deswegen auch keiner.
2. Rechtsaufsicht in zweijährigem Wechsel geht auch nicht. Erstmal muss jede Person mühsam herausfinden, wer zur Zeit zuständig ist. Zweitens ist eine Übertragung der Rechtsaufsicht nicht möglich, da jedes Land für sich selbst verantwortlich ist.

Nach Ansicht des Landtags ist hinreichende Unabhängigkeit der aufsichtführenden Stellen gegeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2016, 23:40 von boykott2015«

a

azdb-opfer

Zitat
Art. 30 des Richtlinienvorschlags würde zwar auch weiterhin die Einrichtung einer Rechtsaufsicht zulassen, allerdings möglicherweise die Einrichtung einer von den MDR-Staatsvertragsländern unabhängigen Rechtsaufsichtsbehörde nötig machen.

Eine unabhängige Rechtsaufsicht? Das will natürlich kein Politiker oder ÖRR-Funktionär.


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Z
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hier hat es tatsächlich mal jemand erkannt und spricht es im EU Parlament auch aus - was die Medien hier betrifft (innerhalb des Beitrags ab ca. 26:20 bis ca. 26:30 min)

EU Sondersitzung
Quelle: europäisches Parlament EPTV, 19.01.2016
https://www.youtube.com/watch?v=ilSewfUTfe0


Edit "Bürger":
Link-Informationen gem. den Foren-Regeln ergänzt.
Dies ist nicht Aufgabe der Moderatoren. Zukünftig bitte selbst aktiv darauf achten.
Aufgrund des Videos hier aber bitte nicht in abschweifende Diskussionen abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Sächsischer Landtag befürchtet Einmischung der EU in die Gesetzgebungskompetenz
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 01:18 von Bürger«

T
  • Beiträge: 83
Hier noch der Link zum PDF Dokument der EU:

Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Richtlinie
2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-287-DE-F1-1.PDF

Besagter Artikel kommt auf Seite 35, des 38 Seiten umfassenden Vorschlags, gegen den sich der Unwillen der Sächsischen Regierungskoalition richtet. Aber auch die Seiten davor sind durch und durch lesenswert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 18:14 von Bürger«

 
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