Ein Vereinskollege von mir will die Petition beim NRW - Landtag einreichen und hat sie auf einem
politischen Forum vorveröffentlicht, damit seine Forenbekannten da zuvor noch ihre Meinung zu dem Text schreiben können. Ich kopiere diesen Beitrag hierher, da die hiesigen Teilnehmer sich speziell mit diesem Thema befassen:
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Wie in # 107 angekündigt, habe ich mal einen Entwurf für eine Petition (eigentlich ein unwürdiger Begriff angesichts der Behauptung, das Volk wäre der Souverän) geschrieben. Den werde ich noch etwas reifen lassen und dann beim Landtag NRW einreichen.
Anmerkungen willkommen, vielleicht kann sich ja jemand aufraffen, das bei seinem Landtag einzureichen.
Und hier isser nun:
PetitionDer Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge beschließen, der von der Rundfunkkommission der Länder am 09.06 2010 beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren (Haushaltsabgabe) die Zustimmung zu verweigern und damit die Einführung der Haushaltsabgabe verhindern.
Stattdessen möge der Landtag die Landesregierung verpflichten, auf eine Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein verschlüsseltes und nur per Decoder empfangbares System hinzuwirken. Daran anschließend soll der Landtag die Landesregierung verpflichten, auf eine Reformierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend hinzuwirken, dass eine Finanzierung aus öffentlichen Kassen untersagt wird und die Verbraucher nur noch die Leistungen bezahlen, die sie auch in Anspruch genommen haben. Auch muss die GEZ komplett aufgelöst werden.
Der Landtag möge diese Petition als öffentliche Petition behandeln und zur Mitzeichnung freigeben, um aus der Bevölkerung ein realistisches Meinungsbild zum Petitionsthema zu erhalten.Begründung:Seit der Ratifizierung des Grundgesetzes 1949 sind mittlerweile über 60 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich viele Dinge geändert, u. a. auch die Möglichkeiten, die in Art. 5 GG kodifizierten Grundrechte zu nutzen.
Anders als 1949 gibt es heute für jede dem Art. 5 Abs. 2 GG nicht widersprechende Meinung ein breites Angebot an kommerziellen Medien; auch sind im Zeitalter der Digitalisierung im Internet alle Möglichkeiten gegeben,
1. „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und
2. „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. (Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 GG)
Damit ist ein – an welchen Tatbestand auch immer anknüpfender – aus Zwangsgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk entbehrlich geworden, die Grundrechte aus Art. 5 GG werden heute durch nichtstaatliche Medien gewährleistet.
Diese nichtstaatlichen Medien können dies aber nur dann in ausreichendem Maße tun und damit die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 2 GG leben, wenn sie nicht durch ein aus Zwangsgebühren insolvenzsicher finanziertes System bedrängt und am Markt behindert werden (speziell im Bereich Internetangebote); der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist insoweit ein zur Marktwirtschaft inkompatibles (weil nachfrageunabhängig finanziertes) Oligopol, das Kaufkraft bindet und – eben aufgrund seiner eigentlich planwirtschaftlichen Organisation – geradezu zwangsläufig zur Fehlallokation knapper Ressourcen (hier: Kaufkraft der Bürger in Höhe von 7,6 Mrd. €/Jahr) führen muss und auch führt. Diesem Grundübel wird durch die am 09.06.2010 beschlossene Reform der Rundfunkgebühren nicht abgeholfen – ganz im Gegenteil, gemäß den bisher bekanntgewordenen Details würden die Bürger noch stärker belastet für ein Rundfunksystem, das sie mehrheitlich in der jetzigen Form nicht wollen und auch nicht konsumieren.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form wird von den Bürgern aus mehreren Gründen abgelehnt, eine (nicht abschließende!) Auflistung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
1. Die Verantwortlichen – die in Sonntagsreden immer ihre Verantwortung für die Grundversorgung betonen – sind nicht bereit, diese Grundversorgung umfassend zu liefern. In der sog. Prime Time, in der die berufstätige Bevölkerung Zeit hat, bestehen die öffentlich-rechtlichen Fernseh-Programme nahezu ausschließlich aus
a) Sendungen, die das teils kümmerliche Niveau privater Anbieter qualitativ noch unterbieten (Daily Soaps),
b) Sendungen, die nur von einer Minderheit konsumiert werden (Volksmusik, Karneval, diverse Sportsendungen),
c) Sendungen, die von den Zahlern der Zwangsgebühren bereits mehrfach bezahlt wurden (Wiederholungen).
Dafür finden in diesem Zeitfenster wirkliche Information nicht bis kaum statt, diese Sendungen werden – immer weiter ausgedünnt – in die späte Nacht verschoben.
2. Die für die Einziehung der Rundfunkgebühren verantwortliche Behörde – die GEZ – erfreut sich aufgrund ihres Geschäftsgebarens äußerster Unbeliebtheit (siehe bspw.
www.GEZ-abschaffen.de), dies strahlt natürlich auf das aus, wofür die GEZ diese Gelder kassiert.
3. Die vom Bundesverfassungsgericht im Ersten Rundfunkurteil vom 28.02.1961 (Aktenzeichen 2 BvG 1, 2/60) geforderte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht heute allenfalls noch auf dem Papier und wird geflissentlich ignoriert, das unwürdige Gezerre um die Abberufung eines der Politik unbequemen ZDF-Chefredakteurs und die Auswahl seines Nachfolgers nach Parteiproporz sind sicherlich nicht nur mir in unangenehmer Erinnerung. Auch sei an dieser Stelle an die gar nicht staatsferne Besetzung der Aufsichtsgremien auch der ARD-Anstalten erinnert.
Alle diese Tatschen und bisherigen Entwicklungen können nur zu der Forderung führen, das Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk anzupassen an die Realitäten des 21. Jahrhunderts: Abschaffung der Zwangsfinanzierung, Zulassen eines echten Wettbewerbs im Mediensektor, Finanzierung durch zahlende Kunden.