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Autor Thema: Kein Festsetzungsbescheid mehr seit 2015  (Gelesen 2603 mal)

J
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Kein Festsetzungsbescheid mehr seit 2015
Autor: 20. Juni 2016, 09:24
Hallo,

wem erging es auch so?

Fiktive Person A erhielt in 2014 und 2015 je einen Festsetzungsbescheid. Der Bescheid aus 2014 war dazu noch als Gebühren/Beitragsbescheid tituliert. Person A hat im Mai 2015 Klage erhoben und diese wurde bereits im März 2016 verhandelt und abgewiesen. Seither kommuniziert weder der Beitragsservice noch die Landesrundfunkanstalt mit Person A. Obwohl Person A einen Härtefallantrag sowie das Angebot zur Barzahlung an den BS und die LRA gestellt hat. Perosn A hat ebenfalls seit dem Bescheid aus 2015 keine weiteren Bescheide erhalten. Lediglich die Standard-Zahlungsaufforderungen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:


Sind die Beiträge aus den nicht festgesetzten Zeiträumen vollstreckbar? Ich vermute eher nicht, da sie ja nicht die Voraussetzungen nach dem VerwVfG erfüllen.

Wem von euch erging es genauso/ähnlich? Wie war euere Reaktion?

Wer von euch hat geklagt und nach dem Urteil die Kosten der Gegenseite auferlegt bekommen? Habt ihr das gezahlt?

Wie kann Person A jetzt weiter vorgehen?


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P
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Zitat
Sind die Beiträge aus den nicht festgesetzten Zeiträumen vollstreckbar?
Noch nicht.
Es bedarf minimal dazu einen Bescheid und eine Mahnung.

Zitat
Wem von euch erging es genauso/ähnlich? Wie war euere Reaktion?
Ähnlich, der Unterschied, keinen einzigen Festsetzungsbescheid, die Klage ist noch offen, somit noch keine weitere Reaktion sinnvoll.

Zitat
Wie kann Person A jetzt weiter vorgehen?

Hat das Urteil/Beschluss bereits Rechtskraft erlangt und ist keine Berufung mehr möglich? Denn sonst bliebe nur noch abwarten auf die Kostennote und gegeben falls warten auf Vollstreckung.

Aktuell, werden ca. 60000 Vollstreckungen pro Monat auf alle Bundesländer verteilt abgewickelt.
Es könnte sich also als sehr zielorientiert ergeben mehr Personen aufzufordern die Zahlung aktiv einzustellen.

Natürlich folgt aus der Maximalzahl der Vollstreckungen, dass jede Person, bis Sie an der Reihe in der Vollstreckung ist, einen größeren Betrag haben könnte, also über 500,- € wo dann Kontoabfragen möglich wären.

Aber auch hier gilt, es kann gegen jeden Bescheid Widerspruch erhoben werden, insbesondere mit Blick auf die Urteile, welche deutlich gezeigt haben, dass gegen das Grundgesetz verstoßen wird, aber wo natürlich ohne weitere Begründung erklärt wurde, dass dies hinzunehmen sei.

Aus diesem Grund dürfte könnte eine Vollstreckung möglicherweise unzulässig sein, aber das müsste natürlich ausgefochten und geprüft werden.






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f

faust

...  zurücklehnen !!!  (#)

Ein Bekannter von mir hat den letzten Bescheid Anfang 2014 erhalten, da lief schon seine Klage.

Klage abgewiesen Frühjahr 2016, seitdem Ruhe.

Er vermisst nix  >:D


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J
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Zitat
Aber auch hier gilt, es kann gegen jeden Bescheid Widerspruch erhoben werden, insbesondere mit Blick auf die Urteile, welche deutlich gezeigt haben, dass gegen das Grundgesetz verstoßen wird, aber wo natürlich ohne weitere Begründung erklärt wurde, dass dies hinzunehmen sei.

Was wurde denn von den Beschwerdeführern als Argument vorgebracht?


Person A hat wie gesagt keine weitere Korrespondenz erhalten und auf diverse Anfragen z.b. wg Datenschutz geht man gar nicht erst ein. Übrigens ein weiterer Punkt wo ich noch nicht so ganz weis, wie es damit weitergehen soll. Auf meine Schreiben wird gar nicht oder nur ausweichend reagiert. Da stellt sich schnell die Frage Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage?


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r
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[Auf meine Schreiben wird gar nicht oder nur ausweichend reagiert. Da stellt sich schnell die Frage Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage?

Wozu die Sache unnötig beschleunigen?


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J
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Zitat
Wozu die Sache unnötig beschleunigen?

Beschleunigen? Es geht um meine personenbezogenen Daten! Da möchte ich nicht das das ZDF oder sonstwer Daten ohne meine Kenntnisnahme speichert. Das sind zum einen Kommentare die ich auf Facebook zu bestimmten Berichten des ZDF und anderen Anstalten geschrieben habe. Zum Anderen sind es personenbezogene Daten die durch das Abrufen meiner IP Adresse beim Aufrufen der Internetseiten der Anstalten ohne meines Wissens durchgeführt wurden/werden und diese auch noch kommerziell verwertet werden. Da ist bei mir dann Schluss mit Lustig! Das ist ein Sicherheitsleck! Da sollte jeder mal sein Augenmerk drauf verschwenden und sich mal mit dem Thema befassen. Ganz zu schweigen von der drohenden erneuten Datenabfrage der Rundfunkanstalten an die Meldebehörden.


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