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Autor Thema: Petition gegen Haushaltsabgabe / Vorveröffentlichung  (Gelesen 37853 mal)

A
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Ein Vereinskollege von mir will die Petition beim NRW - Landtag einreichen und hat sie auf einem politischen Forum vorveröffentlicht, damit seine Forenbekannten da zuvor noch ihre Meinung zu dem Text schreiben können. Ich kopiere diesen Beitrag hierher, da die hiesigen Teilnehmer sich speziell mit diesem Thema befassen:
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Wie in #  107 angekündigt, habe ich mal einen Entwurf für eine Petition (eigentlich ein unwürdiger Begriff angesichts der Behauptung, das Volk wäre der Souverän) geschrieben. Den werde ich noch etwas reifen lassen und dann beim Landtag NRW einreichen.

Anmerkungen willkommen, vielleicht kann sich ja jemand aufraffen, das bei seinem Landtag einzureichen.

Und hier isser nun:


Petition

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge beschließen, der von der Rundfunkkommission der Länder am 09.06 2010 beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren (Haushaltsabgabe) die Zustimmung zu verweigern und damit die Einführung der Haushaltsabgabe verhindern.

Stattdessen möge der Landtag die Landesregierung verpflichten, auf eine Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein verschlüsseltes und nur per Decoder empfangbares System hinzuwirken. Daran anschließend soll der Landtag die Landesregierung verpflichten, auf eine Reformierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend hinzuwirken, dass eine Finanzierung aus öffentlichen Kassen untersagt wird und die Verbraucher nur noch die Leistungen bezahlen, die sie auch in Anspruch genommen haben. Auch muss die GEZ komplett aufgelöst werden.

Der Landtag möge diese Petition als öffentliche Petition behandeln und zur Mitzeichnung freigeben, um aus der Bevölkerung ein realistisches Meinungsbild zum Petitionsthema zu erhalten.


Begründung:
Seit der Ratifizierung des Grundgesetzes 1949 sind mittlerweile über 60 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich viele Dinge geändert, u. a. auch die Möglichkeiten, die in Art. 5 GG kodifizierten Grundrechte zu nutzen.

Anders als 1949 gibt es heute für jede dem Art. 5 Abs. 2 GG nicht widersprechende Meinung ein breites Angebot an kommerziellen Medien; auch sind im Zeitalter der Digitalisierung im Internet alle Möglichkeiten gegeben,
1. „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und
2. „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. (Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 GG)

Damit ist ein – an welchen Tatbestand auch immer anknüpfender – aus Zwangsgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk entbehrlich geworden, die Grundrechte aus Art. 5 GG werden heute durch nichtstaatliche Medien gewährleistet.

Diese nichtstaatlichen Medien können dies aber nur dann in ausreichendem Maße tun und damit die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 2 GG leben, wenn sie nicht durch ein aus Zwangsgebühren insolvenzsicher finanziertes System bedrängt und am Markt behindert werden (speziell im Bereich Internetangebote); der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist insoweit ein zur Marktwirtschaft inkompatibles (weil nachfrageunabhängig finanziertes) Oligopol, das Kaufkraft bindet und – eben aufgrund seiner eigentlich planwirtschaftlichen Organisation – geradezu zwangsläufig zur Fehlallokation knapper Ressourcen (hier: Kaufkraft der Bürger in Höhe von 7,6 Mrd. €/Jahr) führen muss und auch führt. Diesem Grundübel wird durch die am 09.06.2010 beschlossene Reform der Rundfunkgebühren nicht abgeholfen – ganz im Gegenteil, gemäß den bisher bekanntgewordenen Details würden die Bürger noch stärker belastet für ein Rundfunksystem, das sie mehrheitlich in der jetzigen Form nicht wollen und auch nicht konsumieren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form wird von den Bürgern aus mehreren Gründen abgelehnt, eine (nicht abschließende!) Auflistung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
1. Die Verantwortlichen – die in Sonntagsreden immer ihre Verantwortung für die Grundversorgung betonen – sind nicht bereit, diese Grundversorgung umfassend zu liefern. In der sog. Prime Time, in der die berufstätige Bevölkerung Zeit hat, bestehen die öffentlich-rechtlichen Fernseh-Programme nahezu ausschließlich aus
a) Sendungen, die das teils kümmerliche Niveau privater Anbieter qualitativ noch unterbieten (Daily Soaps),
b) Sendungen, die nur von einer Minderheit konsumiert werden (Volksmusik, Karneval, diverse Sportsendungen),
c) Sendungen, die von den Zahlern der Zwangsgebühren bereits mehrfach bezahlt wurden (Wiederholungen).

Dafür finden in diesem Zeitfenster wirkliche Information nicht bis kaum statt, diese Sendungen werden – immer weiter ausgedünnt – in die späte Nacht verschoben.

2. Die für die Einziehung der Rundfunkgebühren verantwortliche Behörde – die GEZ – erfreut sich aufgrund ihres Geschäftsgebarens äußerster Unbeliebtheit (siehe bspw. www.GEZ-abschaffen.de), dies strahlt natürlich auf das aus, wofür die GEZ diese Gelder kassiert.

3. Die vom Bundesverfassungsgericht im Ersten Rundfunkurteil vom 28.02.1961 (Aktenzeichen 2 BvG 1, 2/60) geforderte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht heute allenfalls noch auf dem Papier und wird geflissentlich ignoriert, das unwürdige Gezerre um die Abberufung eines der Politik unbequemen ZDF-Chefredakteurs und die Auswahl seines Nachfolgers nach Parteiproporz sind sicherlich nicht nur mir in unangenehmer Erinnerung. Auch sei an dieser Stelle an die gar nicht staatsferne Besetzung der Aufsichtsgremien auch der ARD-Anstalten erinnert.

Alle diese Tatschen und bisherigen Entwicklungen können nur zu der Forderung führen, das Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk anzupassen an die Realitäten des 21. Jahrhunderts: Abschaffung der Zwangsfinanzierung, Zulassen eines echten Wettbewerbs im Mediensektor, Finanzierung durch zahlende Kunden.


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werner-muc

Ist das eine ePetition? Wenn ja, bitte den Link  8)


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Gefällt mir sehr gut!! Währe zu SCHÖN um war zus ein !!!


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werner-muc

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=7.0

Hab nur einen Eintrag zur GEZ gefunden, aber ...   ???


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https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=7.0

Hab nur einen Eintrag zur GEZ gefunden, aber ...   ???

Diese Petition wurde noch nicht eingereicht, nur hier und auf einem anderen Forum vorveröffentlicht, damit die Teilnehmer sich noch dazu äussern und ggfs. Verbesserungsvorschläge machen können.

Sie soll auch nicht auf dem e-Petitionsforum des BT eingereicht werden, sondern in Papierform beim Landtag NRW.


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich sehe viel Schwachstellen und Angriffsflächen in dieser Petition. Ich versuche, einige davon zu erörtern.

1. Grundversorgung
Dieser zentrale Begriff sollte klar und eindeutig definiert werden. Jeder interpretiert Grundversorgung, wie es ihm gerade passt. Wenn ich mich richtig erinnere, stammt die einzige Definition der Grundversorgung aus einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 1986 – aus einer Zeit vor dem Internet und der großen Verbreitung der Privaten.

2. Verschlüsselung
Man sollte sich im Klaren sein, dass eine Komplettverschlüsselung von den Politikern nie in Betracht gezogen wird. Die freie Empfangbarkeit der Öffentlich-Rechtlichen ist ein hohes Gut, welches von den Entscheidern mit Sicherheit nicht aufgegeben wird.

Diesbezüglich sollte man sich daher objektivere Ziele setzen. Eine gute Möglichkeit wäre m. E. ein bis maximal zwei Fernsehprogramme zu erhalten, die die „Grundversorgung“ garantieren. Alle anderen sollten – sofern sie weiter ausgestrahlt werden sollen – verschlüsselt werden. Gleiches gilt für die Radioprogramme.

3. Kritik am medialen Inhalt
Die Kritik an den medialen Inhalten als einer der zentralen Punkte der Petition kann zu einem Boomerang werden. Die Öffentlich-Rechtlichen geloben Besserung und die Argumentation ist dahin. Daher sollte diese Kritik lediglich die Hauptkritikpunkte unterstützen. Mehr aber auch nicht.

4. Finanzierung/ Gebühreneinzug
Wenn man nur ein oder maximal zwei frei empfangbare Fernsehprogramme zu finanzieren hat, ist der Finanzierungsbedarf relativ gering. Ich schätze den Finanzierungsbedarf auf ca. 800 Mio./Jahr, was bei 40 Mio. Haushalten – um bei der diskutierten Haushaltspauschale zu bleiben – 1,70 € monatlich ausmachen würde. Die Akzeptanz dafür wäre mit Sicherheit gegeben.

Wichtig dabei: Es sollten keine Quersubventionen zu den verschlüsselten Programmen geben.

Ein zusätzlicher Vorteil wäre der Wegfall der GEZ, was wiederum zu Einsparungen führen würde.

Die anderen Punkte der Petition würde ich weniger angriffslustig formulieren. Man sollte immer versuchen, sachlich zu bleiben.

Wenn der Entwurf weitestgehend fertig ist, sollte man versuchen, diesen durch einen kompetenten Anwalt überprüfen zu lassen. Vielleicht ist jemand in dieser Runde Rechtsanwalt oder jemand kennt einen, der sich dafür einsetzen würde. Das ist wichtig, um nicht gleich das Schwarzpulver zu verschießen.

Weitere Anregungen kann sich man aus folgendem Text holen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1175.0

Auch alle anderen sollten sich daran beteiligen und Ideen beitragen.

Ansonsten finde ich die Idee gut, allerdings ist der Text noch wirklich zu unreif. Aber vielleicht schaffen wir es zusammen.


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Weitere Anregungen kann sich man aus folgendem Text holen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1175.0

Auch alle anderen sollten sich daran beteiligen und Ideen beitragen.

Ansonsten finde ich die Idee gut, allerdings ist der Text noch wirklich zu unreif. Aber vielleicht schaffen wir es zusammen.


Wenn Sie damit einverstanden sind, kopiere ich Ihren Beitrag auf die (beiden) anderen Foren (natürlich mit Link hierher), auf denen diese Petition vorveröffentlicht wurde bzw. heute oder morgen noch wird. Der Autor ist auf meinem Forum registriert und wollte den Text auch dort noch auf den GEZ - Thread posten.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Wenn Sie damit einverstanden sind, kopiere ich Ihren Beitrag auf die (beiden) anderen Foren (natürlich mit Link hierher), auf denen diese Petition vorveröffentlicht wurde bzw. heute oder morgen noch wird. Der Autor ist auf meinem Forum registriert und wollte den Text auch dort noch auf den GEZ - Thread posten.

Selbstverständlich. Wir freuen uns sehr, wenn wir etwas zur Bekämpfung der Öffentlich-Rechtlichen beitragen können. Diese Texte sind freigegeben – über eine Verlinkung zu unserem Forum würden wir uns auch freuen.

Grüße

René


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Selbstverständlich. Wir freuen uns sehr, wenn wir etwas zur Bekämpfung der Öffentlich-Rechtlichen beitragen können. Diese Texte sind freigegeben – über eine Verlinkung zu unserem Forum würden wir uns auch freuen.

Grüße

René

Hier ist der zweifach herüberkopierte Beitrag:

poltitikforen.net

Grundgesetz Aktivierer

Ich schicke Ihnen noch eine PN zu einem anderen Thema.


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werner-muc

Kann denn jeder Deutsche die NRW-Petition zeichnen, sofern eingereicht?


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Kann denn jeder Deutsche die NRW-Petition zeichnen, sofern eingereicht?

Nein, nur Bürger von NRW. Ausserdem müssen die vorher unterschreiben, es gibt kein e-Petitionsforum des Landtages NRW, auf dem Petitionen zur Zeichnung durch Internetuser veröffentlicht werden.


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werner-muc

Dann ist es ja gut, dass dieser Umstand in der Überschrift vermerkt ist.

So brauchen nicht NRWler hier gar nicht erst reinklicken.
Danke
Werner :)


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Warum schickt Ihr das an eine Landesregierung und nicht nach Berlin? Ist ja keine Ländersache, ob nun die Gebühren eingetrieben werden oder die Haushaltspauschale oder ob die vielen dritten Programme oder Unterprogramme ihre gebührenpflichtige Daseinsberechtigung haben...

Gruss cebu


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werner-muc

*vollzustimm


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Allerdings müsste ja jemand das dann auch vortragen, oder nicht?


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