Seit Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag von mittlerweile 17,50 Euro monatlich je Wohnung erhoben - unabhängig davon, ob sich dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät befindet.
Für Mr.X und vielen Anderen gibt es immerfort Widesprüchliches. So z.B. "Beitragsgerechtigkeit." Alles nur Gewäsch.
Zur Wohnung oben: einmal so und andermal geht man davon aus, dass Jeder solche Empfangs-Geräte einfach zu besitzen hat, ob er will oder nicht. Unterstellung.
= Widerspruch.
Gedanke zur Wohnung. Viele Wohnungen gehören dem Wohnungseigentümer, Hauswirt, Hausverwaltung, (Vermieter) u.ä. .
Diese Wohnungen werden für einen bestimmten Zeitraum angemietet/vermietet.
Für allgemeine Abgaben ist der Eigentümer zuständig, die er dann umlegt.
Bei Mietfahrzeugen ist ebenfalls der Eigentümer für die Abgaben zuständig.
Es geht ja hier um die Wohnung und nicht um das Empfangsgerät! Beim Empfangsgerät ist alles klar, aber wie sieht es bei der Wohnung aus?
Mr.X bezieht das gedanklich auf den, dem die Wohnung gehört. Der Mieter dürfte doch in Hinsicht der Wohnung eine Randfigur sein?