Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Studentenwohnheim-verzwickte Situation:Mitbewohner-Widerspruchs-Bafög-Chaos  (Gelesen 3094 mal)

K
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

nehmen wir mal an, Person A wohnt in einer Wohnung des Studentenwerkes. Person A teilt sich diese Wohnung mit 5 anderen Studenten. Die Wohnung ist durch eine separate Wohnungstür von einem gemeinschaftlichen Treppenhaus getrennt und kann somit wie eine privaten Wohngemeinschaft angesehen werde. Somit müsste, laut GEZ, nur ein Beitrag für die ganze WG gezahlt werden.
 
Folgende Situation herrscht in dieser WG:

Person A: Hat bisher Bafög erhalten und war befreit. Dies ist jetzt aber vorbei. Die Person hat nun einen Festsetzungsbescheid erhalten.

Person B: Wohnt seit einem Jahr in der WG und hat noch nie Post von der GEZ bekommen und wurde somit noch nie zur Zahlung aufgefordert

Person C: ist durch Bafög befreit

Person D, E und F: Haben bereist vor einem 3/4 Jahr Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Sie haben mit der Argumentation widersprochen, dass es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft handelt, welche nicht beitragspflichtig ist. ABER das stimmt ja so nicht, da es ja keine Gemeinschaftsunterkunft (wie z.b. ein Pflegeheim) ist, sondern, wie gesagt, eine Wohnung des Studentenwerkes. Die GEZ hat sich nach den Widersprüchen allerdings nie wieder bei Perseon D, E und F gemeldet.

Person A weiß jetzt  nicht was wie tun soll. Genauso widersprechen wie Personen D, E und F (obwohl der Widerspruch so gesehen falsch ist, aber anscheinend soweit funktioniert hat)?.
Argumentiert Person A jedoch damit, dass nur ein Beitrag pro WG zu zahlen ist und  es somit nicht gerechtfertigt findet als einzige zur Rechenschaft gezogen zu werden (besonders da Person B ja anscheinend von der GEZ ignoriert wird), fällt sie damit den Widersprüchen der Mitbewohner in den Rücken.
Person A könnte natürlich auch "ganz normal" gegen den Bescheid widersprechen ohne auf de Wohnsituation einzugehen.

Person A ist nun ziemlich ratlos. Mit welchen Argumenten soll sie gegen den Festsetzungsbescheid widersprechen?




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 710
Für
Person A gilt hier Widerspruch und Klageweg, insofern er das auch möchte. Der Aufwand ist enorm.
Person B bekommt unter Umständen die Anmeldung bestätigt, die Anmeldung von der "GEZ" und die Daten kommen vom Einwohnermeldeamt. Somit wird er vorerst zahlungsfällig.
Person C muss nicht zahlen wenn er den BaFög Nachweis beim Beitragsservice nachreicht.

Ein Widerspruch bedeutet dass unter Umständen der Widerspruchsbescheid reingeflattert kommt und somit den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht eröffnet.

Zeitlich kann man evtl. einen oder zwei Bescheide ignorieren, da hier die Zustellungsnachweise von der Gegenseit bestätigt werden müsste was bei normaler Post nicht möglich wäre.
Ansonsten sollte man jeden Bescheid widersprechen bis zum Widerspruchsbescheid und folgenden Klageantrag beim VG und etwa 1-2 Wochen später die Klage die nicht kürzer als 20 Seiten sein sollte.

Nicht vergessen die Dokumente zu tackern und mit Frischhaltefolie einzuwickeln dass diese nicht nass werden. Versendet wird per Paket, das ist günstiger und man hat auch die Nachweise.

Viel Spaß :D

___

Meine Frage dazu. Ist die Wohnung hier von Beiträgen befreit wenn ein oder mehrere Parteien befreit sind?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

n
  • Beiträge: 1.456
Person A sollt wiedersprechen und auf Person D (oder E/F) verweisen, dass bereits ein Zahler vorhanden ist.
Oder es genauso wie DEF machen, das hat ja anscheinen schon funktioniert.

Oder:
Wieso ist die Wohnung von A wirklich eine Wohnung?
Definition Wohnung laut RBStV:
Zitat
   ... jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine an-
dere Wohnung, betreten werden kann.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Kann man in das Treppenhaus eine Matratze legen? Dann ist es eine Wohnug (nach RBStV),
und somit die Wohnung von A nur noch ueber eine andere Wohnug zugänglich,
also keine beitragspflichtige Wohnung mehr.

Nur keine Hemmungen, der BS schröpft auch jeden Rentner und selbst gestorbene werden noch verfolgt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

H
  • Beiträge: 24
Das Einwohnermeldeamt kennt in der Regel nur die Hausnummer. Folglich kennt auch der Beitragsservice nur die Hausnummer und sieht, dass in dem Haus XX Personen wohnen. Wer sich mit wem eine Wohnung teilt, weiß der Beitragsservice nicht.
Da es keine GEZ-Kontrolleure mehr gibt, können sich einfach 5-10 beliebige Personen innerhalb des Hauses zusammenschließen und gegenüber dem Beitragsservice behaupten, dass sie in einer WG zu wohnen. Jeder zahlt damit 1,75€ pro Monat.  8)


Vielleicht sollte man die Methode etwas bekannter machen. Mit weniger Aufwand und Risiko lässt sich das System nicht bekämpfen >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 860
Das Einwohnermeldeamt kennt in der Regel nur die Hausnummer.
Folglich kennt auch der Beitragsservice nur die Hausnummer
und sieht, dass in dem Haus XX Personen wohnen. Wer sich mit wem eine Wohnung teilt,
weiß der Beitragsservice nicht.

Da es keine GEZ-Kontrolleure mehr gibt, können sich einfach 5-10 beliebige Personen innerhalb des Hauses zusammenschließen und gegenüber dem Beitragsservice behaupten, dass sie in einer WG zu wohnen.

Damit wären wir wieder bei der "Wohnungslüge".
Es heißt: "für jede Wohnung".
Das bedeutet, es müsste jede Wohnung erfasst sein und nicht die Personen, die bei den Meldeämtern erfragt werden.
Das ist ein gravierender Widerspruch beim sog. RBStV, also diesen unausgegorenen Abzockvertrag.

Nix Wohnung, es werden die unterstellten oder auch vorhandenen Geräte bebeitragt oder aber eigentlich mit Gebühr belegt.
Es hat sich im Grunde nichts gegenüber der Gebührenregelung geändert, außer dass aus GEZ der BS und aus Gebühr nun Beitrag geworden ist.
Das Prinzip ist das gleiche geblieben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Der Nonsens mit dem Beitrag pro Wohnung wird doch bei den Wohngemeinschaften erst so richtig wunderschön deutlich. Keiner der WG-Bewohner fühlt sich persönlich für die allgemeine "Verpflichtung Rundfunkbeitrag" für diese WG als eine Wohnung verantwortlich. Wie soll das bitteschön auch vernünftig funktionieren können. Keiner spielt freiwillig den Buchhalter und kassiert anteilig den Beitrag von jedem einzelnen WG-Bewohner. Ergäbe eh ein wirres Durcheinander und würde eigentlich völlig unnötige Streitereien herauf beschwören.
In einer WG ist oftmals ein wildes Ein-und Ausziehen der Bewohner zugange, eine anteilige zeitbezogene Berechnung also sowieso ein hoffnungsloses Unterfangen.
Das weiß der Beitrugsservice sehr genau und schreibt prophylaktisch halt jeden gemeldeten Bewohner auf die gleiche Adresse an. Irgend ein sorry, Depp,  wird schon genervt klein beigeben und zahlen.
Vielleicht zahlen so unwissend voneinander sogar mehrere für ein und dieselbe WG...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2016, 22:27 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

K
  • Beiträge: 810
Vielleicht zahlen so unwissend voneinander sogar mehrere für ein und dieselbe WG...

Du sprichst hier genau den richtigen Punkt an, nämlich:

Wie kann denn ein WG-Bewohner, dem gegenüber eine Festsetzung erfolgt ist, wissen, dass nicht bereits gegenüber einem anderen WG-Bewohner ebenfalls festgesetzt wurde? Die Festsetzungen erfolgen derzeit immer gegenüber dem Einzelnen. Bereits dies ist meiner Ansicht nach rechtswidrig. Denn, würde gegenüber den WG-Bewohnern insgesamt festgesetzt werden, so würden Zahlungen eines WG-Bewohners für und gegen sämtliche anderen WG-Bewohner wirken. Es ist dann nachvollziehbar, wer wann gezahlt hat und für und gegen wen diese Zahlung wirkt. Im Gegenzug dazu ist bei separaten Festsetzungen eben nicht feststellbar, dass eine Zahlung für und gegen Dritte wirkt. Meiner Ansicht nach wird dadurch das Rechtsschutzinteresse der Betroffenen kurzerhand unterwandert.

Beispiel dazu: 5 WG-Bewohner werden mit jeweils separatem Bescheid angeschrieben. Alle zahlen brav, und das zum gleichen Zeitpunkt. An wen zahlt der Beitragsservice nun (wenn überhaupt) zurück? Das kann ja nicht in das behördliche Belieben gestellt sein.

Die Annahme, dass die WG-Bewohner das schon unter sich ausmachen, wer von ihnen den Rundfunkbeitrag zahlt, findet sich bereits in den Gesetzesmaterialien und ist seitdem nichts Geringeres als die argumentative Marsch-Vorgabe für die Verwaltungsgerichte.

Aber egal. Der Rundfunkbeitrag ist ohnehin sakrosankt. Die Verwaltungsgerichte dienen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als williger Steigbügelhalter und tragen damit zur weiteren Erosion des "Rechtsstaates" bei. Armes Deutschland!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 00:36 von Knax«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dieser abartige Murks des Rundfunkbeitrages bei WGs ist doch das bestmögliche Indiz, dass diese perverse Regelung pro Wohnung/WG so hätte niemals eingeführt werden dürfen.
Vielmehr spricht doch alles dafür und schreit förmlich danach, dass eine Regelung nach finanzieller Leistungsfähigkeit eines jeden einzelnen die einzig vertretbare Variante ist.
Wie kann es sein, dass eine einzelne Mutti in ihrer Single-Wohnung das gleiche zahlt wie eine WG mit mehreren gut verdienenden Bewohnern.
Nicht die Wohnung als Objekt nutzt die "Dienstleistung" des örR, sondern das die Wohnung nutzende Subjekt, der Bewohner dieser zur Zahlung herangezogenen Wohnung/WG.
Somit sollte auch eine angemessene Verteilung der Last nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erfolgen.






Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 22:37 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

w
  • Beiträge: 147
Am einfachsten natürlich, auch angeben, dass das eine Gemeinschaftsunterkunft ist und die befreit ist. Kluge Idee und ein juristischer Laie muss nicht wissen, was genau eine Gemeinschaftsunterkunft ist...
WG-Situation eignet sich aber auch für viele Spiele mit dem Betrugssehrfies:
z.B. angeben, dass Person Z schon ein Konto hat. Person Z ist aber...
- jemand, der/die unter ein Zeugenschutzprogramm fällt und dessen Identiät nicht preisgegeben werden darf ... oder
- ein Angehöriger des diplomatischen Dienstes, der/die eine Zweitwohnung für Studenten unterhält und anonym bleiben möchte ... oder
- jemand, der/die aus Opferschutzgründen anonymisiert ist ... oder
- jemand, der/die was mit Datenschutz studiert und alle mit Klage bedroht, die seinen/ihren Namen preisgeben ... oder von der man einfach nur den "Nickname" kennt, weil er/sie ein GeheimniskrämerIn ist

und dann den Beitragssehrfies höflich um Auskunft bitten, doch selbst die Daten preiszugeben, wer denn nun für diese Wohnung zahlt und wie das Konto lautet!

Weitere Ideen sollten in einer kreativen WG zu finden sein. Aber die Brieffreundschaft mit dem Beitragssehrfies sollte allzu humorlos betrieben werden.

Tackern ist immer gut - und wer ein Fax hat kann auch viele Faxen machen...



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
Nach oben