Indizien:
- Absender auf dem Briefumschlag: Beitragsservice
- Die Kontaktdaten des Beitragsservices sind angegeben statt die der jeweiligen Rundfunkanstalt
- Der einleitende Satz im Festsetzungsbescheid "vor einiger Zeit hatten wir Sie über...." ist ein sehr starkes Indiz dafür, schließlich kommen alle vorherigen Schreiben offiziell nur vom Beitragsservice.
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@Hans Georg
Mr.X meint ein klein wenig ironisch dazu:
Der BS ist die oberste Instanz, die man sich je vorstellen kann. (glauben die, die dort sitzen aber wirklich und handeln auch danach,, die kennen keine Gnade)
Von der LRA kommt an sich nichts, die kümmern sich nicht.
Der BS macht grundsätzlich alles im Alleingang. Die haben auch eine eigene Rechtsabteilung.
Also ein angeblicher Teil einer LRA, welcher nicht rechtsfähig ist, dazu noch ausgelagert, hat eine eigene Rechtsabteilung.
Diese Rechtsabteilung managed z.B. Kontenpfändungen im eigenen Namen.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen:
ein nicht rechtsfähiger Verein hat eine Rechtsabteilung. Ist das nicht paradox?
Rundfunk ist Ländersache und rechtliche Dinge müssen im jeweiligen Bundesland abgehandelt werden. Diese kann man nicht einfach so zum BS verschieben. Man kann möglicherweise den Gebühreneinzug auslagern, wenn die Zustimmung des Gebührenpflichtigen zum Einzug gegeben worden ist.
Was hat Köln rechtlich gesehen mit dem RBB zu tun? Es ist ein anderes Bundesland und ein anderes Bundesland darf nicht in die Angelegenheiten Dritter eingreifen.
Man teilt dem BS mit, dass man gerne auf die Schreiben des BS verzichten kann und die Kommunikation mit der LRA bevorzugt.[/list]