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Autor Thema: Petition gegen Haushaltsabgabe / Vorveröffentlichung  (Gelesen 36424 mal)

P
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Wenn das eine bundesweite Petition gibt, stelle ich mich mit einem guten Werbe-Flyer einmal die Woche in eine FuZo.


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Aber wie läuft sowas? Die Petition meine ich.


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Edit: Ja, ich geb's zu, ich hätte echt mehr lesen sollen vorher. Vermutlich ist Vieles z.B. im Posting von René schon drin, dann lösche ich hier das redundante Zeugs. Sorry.


Zunächst wäre es gut, wenn es einen Konsens zum Inhalt geben könnte. Das ist vielleicht zu schwierig - aber vielleicht lassen sich die verschiedenen Argumente in max. 2-3 Gruppen einordnen, auf die sich Leute einigen könnten. Dann lassen sich auch grundsätzliche Sachen erkennen.

Also ich meine z.B.: Die einen wollen nur die GEZ abschaffen, die anderen stellen das System ÖRR komplett in Frage.
Was sich vielleicht abzeichnet: Immer mehr Leute stellen zumindest die Notwendigkeit des jetzigen Umfangs der ÖRR in Frage. Und wollen individuell entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten oder nicht.

Für eine Petition:
- Drei bis vier Kernforderungen (z.B.
 a) Überprüfung des Bedarfs an ÖRR / Grundversorgung: Mengenmässig, inhaltlich, unabhängiges Kontrollgremium
 b) Individuelle Entscheidung zur Nutzung: PayPerNutzung, Verschlüsselung, Passwort
 c) Echte Unabhängigkeit wiederherstellen: Politikferne (wer sitzt in den Anstalten?), Werbefreiheit
- Nicht zu viel und zu komplizierter Text, es sollen alle Leser schnell verstehen.
- Nicht in Details verlieren, dennoch die Kernforderungen gut begründen.
- Keine polemischen Formulierungen in epischer Breite. Sachlichkeit wirkt überzeugend.

Blöderweise habe ich aktuell erstmal wenig Zeit, nichtmal um zu schauen, wo es solche Ansätze gibt und wie weit die sind. Eigentlich ist alles an Gedanken, Ideen, Argumenten etc. schon da. Wir sollten das aber nun mal endlich aufs breite Tapet bringen. Die ÖRR/Politiker wollen es offenbar nicht anders.

Vom Timing her wäre es gut, Aktionen "auf Abruf" starten zu können, wenn es mal wieder Meldungen zum Thema gibt. Wir benutzen dann quasi die ÖRR für unsere Zwecke: Die stellen bei den Leuten Aufmerksamkeit her, wir springen mit unseren Infos, wie die auch immer aufbereitet sind, auf den Zug.
Zweitens eignet sich so ein Forum auch gut, um uns gegenseitig positive Rückkopplung zu geben.


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Soweit ich weiss, ist das Starten einer ePetition nicht das Problem. Dafür würde ich meinen Namen hergeben bzw. das machen.

Nur sehe ich noch nicht, dass es soweit ist, von Formulierungen her und so. Es müssen massenhaft Leute sagen, wenn sie es lesen: Jawohl, endlich fordert jemand mal was sinnvolles, da zeichne ich mit.


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werner-muc

Es wäre nicht schlecht, wenn wir dieses Thema ins (private) Fernsehen befördern könnten,
die wären dem Thema sicher nicht abgeneigt.
Und der Nur-Privatfernsehen-Kucker wäre auch entzückt,
müsste er dann nichts mehr zahlen, was er eh nicht nutzt.
Damit könnten wir in die Breite gehen.
Spiegel würde sicher auch berichten ...   ;)



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Warum schickt Ihr das an eine Landesregierung und nicht nach Berlin? Ist ja keine Ländersache, ob nun die Gebühren eingetrieben werden oder die Haushaltspauschale oder ob die vielen dritten Programme oder Unterprogramme ihre gebührenpflichtige Daseinsberechtigung haben...

Gruss cebu

Ich frage den Verfasser der Petition mal, er ist gerade auf demselben chat wie ich. Hier die überarbeitete Version der Petition, unter Berücksichtigung auch der Einwände des hiesigen Admins:
_______________________________________________________

Hier nun mal eine korrigierte und entschärfte (ich schäme mich ja so dafür und werde dafür Buße tun :D ) Version der Petition:

Petition

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge beschließen,

der von der Rundfunkkommission der Länder am 09.06 2010 beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren (Haushaltsabgabe i. H. v. 17,98 €/Haushalt) die Zustimmung zu verweigern und damit die Einführung dieser Haushaltsabgabe verhindern.

Stattdessen möge der Landtag die Landesregierung verpflichten,
1. auf eine Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein wirklich der Grundversorgung dienendes System hinzuwirken, das aus
a) maximal 2 bundesweit empfangbaren Fernsehsendern,
b) einem Regional-TV-Programm je ARD-Anstalt,
c) maximal 2 weltweit empfangbaren Radiosendern,
d) maximal 2 Regional-Radiosendern je ARD-Anstalt
besteht,

2. auf eine Reformierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend hinzuwirken, dass
a) eine Finanzierung aus öffentlichen Kassen untersagt wird,
b) eine Quersubventionierung zwischen frei empfangbaren und verschlüsselten Inhalten untersagt und wirksam unterbunden wird,
c) die Grundversorgung über eine wesentlich geringe Haushaltsabgabe (maximal 5,00 €/Haushalt) finanziert wird,
d) die Anbieter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einer vorherigen detaillierten Auskunftspflicht unterliegen, falls Erhöhungen der Haushaltsabgabe angestrebt werden,
e) über die Grundversorgung hinausgehende Angebote verschlüsselt werden,

3. auf eine komplette Abschaffung der GEZ hinzuwirken.

Der Landtag möge diese Petition als öffentliche Petition behandeln und zur Mitzeichnung freigeben, um aus der Bevölkerung ein realistisches Meinungsbild zum Petitionsthema zu erhalten.


Begründung:
Seit der Ratifizierung des Grundgesetzes und der Ratifizierung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (1949 bzw. 1950) sind mittlerweile 60 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich viele Dinge geändert, u. a. auch die Möglichkeiten, die in Art. 5 GG kodifizierten Grundrechte zu nutzen.

Anders als 1949 gibt es heute für jede dem Art. 5 Abs. 2 GG nicht widersprechende Meinung ein breites Angebot an kommerziellen Medien; auch sind im Zeitalter der Digitalisierung im Internet alle Möglichkeiten gegeben, 1. „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und 2. „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 GG).

Damit ist ein aus Zwangsgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk insoweit entbehrlich geworden, als die Grundrechte aus Art. 5 GG heute weitgehend durch nichtstaatliche Medien gewährleistet werden. Gleichwohl besteht weiterhin eine Notwendigkeit für einen – drastisch im Umfang reduzierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Grundversorgung; für diese Grundversorgung ist die im Petitionstext aufgeschlüsselte Senderanzahl mehr als ausreichend.

Die erwähnten nichtstaatlichen Medien können ihre Inhalte aber nur dann in hinreichender Qualität anbieten und damit die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 2 GG leben, wenn sie nicht unzumutbar am Markt behindert werden (speziell im Bereich Internetangebote); der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – soweit er über die Grundversorgung hinausgeht – ein zur Marktwirtschaft inkompatibles Oligopol, das Kaufkraft bindet und – eben aufgrund seiner eigentlich planwirtschaftlichen Organisation – geradezu zwangsläufig zur Fehlallokation knapper Ressourcen (hier: Kaufkraft der Bürger in Höhe von 7,6 Mrd. €/Jahr) führt. Diesem Grundübel wird durch die am 09.06.2010 beschlossene Reform der Rundfunkgebühren nicht abgeholfen – ganz im Gegenteil, gemäß den bisher bekanntgewordenen Details würden die Bürger noch stärker belastet für das derzeitige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form wird von den Bürgern aus mehreren Gründen abgelehnt, eine (nicht abschließende!) Auflistung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
1. Die für die Einziehung der Rundfunkgebühren verantwortliche Behörde – die GEZ – erfreut sich aufgrund ihres Geschäftsgebarens äußerster Unbeliebtheit (siehe bspw. www.gez-abschaffen.de).
2. Die vom Bundesverfassungsgericht im Ersten Rundfunkurteil vom 28.02.1961 (Aktenzeichen 2 BvG 1, 2/60) geforderte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht heute allenfalls noch auf dem Papier, in der Praxis ist das Gegenteil anzutreffen.

Alle diese Tatschen und bisherigen Entwicklungen können nur zu der Forderung führen, das Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk anzupassen an die Realitäten des 21. Jahrhunderts.
_______________________________________________________

Quelle: Grundgesetz Aktivierer > Das GEZ - Unwesen


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Gruss cebu

Antwort auf dem vorbezeichneten chat:

Zitat
weil der rundfunk ländersache ist und von den landtagen ratifiziert werden muss. der bund hat no einfluss


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werner-muc

Heisst das jetzt, es müsste in jedem Bundesland...?





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 17:59 von werner-muc«

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Was mir noch zu wenig herauskommt, ist die persönliche Wahlfreiheit. Was die meisten Leute ärgern dürfte, ist der Zwang zu etwas, das sie vielleicht gar nicht wollen. Die bisherige (nach Nazi-D. sinnvolle) Garantie für unabhängigen Rundfunk (*hust*) ist angesichts der Vielfalt heute schlicht überholt.
Wenn es schon sein muss, um die pösen einseitigen Privatsender inhaltlich auszugleichen, dann reichen eben 2 bundesweite Sender. Und insgesamt lohnt es sich vielleicht, die BBC zum Vergleich heranzuziehen.

Diese grundsätzliche Daseinsberechtigungs-Frage möchte ich auf Bundesebene diskutiert haben (evtl. in Form einer Petition an den Bundestag). Für wirkliche Änderungen wird der Weg über das BVerfG nötig sein - logisch will der Bundestag das nicht auf dem Tisch haben. Wenn wir aber über eine Petition die Aufmerksamkeit erhöhen und dann sowas ähnliches wie die Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung hinbekämen ... ?


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werner-muc

Ich halte nichts von Grundversorgung, solange hier
obligatorisch Gebühren erhoben werden.

Eine evtl. Grundversorgung bitte aus Steuergeldern, unter Berücksichtigung von
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werner-muc

Uns interessiert jetzt brennend, was weiter passiert.
Wird es eine Bundes-oder Länderpetition werden?
Wenn es ein Länderthema ist, dann müsste man
16 Petitionen stellen? Ich nehme an, dazu kann
man einen Text verwenden und eine Länderanpassung vornehmen.
Auf der anderen Seite versuche ich mir vorzuistellen,
wie das hier koordiniert werden soll.
Wenn es über die Länder geht, brauchen wir 16 Zeichner
aus unterschiedlichen Bundesländern,
haben wir diese an Bord?

Ich denke, das Einstellen ist nicht das Problem,
bin aber diesbezüglich unerfahren.
Bisher habe ich 3 Online-Petitionen im Bundestag mitgezeichnet,
das macht keine Mühe.
Erstmalig kurz registieren, dann die Petition zeichnen, fertig,
dauert nur wenige Minuten.

Ferner würde ich für das Thema Petition, wenn's denn ernst wird,
eine prominentere Positionierung hier im Forum vorschlagen,
ähnlich wie SWR-Thema.

Sind denn alle mit dem NRW-Text soweit einverstanden?
Als eine Grundvoraussetzung müssten wir uns auf eine Fassung einigen,
mit der die meisten zufrieden wären.



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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Moin zusammen,

erst mal ganz kurz: Von mir stammen die beiden Petitionsentwürfe.  ;D

Um hier mal die aufgeworfenen Fragen kurz zu beantworten:
1. Rundfunk ist Ländersache - also sind die Landtage zuständig.
2. Es müssen nicht 16 Petitionen eingereicht werden - eine einzige erfolgreiche reicht aus, um die Haushaltsabgabe zu stoppen, die Rundfunkstaatsverträge müssen von allen Landtagen ratifiziert werden. Allerdings macht es natürlich einen guten Eindruck, wenn 16 Petitionen nahezu gleichzeitig einschlagen.
3. Zur Grundversorgung: Mir ganz persönlich wäre es am liebsten, wenn der ÖRR komplett geshreddert wird. Das werden wir direkt aber nicht erreichen - vielleicht aber auf einem Umweg: Die in der Petition vorgeschlagene Änderung der Finanzierung könnte zu einer Pleite der Sender und damit über Bande ins Ziel führen.
4. Der Bundestag wird es ablehnen, sich mit dem ÖRR zu befassen - das GG gibt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen ÖRR nicht her (weder ausschließlich noch konkurrierend), damit greift automatisch Art. 70 Abs. 1 GG (Gesetzgebungskompetenz der Länder).

Wie es nach der Petition weitergehen könnte:

In einigen Ländern könnte man diesen (oder einen anderen) Text im Rahmen eines Volksantrags / einer Volksinitiative / eines Volksbegehrens auf den Weg bringen, hierfür wären aber im Vorfeld Tausende Unterschriften nötig, für die Petition benötigt man nur eine.

Ein anderer möglicher Weg könnte das EU-Wettbewerbsrecht sein, schließlich entzieht der ÖRR den Bürgern Kaufkraft in Höhe von 7-8 Mrd. EUR und behindert damit die privaten Anbieter im Wettbewerb.

Ich bin bereit, meinen Text (oder einen anderen, optimierten) in NRW als Petition einzureichen und hatte eigentlich gehofft, hier Mitstreiter zu finden. Nein, nicht beim Schimpfen über ÖRR und GEZ, sondern beim Kampf dagegen. Und nun seid Ihr dran....


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Ich bin bereit, meinen Text (oder einen anderen, optimierten) in NRW als Petition einzureichen und hatte eigentlich gehofft, hier Mitstreiter zu finden. Nein, nicht beim Schimpfen über ÖRR und GEZ, sondern beim Kampf dagegen. Und nun seid Ihr dran....

Ich bin dabei!


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. Es müssen nicht 16 Petitionen eingereicht werden - eine einzige erfolgreiche reicht aus, um die Haushaltsabgabe zu stoppen, die Rundfunkstaatsverträge müssen von allen Landtagen ratifiziert werden. Allerdings macht es natürlich einen guten Eindruck, wenn 16 Petitionen nahezu gleichzeitig einschlagen.

OK, ich könnte in Bayern eine Petition einreichen, das wäre eine Premiere für mich  :o

Allerdings müssen wir uns auf eine Fassung einigen, die die breiteste Zustimmung findet.
Das sollte zuvor ausdiskutiert sein.



Ok, gerne. Nur sollten wir uns nicht allzuviel Zeit lassen - wenn es erst mal ratifiziert ist, ist eine Aufhebung durch den Landtag zwar möglich, macht aber mehr Arbeit. Und man sollte dann begründen können, warum man sich nicht vor der Ratifizierung an den Landtag gewandt hat.

Jeder Landtag hat übrigens eine Homepage, da sollte das jeweilige Petitionsverfahren beschrieben sein (ich habe das allerdings nicht überprüft). Wenn nicht - Mail schicken, fragen.


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Sehe ich es richtig, dass Petitionen an den Landtag jeweils nicht durch andere Personen mitgezeichnet werden können, so wie bei ePetition an den Bundestag?

Links zu Petitionsausschüssen (mit potentiellen Petenten). "schriftlich" heisst i.d.R. auch per Fax, "online" einreichen ist immerhin bei 6 von 16 Landtagen möglich.



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