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Autor Thema: Das Ende des Free-TV in Deutschland naht  (Gelesen 10435 mal)

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Das Ende des Free-TV in Deutschland naht
Autor: 10. Juni 2016, 07:56

Foto: pa/dpa/dpaweb (auf welt.de erschienen)

Welt, 09.06.2016
Das Ende des Free-TV in Deutschland naht
Quelle: welt.de

Zitat:
»Die Fernsehbranche rüttelt den TV-Zuschauer in den kommenden Jahren gleich drei Mal wach. Spätestens mit der dritten Umstellung wird es richtig teuer – und zwar auf Dauer. Muss das sein?

Deutschlands Fernsehzuschauer müssen sich in den kommenden Jahren gleich auf drei einschneidende Umstellungen einstellen: Zuerst wird das bisherige Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und auf einen neuen Standard umgestellt. Dann verschwindet das analoge Fernsehen aus dem TV-Kabel. Und schließlich wird die Übertragung im Standard-Format eingestellt.

(...)

Unter dem Deckmantel des technischen Fortschritts

Geht es nach der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), könnte die SD-Abschaltung auch früher kommen. Aus Kostengründen drängt sie ARD und ZDF zu einer Abschaltung ihrer SD-Ausstrahlungen via Satellit zum Ende 2018. Dass dafür auch die Privatsender zeitgleich mitziehen müssten, ist auch der KEF bewusst.

Ihrer Meinung nach dürfte es aber im Interesse aller Programmanbieter liegen, die Kosten der SD-Ausstrahlung möglichst früh einzusparen. Sie hält eine Einigung der Sender mit dem Bundeskartellamt für möglich.

Damit hätten die Sender – spätestens 2022 – mithilfe der Infrastruktur-Betreiber eine erstaunliche Leistung erbracht: Unter dem Deckmantel des technischen Fortschritts hin zu einem schärferen Fernsehbild hätten sie aus dem deutschen Free-TV auf allen Übertragungskanälen ein Pay-TV gemacht.«

Weiterlesen:
http://www.welt.de/wirtschaft/article156077022/Das-Ende-des-Free-TV-in-Deutschland-naht.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 04:02 von Bürger«

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cleverle2009

Und weil das alles niemand braucht, ist mir das egal.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Und weil das alles niemand braucht, ist mir das egal.

Naja, schade für die, die es brauchen, mir ist das egal.  8) (solange ich nicht gezwungen werde, dafür was zu erwirtschaften) >:(

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Ich denke nicht, dass die Mehrzahl der Bürger neben dem heutigen öffentlich-rechtlichen Pay-TV mit Zwangsflatrate noch weitere Sender freiwillig abonnieren werden. Mit Verlust der Reichweite werden die privatwirtschaftlichen Sender der RTL-Group und Sat.1/ProSieben dann natürlich viele Werbekunden verlieren und müssten im Minutenpreis deutlich heruntergehen. Dass würde eine Monopolisierung des Massen-TV in Richtung ÖRR bewirken - ganz im Sinne bestimmter, etablierter und elitärer Kreise ...


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Wenn dann alles Pay-TV ist, fragen sich hoffentlich noch mehr Zuschauer, warum dann für örR  so viel bezahlt werden muss. Denn auf die privaten Sender wollen die meisten nicht verzichten, örR  ist dann ein richtiger Unkostenfaktor, der plötzlich bewusster wahrgenommen wird. So viel Geld für soviel Mist... oh, mal googeln, da muss es doch eine Möglichkeit geben, damit kein Geld verschleudert wird.

Macht schon mal den nächsten grossen Thread auf: Kann nichts empfangen, wie abmelden...


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cleverle2009

Wenn dann alles Pay-TV ist, fragen sich hoffentlich noch mehr Zuschauer, warum dann für örR  so viel bezahlt werden muss. Denn auf die privaten Sender wollen die meisten nicht verzichten, örR  ist dann ein richtiger Unkostenfaktor, der plötzlich bewusster wahrgenommen wird. So viel Geld für soviel Mist... oh, mal googeln, da muss es doch eine Möglichkeit geben, damit kein Geld verschleudert wird.

Macht schon mal den nächsten grossen Thread auf: Kann nichts empfangen, wie abmelden...

Oh... man ist das einfach für alle - einfach nicht zahlen. Lieber spende ich dem Roggi was für seinen Prozess.  >:D
Ich war böse zu denen, jetzt schreiben die mir schon ne ganze Weile nicht mehr.


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Sofern ab 2022 keine kostenfreie Alternative mehr besteht, kann man auch technisch die Privatsender als Pay-TV bezeichnen.
-> aktuell argumentieren ja HD+ Claquere, das es sich bei den 5€ für HD um ein technisches Entgelt handelt, aber RTL und Co immer noch Free TV ist.
Ihre Grundlage als Werbefinanzierte Sender werden die Privaten verlieren, wenn die Mehrheit dann nicht zahlt,
aber ich gehe davon aus, das dann HD frei sein wird, und UHD als PayTV vermarktet wird.

Wenn dem aber nicht so sein sollte, ich würde keinen müden Cent für Privates TV ausgeben.
Dann bliebe inständig zu hoffen, das die Sender Insolvenz anmelden müssen, weil dann die Werbe Einnahmen nicht mehr fließen, durch zwangsläufig wegfallende Zuschauerzahlen.
RTL und so weiter sind Sender, die nur überwiegend Scheiße fabrizieren.



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Was denkst du denn, was es kostet, den ...Mist der Privatsender zu produzieren. Alle Privaten zusammen vergeuden nicht so viel wie WDR allein.


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  • Cry for Justice
Dieser Thread ist doppelt gemoppelt, das Thema war bereits schon 2 Stunden vorher vorhanden und hätte genau so gut dort fortgesetzt werden können.
Seltsam, dass gerade Admin Rene das Fahrrad noch mal neu erfinden muss.
So wird das leider nichts mit der so oft angemahnten Übersichtlichkeit im Forum....


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Schrei nach Gerechtigkeit

F
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Scheißegal, was das noch bedeutet jedenfalls macht das das Urteil 6 C 13.97 vom 09.12.1998 vom BVerwG sinnlos:
Zitat
(1) Darauf, daß technisch die Möglichkeit besteht, Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu codieren, so daß sie über Kabel nur noch vermittels einer gebührenrechtlich zu erfassenden Bereithaltung von Decodern zu empfangen wären, kommt es nicht an. Im hier strittigen Gebührenzeitraum (1992/93) hat eine solche Codierung schon rein tatsächlich nicht stattgefunden. Der Gesetzgeber hat daran auch in rechtlicher Hinsicht nicht angeknüpft. Er mußte dies nicht und durfte dies nicht einmal. Den Anknüpfungspunkt für die Gebühren derart einzuschränken, verbietet sich nach Bundesverfassungsrecht, weil bei einer Verweisung auf derart technisch eingeschränkte Empfangsmöglichkeiten sich die besondere Funktion, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im dualen System notwendig obliegt, nicht sicherstellen ließe. Wesensmerkmal der ihm aufgetragenen Grundversorgung ist nämlich, inhaltlich alle Bevölkerungsgruppen in sämtlichen Regionen ansprechen und erreichen zu können, was wiederum bedingt, "technisch für alle empfangbar" zu sein (BVerfGE 74, 297, 325 f.; 87, 181, 199). Diese Aussage beschränkt sich nicht auf die terrestrische Übertragungstechnik (BVerfGE 83, 238, 299). Aus ihr folgt ohne weiteres, daß die Empfangbarkeit - über welche Verbreitungstechnik auch immer - ohne erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand gewährleistet sein muß. Eine Verweisung auf eine codierte Verbreitung würde der Universalität dieses Auftrags zuwiderlaufen. Darüber hinaus müßte die Verknüpfung von Codierung und Gebührenerhebung im Ergebnis eine Verdrängung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf das Pay-TV nach sich ziehen. Das wiederum würde letztlich auch seine Bestands- und Entwicklungsgarantie in Frage stellen. Es bestünde eine ähnliche Gefährdung, wie sie das Bundesverfassungsgericht für den Fall sieht, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk überwiegend auf Werbeeinnahmen verwiesen würde (vgl. BVerfGE 83, 238, 311).
Da sich sowieso jeder Rundfunkteilnehmer via Kabel und terrestrisch neue Geräte anschaffen muß, ist der Grund „wirtschaftlicher oder technischer Aufwand“ für die Verschlüsselung entweder des gesamten oder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vollständig entfallen. Wie diejenigen zu entschädigen sind, die einen SAT-Receiver ohne CI-Modul angeschafft haben, ist Sache der Rundfunkanstalten und der Bundesländer.

Macht Eure Landtags- bzw. Bürgerschafts-Abgeordneten drauf Aufmerksam. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Entwicklungsgarantie verpflichtet ihn auch dazu, an der technischen Entwicklung teilzunehmen, auch wenn es ihn „Kunden“ kostet – Das BVerfG hat Art. 5 (2) GG erst ein Recht, dann eine Pflicht gegen den Bürger zu agieren gemacht! Nicht-Kunden sind dann keine „Schwarzseher“ mehr!


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Was denkst du denn, was es kostet, den ...Mist der Privatsender zu produzieren. Alle Privaten zusammen vergeuden nicht so viel wie WDR allein.
Ja aber hier geht es nicht um die Zwangsgebühren Sender, sondern um die Privatsender.


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