Nett, wie man so nebenbei verleumdet wird:
Die Mehreinnahmen seien zu fast neunzig Prozent durch das System der Direktanmeldungen zustande gekommen: Millionen schwarzer Schafe sind durch den Meldedatenabgleich 2013 aufgeflogen und bei fehlender Rückmeldung automatisch angemeldet worden. Im Jahre 2015 wurden 6,8 Millionen Erst- und Erinnerungsschreiben an die bis dahin unvermuteten Kunden verschickt und 1,7 Millionen Wohnungen angemeldet.
"Schwarze Schafe" können doch nur diejenigen sein, die zwar schauen, aber nicht zahlen wollen. Ich schaue weder noch werde ich zahlen.
Wie nennt man eigentlich diejenigen, die zwar schauen, aber nicht zahlen müssen, da schon ein anderer "Wohnungsinhaber"/Beitragsschuldner zahlt?
An dieser Stelle darf man sich wieder die Frage stellen, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bay. Verfassungsgerichtshof auf die Idee kommen, jeder, der einen "Vorteil" vom ö.r.R. hätte, müßte auch dafür zahlen? Und das sei die Allgemeinheit?!
Wenn jeder zahlen müßte, dann könnten sie den Beitrag gleich über das Finanzamt einziehen lassen. Das wäre zumindest hinsichtlich des jeweiligen Einkommens deutlich fairer als der jetzige Unsinn.
Wenn jeder zahlen müßte, dann müßten im privaten Bereich von über 80 Mio. Bürgern nicht nur ca. 44,6 Mio. Bürger zahlen, also deutlich weniger als 90%, wodurch sich "alle" definitiv nicht hinpauschalisieren läßt.
Allein daran sieht man schon den Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 GG:
Art. 19 Abs. 1 GG: Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Das heißt, auch der vom Bundesverwaltungsgericht als hinnehmbarer Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG hätte im Gesetz (RBStV) genannt werden müssen. Zumindest kann nach diesem Urteil niemand mehr behaupten, es würden keine Grundrechte verletzt (von den EU-Rechten ganz zu schweigen).
Mit den Vertretern der Alternative für Deutschland, die für die Privatisierung von ARD und ZDF eintritt, zugleich aber für einen steuerfinanzierten „Staatsrundfunk“, werde man sich gerne in den Rundfunkräten auseinandersetzen. Da seien schon die Piraten gezähmt worden.
An dieser Stelle kann man sich fragen, wer hier eigentlich wen beeinflußt.
Sorry, das mußte jetzt einfach raus...
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.