Hallo!
Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft [...]
Betrifft analog Verfassungsfragen und EU-Recht (Vorlagen am BVerfG / EuGH)
Das Zauberwort hier in D ist "
zweifelhaft" bzw "im
Zweifel" -- damit soll auf der einen Seite sichergestellt werden, daß höhere Gerichte nicht ad nauseam mit "Pillepalle" und Wiederholungen zu tun haben -- auf der anderen Seite ist hier Willkür Tür und Tor geöffnet, trotz begründetem schriftlichem Vortrag sehen Gerichte "im Zweifel" daß der örR Vorrang hat, trotz entgegenstehender Bundes- und EU-Gesetze.
Analog dazu:
- keine mündliche Verhandlung, Einzelrichter, Nichtzulassung zur nächsten Instanz: wegen "
nicht schwieriger Rechtslage,
keine grundsätzliche Bedeutung,
gefestigte Rechtssprechung"
- Aussetzung / Ruhendstellung des Verfahrens "
kann" vom Gericht beschloßen werden (
keine "muß"-Ausnahme bei ausstehenden Entscheidungen
höherer Instanzen in
selber Sache)
Wenn es die zwangsweise Aussetzung bei Verfahren in selber Sache an höheren Instanzen gäbe, wäre der örR schon Geschichte -- jeder "den der Schuh drückt" hätte die Möglichkeit
auszusteigen seine Zahlungen zu parken, bis zur Entscheidung des EuGH -- das wären ca 15 Monate mit stark reduzierten Einnahmen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"