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Autor Thema: Petition gegen Haushaltsabgabe / Vorveröffentlichung  (Gelesen 37858 mal)

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3Land

zur Sache: Was können wir Wirkungsvolles unternehmen?
Die Zeit rennt und dieser Post rutscht immer wieder nach unten ab.

Habe hier gelernt, Petitionen in dieser Sache gehen nur auf Länderebene.
Gibt es außer in NRW andere Aktivitäten?

Wer kennt sich mit Volksentscheiden aus?

Laßt und doch bitte Gas geben.

Alles, was sich vom heimischen Schreibtisch oder mit einem kurzen
Spaziergang ins Wahllokal erledigen läßt, wird sicher von allen
Forumsteilnehmern mitgetragen werden. (Unterstellung meinerseits  :) )

Volksentscheide lassen sich, wie normale Wahlen, auch vorab per
Briefwahl erledigen, falls jemand an diesem Tag fern der Heimat wäre.

 ;) 


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werner-muc (Volksbegehren möglich)[/li][/list]

Werner-muc weilt nicht mehr unter uns - wer übernimmt für Bayern?


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Werner-muc weilt nicht mehr unter uns - wer übernimmt für Bayern?

Klasse Bayern!

Is jetzt `ne Woche her seit meiner Anfrage - ich bin voll begeistert, wie viele Leute "hier" schreien!

Vielleicht ist die Haushaltsabgabe für Bayern gerechtfertigt?
BR bringt ja auch immer die Knallersendungen - das sollte den Bauern da unten doch mickrige 215 Euronen im Jahr wert sein!


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R
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Hallo Wolfman,

zum Punkt "Knallersendung in Bayern" fällt mir spontan Georg Schramm ein.

Neues aus der Anstalt :-)

Gezielte Volksverblödung - sehenswert

 http://www.youtube.com/watch?v=jitdvJ5U3I4&feature=player_embedded

 

 



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Mit Einigkeit für Recht und Freiheit !

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3Land

- Baden-Württemberg (schriftlich / Fax) - ProTest
- Bayern (online) (Volksbegehren möglich)
- Berlin (schriftlich) - ?
- Brandenburg (schriftlich) - ?
- Bremen (online) - ?
- Hamburg (online) - ?
- Hessen (schriftlich / Fax) - ?
- Mecklenburg-Vorpommern - ?
- Nordrhein-Westfalen (online) - DJ_rainbow
- Niedersachsen (schriftlich) - Hy-Driver
- Rheinland-Pfalz (unklar, online in VB?) - Speedy Gonzales
- Saarland - ?
- Sachsen (online) - Generale
- Sachsen-Anhalt - ?
- Schleswig-Holstein (schriftlich) - ?
- Thüringen (evtl. online) - ? (Volksbegehren möglich)

Ist die Liste aktuell?

Wo kein Volksbegehren möglich ist, reden wir von einer Petition?






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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Hallöchen zusammen,

erst mal muss ich mich entschuldigen, dass ich mich solange nicht gemeldet habe.

Ich habe mittlerweile die Petition in einer abgeschwächten Version beim Landtag NRW eingereicht, ein Az. o. ä. liegt mir allerdings noch nicht vor.

Ich werde euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

LG

DJ_rainbow

*****
Tante Edit sagt: "Du hast den Text vergessen." "Danke, Tante." Hier ist er nun:

Petition
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge beschließen,

der von der Rundfunkkommission der Länder am 09.06 2010 beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren (Haushaltsabgabe i. H. v. 17,98 €/Haushalt) die Zustimmung zu verweigern und damit die Einführung dieser Haushaltsabgabe verhindern.

Stattdessen möge der Landtag die Landesregierung verpflichten,
1. auf eine Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein wirklich der Grundversorgung dienendes System hinzuwirken, das aus
a) maximal 2 bundesweit empfangbaren Fernsehsendern,
b) einem Regional-TV-Programm je ARD-Anstalt,
c) maximal 2 weltweit empfangbaren Radiosendern,
d) maximal 2 Regional-Radiosendern je ARD-Anstalt
besteht,

2. auf eine Reformierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend hinzuwirken, dass
a) eine Finanzierung aus öffentlichen Kassen untersagt wird,
b) eine Quersubventionierung zwischen frei empfangbaren und verschlüsselten Inhalten untersagt und wirksam unterbunden wird,
c) die Grundversorgung über eine wesentlich geringe Haushaltsabgabe (maximal 5,00 €/Haushalt) finanziert wird,
d) die Anbieter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einer vorherigen detaillierten Auskunftspflicht unterliegen, falls Erhöhungen der Haushaltsabgabe angestrebt werden,
e) über die Grundversorgung hinausgehende Angebote verschlüsselt werden,

3. auf eine komplette Abschaffung der GEZ hinzuwirken.

Der Landtag möge diese Petition als öffentliche Petition behandeln und zur Mitzeichnung freigeben, um aus der Bevölkerung ein realistisches Meinungsbild zum Petitionsthema zu erhalten.

Begründung:
Seit der Ratifizierung des Grundgesetzes und der Ratifizierung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (1949 bzw. 1950) sind mittlerweile 60 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich viele Dinge geändert, u. a. auch die Möglichkeiten, die in Art. 5 GG kodifizierten Grundrechte zu nutzen.

Anders als 1949 gibt es heute für jede dem Art. 5 Abs. 2 GG nicht widersprechende Meinung ein breites Angebot an kommerziellen Medien; auch sind im Zeitalter der Digitalisierung im Internet alle Möglichkeiten gegeben, 1. „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und 2. „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 GG).

Damit ist ein aus Zwangsgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk insoweit entbehrlich geworden, als die Grundrechte aus Art. 5 GG heute weitgehend durch nichtstaatliche Medien gewährleistet werden. Gleichwohl besteht weiterhin eine Notwendigkeit für einen – drastisch im Umfang reduzierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Grundversorgung; für diese Grundversorgung ist die im Petitionstext aufgeschlüsselte Senderanzahl mehr als ausreichend.

Die erwähnten nichtstaatlichen Medien können ihre Inhalte aber nur dann in hinreichender Qualität anbieten und damit die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 2 GG leben, wenn sie nicht unzumutbar am Markt behindert werden (speziell im Bereich Internetangebote); der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – soweit er über die Grundversorgung hinausgeht – ein zur Marktwirtschaft inkompatibles Oligopol, das Kaufkraft bindet und – eben aufgrund seiner eigentlich planwirtschaftlichen Organisation – geradezu zwangsläufig zur Fehlallokation knapper Ressourcen (hier: Kaufkraft der Bürger in Höhe von 7,6 Mrd. €/Jahr) führt. Diesem Grundübel wird durch die am 09.06.2010 beschlossene Reform der Rundfunkgebühren nicht abgeholfen – ganz im Gegenteil, gemäß den bisher bekanntgewordenen Details würden die Bürger noch stärker belastet für das derzeitige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form wird von den Bürgern aus mehreren Gründen abgelehnt, eine (nicht abschließende!) Auflistung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
1. Die für die Einziehung der Rundfunkgebühren verantwortliche Behörde – die GEZ – erfreut sich aufgrund ihres Geschäftsgebarens äußerster Unbeliebtheit (siehe bspw. www.gez-abschaffen.de).
2. Die vom Bundesverfassungsgericht im Ersten Rundfunkurteil vom 28.02.1961 (Aktenzeichen 2 BvG 1, 2/60) geforderte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht heute allenfalls noch auf dem Papier, in der Praxis ist das Gegenteil anzutreffen.

Alle diese Tatschen und bisherigen Entwicklungen können nur zu der Forderung führen, das Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk anzupassen an die Realitäten des 21. Jahrhunderts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2010, 17:46 von DJ_rainbow«
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  • Beiträge: 884
Wo kann ich unterschreiben?


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k
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Mein vorschlag waere die rundfunkgebuehr aufzuspalten in grundgebuehr fuer information, bildung und kultur und eine freiwillige zusatzabgabe fuer unterhaltung. Dabei kann ich mir vorstellen dass die zwangsgebuehr von jedem einkommensteuerzahler bezahlt wird,damit brauch auf sozial schwache keine ruecksicht genommen werden. Die gebuehr wird vom finanzamt eingezogen. Die gebuehr wird nur fuer die erstellung der sendungen eingezogen . Die vertriebskosten werden vom teilnehmer mit dem netzbetreiber selbst ausgehandelt. Das wird fuer den teilnehmer billiger da die netzbetreiber jetzt in konkurenz zueinander geraten.


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Von Zwangsgebühren halte ich gar nichts.

Am liebsten wäre mir, es bliebe so, wie es ist.



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Mein vorschlag waere...

Am liebsten wäre mir...

Wenn jeder seine Extrawurst will, können wir gleich einpacken.

Ihr habt vielleicht mitbekommen, das sich die Landesfürsten nochmal getroffen haben, um den Mist, den sie beim Ersten Mal verzapft haben, etwas zu korrigieren.

Wir müssen mit einer Stimme dagegen halten.

Wenn wir fordern:

- Abschaffung der GEZ

- Grundversorgung wie es mal gemeint war (nicht mehr als 750 Mio im Jahr)

- Komplette Rechenschaft über jeden penny

- Steuerfinanziert

dann können wir doch unter einen Hut kommen oder?
Ist ja nur für die Petition!


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3Land

Wolfman, was ist bitte an dem jetzigen System so schlecht?
Man, also der Forumsleser, weiß, wie er mit dem Laden umzugehen hat.

Wie sollen nach deiner Wunschvorstellung diejenigen behandelt werden,
die keine ÖR-Inhalte nutzen? Oder wurde das bereits beantwortet?

Ich möchte nicht, daß mir jemand zwangsweise in den Geldbeutel greift.
Bei einer Steuer wäre das halt so.
Wer deren Inhalte nutzt zahlt, sonst nicht.
Wer Brötchen beim Bäcker kauft zahlt, die anderen nicht.
Wer ...

Verschlüsselung ist das einzigste, wo ich zustimmen kann,
weil hier nur der zahlt, der es nutzt.




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Wolfman, was ist bitte an dem jetzigen System so schlecht?

Es füttert ein ungerechtes System mit über 7 Mrd. EUR/Jahr!

Wie sollen nach deiner Wunschvorstellung diejenigen behandelt werden,
die keine ÖR-Inhalte nutzen? Oder wurde das bereits beantwortet?

Afhanistan-Einsatz, Agrarsubventionen, Bankenrettung, Großindustrie-subventionen - die Liste ist endlos!

Wenn die 50 Cent die einzigen wären, die du abdrücken musst, obwohl du nix davon hast...


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@ Wolfman

Steuerfinanziert ist einfach nicht drin. Das würde die ÖRR dem Staat finanziell unterstellen und dieser könnte ja so druck ausüben. Die KEF kann sich ja nicht in die Steuervergabe mischen


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

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Steuerfinanziert ist einfach nicht drin. Das würde die ÖRR dem Staat finanziell unterstellen und dieser könnte ja so druck ausüben. Die KEF kann sich ja nicht in die Steuervergabe mischen

Die Parteien sitzen in den Rundfunkräten.
Damit ist die Staatsferne nicht gegeben.

Wenn wir in die Puschen kommen wollen, muß jeder Abstriche machen.
Auch wenn die Berichterstattung nicht immer neutral ist, für einen Monatsbeitrag zwischen 1,-- und 2,-- EURO würde ich mir nicht in die Hose machen.

Ich bin eben kein Prinzipienreiter, sondern lediglich Gerechtigkeitsfanatiker.


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Die Parteien sitzen in den Rundfunkräten.
Damit ist die Staatsferne nicht gegeben.

Wenn wir in die Puschen kommen wollen, muß jeder Abstriche machen.
Auch wenn die Berichterstattung nicht immer neutral ist, für einen Monatsbeitrag zwischen 1,-- und 2,-- EURO würde ich mir nicht in die Hose machen.

Ich bin eben kein Prinzipienreiter, sondern lediglich Gerechtigkeitsfanatiker.
Entschuldige meine Unwissenheit, nutze die ÖR eher selten, aber wie begründest du deine Aussage, die Parteien würden in den Rundfunkgeräten sitzen?

Und sollte dem so sein kann man ja speziell diesen Fakt nutzen um einen Umbau dieses Systems zu erwirken. Denn gerade diese Unabhängigkkeit/ Staatsferne ist doch die eigentliche Existensgrundlage des ÖRR. Er sollte Mittel zur Wahrung und zum Schutz unserer Demokratie sein. Gerade da dürfen wir keine Abstriche machen nur um weniger zu bezahlen, sondern uns eher darauf berufen, das diese Aufgabe in den Vordergrund gestellt werden muss und indem einen Neugestaltungsvorschlag machen der ausschliesslich die heute noch nötige Grundversorgung abdeckt, ohne den Unterhaltungsballast der heute ja zur genüge durch die Privaten abgedeckt wird.

Auch ich bin kein Prinzipienreiter, aber wenn ich für Art. 5 GG zahlen soll, Will ich mein Geld auch dafür eingesezt wissen. Die Form der Haushaltsabgabe ist schon vernünftig, nur die Verwendung nicht.

Die Steuerfinanzierung wäre nicht Vrefassungskonform. Das ist einfach so. Und falls wir das in einer Petition fordern wird diese sicher deswegen abgewiesen werden.


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