Sind die Beiträge aus den nicht festgesetzten Zeiträumen vollstreckbar?
Noch nicht.
Es bedarf minimal dazu einen Bescheid und eine Mahnung.
Wem von euch erging es genauso/ähnlich? Wie war euere Reaktion?
Ähnlich, der Unterschied, keinen einzigen Festsetzungsbescheid, die Klage ist noch offen, somit noch keine weitere Reaktion sinnvoll.
Wie kann Person A jetzt weiter vorgehen?
Hat das Urteil/Beschluss bereits Rechtskraft erlangt und ist keine Berufung mehr möglich? Denn sonst bliebe nur noch abwarten auf die Kostennote und gegeben falls warten auf Vollstreckung.
Aktuell, werden ca. 60000 Vollstreckungen pro Monat auf alle Bundesländer verteilt abgewickelt.
Es könnte sich also als sehr zielorientiert ergeben mehr Personen aufzufordern die Zahlung aktiv einzustellen.
Natürlich folgt aus der Maximalzahl der Vollstreckungen, dass jede Person, bis Sie an der Reihe in der Vollstreckung ist, einen größeren Betrag haben könnte, also über 500,- € wo dann Kontoabfragen möglich wären.
Aber auch hier gilt, es kann gegen jeden Bescheid Widerspruch erhoben werden, insbesondere mit Blick auf die Urteile, welche deutlich gezeigt haben, dass gegen das Grundgesetz verstoßen wird, aber wo natürlich ohne weitere Begründung erklärt wurde, dass dies hinzunehmen sei.
Aus diesem Grund dürfte könnte eine Vollstreckung möglicherweise unzulässig sein, aber das müsste natürlich ausgefochten und geprüft werden.