Guten Tag,
nehmen wir mal an, Person A wohnt in einer Wohnung des Studentenwerkes. Person A teilt sich diese Wohnung mit 5 anderen Studenten. Die Wohnung ist durch eine separate Wohnungstür von einem gemeinschaftlichen Treppenhaus getrennt und kann somit wie eine privaten Wohngemeinschaft angesehen werde. Somit müsste, laut GEZ, nur ein Beitrag für die ganze WG gezahlt werden.
Folgende Situation herrscht in dieser WG:
Person A: Hat bisher Bafög erhalten und war befreit. Dies ist jetzt aber vorbei. Die Person hat nun einen Festsetzungsbescheid erhalten.
Person B: Wohnt seit einem Jahr in der WG und hat noch nie Post von der GEZ bekommen und wurde somit noch nie zur Zahlung aufgefordert
Person C: ist durch Bafög befreit
Person D, E und F: Haben bereist vor einem 3/4 Jahr Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Sie haben mit der Argumentation widersprochen, dass es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft handelt, welche nicht beitragspflichtig ist. ABER das stimmt ja so nicht, da es ja keine Gemeinschaftsunterkunft (wie z.b. ein Pflegeheim) ist, sondern, wie gesagt, eine Wohnung des Studentenwerkes. Die GEZ hat sich nach den Widersprüchen allerdings nie wieder bei Perseon D, E und F gemeldet.
Person A weiß jetzt nicht was wie tun soll. Genauso widersprechen wie Personen D, E und F (obwohl der Widerspruch so gesehen falsch ist, aber anscheinend soweit funktioniert hat)?.
Argumentiert Person A jedoch damit, dass nur ein Beitrag pro WG zu zahlen ist und es somit nicht gerechtfertigt findet als einzige zur Rechenschaft gezogen zu werden (besonders da Person B ja anscheinend von der GEZ ignoriert wird), fällt sie damit den Widersprüchen der Mitbewohner in den Rücken.
Person A könnte natürlich auch "ganz normal" gegen den Bescheid widersprechen ohne auf de Wohnsituation einzugehen.
Person A ist nun ziemlich ratlos. Mit welchen Argumenten soll sie gegen den Festsetzungsbescheid widersprechen?