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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Beitragsservice reagiert auf Barzahlprotest  (Gelesen 2811 mal)

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golem.de, 23.06.2016

Rundfunkbeitrag: Beitragsservice reagiert auf Barzahlprotest

von Achim Sawall

Zitat
Die Sprecherin des Beitragsservice musste sich zu den Boykotteuren äußern, die auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Doch sie sagt nicht ganz die Wahrheit.

Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten hat als Reaktion auf den Bargeld-Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag angeblich eine Barzahlmöglichkeit geschaffen. Das hat die Frankfurter Allgemeiner Zeitung unter Berufung auf Eva-Maria Michel, Beitragsservice-Sprecherin und Justiziarin des WDR, berichtet. Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, aber "keiner ist gekommen", behauptete Michel.[..]

Der Journalist Norbert Häring, der den Rundfunkbeitrag seit März 2015 dadurch infragestellt, dass er auf Barzahlung besteht, kritisiert diese Aussagen in seinem Blog. Michel sage dies, während der Beitragsservice es ihm und vielen tausend anderen ausdrücklich verwehre, bar zu zahlen und der Hessische Rundfunk sich sogar noch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen sein Ansinnen wehre. "Sie sagt es, während der WDR sogar gegen Beitragspflichtige in Köln Vollstreckung in die Wege leitet, weil sie den Rundfunk nur bar bezahlen wollen, aber nicht dürfen."

Weiterlesen auf:
http://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-beitragsservice-reagiert-auf-barzahlprotest-1606-121711.html


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Zitat
Es gebe lediglich bei der Zentrale des Beitragsservice in Köln die Möglichkeit, bar zu bezahlen, von der kaum jemand wisse.

Da ich für meine Wohnung einen Beitrag zahlen soll, muss eine Barzahlungsmöglichkeit auch an meinem Wohnort gegeben sein!



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P
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Zitat
Da ich für meine Wohnung einen Beitrag zahlen soll, muss eine Barzahlungsmöglichkeit auch an meinem Wohnort gegeben sein!

Definitiv Nein.

Es könnte eine Stelle geben, welche sich in der Nähe befindet, oder eine Art Bus, welcher die Orte abklappert, aber eine Stelle in jedem Wohnort, das muss es mit Sicherheit nicht geben.

Es sei jeder beliebige Supermarkt bekommt die einfache Möglichkeit, Beitragsgelder entgegen zu nehmen in Form von z.B. Bezahlkarten, z.B. mit 2 Faktor Übereinstimmung.

LRA sendet Code, mit dem Code geht Person A in Supermarkt an Kasse, bezahlt Bar plus den Code, damit das Verfahren zuordenbar ist und fertig ;-).

Das kann doch nicht so schwer sein.

Die Codes kann die LRA ja jeweils im Voraus versenden ;-).


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Zitat
Es könnte eine Stelle geben, welche sich in der Nähe befindet, oder eine Art Bus, welcher die Orte abklappert, aber eine Stelle in jedem Wohnort, das muss es mit Sicherheit nicht geben.

Ich stelle mir das so vor, wie beim Sparkassen-, Volksbanken- und Postnetz. Diese könnten zur Entgegennahme beauftragt werden. Ist gar kein Problem.

Meine örtlichen Abgaben kann (muss) ich örtlich bezahlen. Das ist nun mal so. Wenn es unbedingt die Wohnung als Abgabengrund sein muss, dann muss es auch vor Ort, also im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, o.ä., eine Stelle geben, die die Bargeldzahlungen entgegennimmt. Ich weiß gar nicht, wie man sich etwas anderes vorstellen kann.

Um es zu verdeutlichen: meine Steuerschuld entrichte ich an das jeweils für meinen Wohnort zuständige Finanzamt und kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass ich nach Berlin zum BMF reisen soll, um dort das Steuersälar zu entrichten. So'n Quatsch.



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m

mb1

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Zitat von: cook
Um es zu verdeutlichen: meine Steuerschuld entrichte ich an das jeweils für meinen Wohnort zuständige Finanzamt und kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass ich nach Berlin zum BMF reisen soll, um dort das Steuersälar zu entrichten. So'n Quatsch.
Genau damit hast du ein Eigentor geschossen.
Das für deinen Wohnort zuständige Finanzamt sitzt doch weit weg - genauso wie die zuständige Rundfunkanstalt. Und zum Finanzamt gefahren und dort bar einbezahlt hast du sicher auch noch nicht.
Vergleichsweise müsstest du also zum Sitz deiner Rundfunkanstalt fahren und dort bar einzahlen. Das ist völlig unsinnig.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

F
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Das zuständige Finanzamt sitzt – bei mir zumindest – in der „Hauptstadt“ des Landkreises. Dazu hat ein ARD-Mitgliedssender hier zumindest ein Büro.

Könnte sich der Beitragsservice ja abgucken oder sich in Büros der Rundfunkanstalten „einmieten“.

— Irgendwie OffTopic aber lustig: Beim letzten Besuch auf dem Finanzamt hatte der Herr vorsorglich massig Lesebrillen in seiner Schublade, falls wer seine vergessen hat. Das nenne ich Service. —


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2016, 03:04 von Bürger«

 
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