Man kann Steuer zur Seite schieben und nur mit Beitrag argumentieren.
Es wurde nämlich ein
Bundes-Beitrag eingeführt, obwohl Rundfunkrecht
Landesrecht ist. Eindeutig Verstoß. Wenn Landesrecht, dann muss in jedem Land ein
Landes-Beitrag existieren und zuvor ausgearbeitet sein.
Beweis:- Modell des Rundfunkbeitrags basiert auf der pdf-Datei "
Paul Kirchhof - G U T A C H T E N über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS".
- Liest man diese pdf-Datei, stellt man fest, dass die
Landesebene gar nicht erwähnt wurde. Alles wird auf der Bundesebene betrachtet. Später kommt EU-Ebene dazu.
- Richtigerweise müsste das Gutachten folgende Infos
zwingend beinhalten:
- Beschreibung der Situation in jedem Bundesland,
- Beschreibung der kommenden Einwirkungen des Rundfunkbeitrags in jedem Bundesland,
- Wirkungen auf den Bund (Bundesrepublik Deutschland)
- Wirkungen auf EU
- mögl. Ausgestaltung des Beitrags in jedem Bundesland
- Zusammenfassung
- Fazit.
- Die Länder haben das Modell des Bundes-Beitrags eingeführt.
- Die Mehrheit der Gerichte haben bisher dem Gutachten (Modell des Bundes-Beitrags) gefolgt.
Und Fragen:
- was hat ein eingeführtes Bundes-Beitrag im Landesrecht (Rundfunkrecht) verloren?
- ob die Länder das Recht haben, Bundes-Beiträge einzuführen?
PS.: nicht mal alle 16 Bundesländer namentlich werden im Gutachten genannt. So ein Ding Soll Landesrecht sein...