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Autor Thema: Darf Rundfunk überhaupt Sache der Länder sein?  (Gelesen 1350 mal)

  • Beiträge: 7.286
Guten Morgen,

bezugnehmend auf dieses Thema
VwG Aachen: Erfassung personenbezogener Daten durch Beitragsservice zulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19252.0.html
fand ich in dem darin genannten Urteil folgenden Wortlaut unter Rz. 9

Zitat
[...]Das Rundfunkwesen liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in der Gesetzgebungskompetenz der Länder[...]

So, Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz lautet:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html

Zitat
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

Nun stellt sich mir die Frage, wer dem Bund die Befugnis erteilt hat, den Deutschlandfunk, (oder war's Deutsche Welle?), zu gründen und zu betreiben? Dazu braucht es doch ein Gesetz?

Ist Rundfunkrecht möglicherweise im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung zu finden? Damit wäre es aber nicht alleinige Sache der Länder, wie es ja so oft so schön heißt.

mfg
Pinguin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2016, 04:28 von Bürger«
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