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Autor Thema: Rundfunkgebühr erneut auf Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts  (Gelesen 2963 mal)

C
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Donaukurier, 15.06.2016

Rundfunkgebühr erneut auf Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts

von AFP

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Mittwoch (10.00 Uhr) erneut die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Auf dem Prüfstand steht nun die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, und ob die Regelung des Rundfunkbeitrags mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist. Mitte März hatte das Gericht bereits Klagen von Bürgern ohne Rundfunkgeräte abgewiesen.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/Deutschland-Verbraucher-Fernsehen-Justiz-Rundfunkgebuehr-erneut-auf-Pruefstand-des-Bundesverwaltungsgerichts;art154664,3230725

Hier geht es zum GEZ-Boykott-Live-Ticker der Verhandlungen (15.06.2016 ab 10 Uhr)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19190.msg124570/topicseen.html#msg124570


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Zitat
  Seit Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag von mittlerweile 17,50 Euro monatlich je Wohnung erhoben - unabhängig davon, ob sich dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät befindet. 

Für Mr.X und vielen Anderen gibt es immerfort Widesprüchliches. So z.B. "Beitragsgerechtigkeit." Alles nur Gewäsch.
Zur Wohnung oben: einmal so und andermal geht man davon aus, dass Jeder solche Empfangs-Geräte einfach zu besitzen hat, ob er will oder nicht. Unterstellung.
= Widerspruch.

Gedanke zur Wohnung. Viele Wohnungen gehören dem Wohnungseigentümer, Hauswirt, Hausverwaltung, (Vermieter) u.ä. .
Diese Wohnungen werden für einen bestimmten Zeitraum angemietet/vermietet.
Für allgemeine Abgaben ist der Eigentümer zuständig, die er dann umlegt.
Bei Mietfahrzeugen ist ebenfalls der Eigentümer für die Abgaben zuständig.
Es geht ja hier um die Wohnung und nicht um das Empfangsgerät! Beim Empfangsgerät ist alles klar, aber wie sieht es bei der Wohnung aus?
Mr.X bezieht das gedanklich auf den, dem die Wohnung gehört. Der Mieter dürfte doch in Hinsicht der Wohnung eine Randfigur sein?


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K
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Mal sehen ob die öffentlich Rechtlichen auch darüber berichten!
Bei den Leipziger Urteilen wurde berichtet, weil sie meiner Meinung nach schon im Voraus wussten, dass die Klagen abgeschmettert werden.
2 Tage urteilen bei so vielen Klagen musste darauf hindeuten, dass da etwas nicht ganz richtig abläuft!

Na hoffentlich entscheiden die, bisher offensichtlich befangenen, Richter endlich mal wirklich im Namen des Volkes!


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S
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Na hoffentlich entscheiden die, bisher offensichtlich befangenen, Richter endlich mal wirklich im Namen des Volkes!

Im Namens eines abstrakten Gedankenkonstrukts Namens "Volk". Das Individuum verschwindet vor diesem "Volk". Die Richter wissen, was ein Vorteil für dieses "Volk" ist, für welche staatliche, unbestellte Leistungen dieses "Volk" zahlen muss. Die Richter sprechen im Namen dieses "Volkes", und wir sind nicht das "Volk".

Wir bewegen uns seit Jahren erneut Richtung Totalitarismus.


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