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Autor Thema: GEZ-Senkung bringt HHger Radiosender in Not  (Gelesen 2280 mal)

Uwe

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GEZ-Senkung bringt HHger Radiosender in Not
Autor: 17. Juni 2016, 09:01

Quelle Logo:http://www.hamburg040.com/wp-content/uploads/2016/03/cropped-logo.jpg
GEZ-Senkung bringt HHger Radiosender in Not

Quelle: Hamburg040 16.06.2016

Was die Kommision offenbar übersehen hat: Aus den Gebühren werden nicht nur Landesmedienanstalten und öffentlich-rechtliche riesige Anstalten finanziert, die sich eine solche Senkung leisten können.

Auch Bürger- und Ausbildungskanäle, die einen Gegenpol zum Einheitsbrei in vielen der Radioprogramme darstellen, werden darüber finanziert.

weiterlesen auf:

http://www.hamburg040.com/business/2016/gez-senkung-bringt-hhger-radiosender-in-not/22501


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H
  • Beiträge: 24
Aus diesem Grund eine Senkung abzulehen ist eine Möglichkeit.

Die besssere Alternative wäre es doch, die Rundfunkgebühren sinnvoller einzusetzen. Die Entscheider bei den ÖRR glauben teilweise jetzt schon, dass sie nach den Gesetzen der Marktwirschaft handeln (ZDF überbietet ARD bei Fußballrechten, Programm wird an die Privatsender vom Niveau her angepasst usw.).
Man könnte auch Gebührenfinanzierte Ausschreibungen für qualitativ hochwertiges Programm durchführen. Dann würden Hamburg040 etc. jede Ausschreibung gegen die ÖRR gewinnen.  :)


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v
  • Beiträge: 1.202
Problem:
Zitat
TIDE ist eine gemeinnützige GmbH und wird aus Rundfunkgebühren finanziert.

Wie geht das? Entweder gemeinnützige GmbH oder örR. Wo genau im RBStV steht dass jeder Verein zu unterstützen ist?

Merkwürdigkeit:
Zitat
TIDE kann als gemeinnütziges Unternehmen Spenden entgegennehmen und dafür steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausstellen.

Wieso bekommen wir für die Zwangsgebühr keine Spendenquittung?

Weil die örR mit dem "funktionsnotwendigen Bedarf" nicht haushalten kann, darf die Gebühr nicht gesenkt werden? Wie wäre es, stattdessen einen der über 100 grundversorgenden Sender zu schließen? Dort sehe ich Einsparpotential ohne Ende!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 01:51 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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