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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - Keine Entscheidung ist eine Entscheidung  (Gelesen 2584 mal)

Uwe

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Wie geht es mit dem Rundfunkbeitrag weiter?

Quelle: haz.de 10.06.2016
von Ulrike Simon

Der Rundfunkbeitrag sorgt wieder für Diskussionen – 17,50 Euro muss jeder Haushalt aktuell für das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. 2017 könnte der Beitrag sinken. Doch: Die Entscheidung der Ministerpräsidenten am kommenden Donnerstag wird wohl vertagt.

All das könnte dazu führen, dass die Entscheidung erst nach einem langwierigen Kamingespräch am Abend, eher aber gar nicht fällt. Die nächste Gelegenheit wäre erst im Herbst. Da vor dem Inkrafttreten des Beschlusses alle 16 Länderparlamente zustimmen müssten, würde die Zeit bis Jahresende knapp – falls sie überhaupt ausreichte. Im Zweifel bliebe es vorerst bei den aktuell monatlich 17,50 Euro pro Haushalt.

weiterlesen auf:

http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/Wie-geht-es-mit-dem-Rundfunkbeitrag-weiter


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Badische Zeitung, 11.06.2016

Rundfunkbeitrag
Keine Entscheidung ist eine Entscheidung

von Ulrike Simon

Zitat
Die Ministerpräsidenten, die KEF und die empfohlene Beitragssenkung der Rundfunkgebühren: Eine Geschichte ohne Ende.

Seit Wochen heißt es, bei ihrer Konferenz am kommenden Donnerstag und Freitag in Berlin entschieden die Ministerpräsidenten der Länder über die Höhe des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2017 bis 2020. Als Grundlage dient ihnen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Es wäre das zweite Mal in der Geschichte, dass der Beitrag sinkt, das zweite Mal hintereinander. Nach Informationen der Badischen Zeitung ist allerdings unwahrscheinlich, dass überhaupt eine Entscheidung fällt.

Durch die 2013 erfolgte Umstellung von der früheren, geräteabhängigen GEZ-Gebühr auf die haushaltsbezogene Abgabe flossen rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich an ARD, ZDF und Deutschlandradio – Geld, das auf Sperrkonten geparkt ist und nun für eine Senkung genutzt werden könnte. Mehrere Verantwortliche, sowohl in Sendern als auch in Staatskanzleien, gehen allerdings davon aus, dass die Ministerpräsidenten eine Entscheidung vertagen werden. Dafür werden mehrere Gründe angeführt.[..]

Kurzum: Sollten die Ministerpräsidenten von der KEF-Empfehlung abweichen und beschließen, den aktuellen Beitrag von 17,50 Euro nicht zu senken, fänden sich triftige Gründe. Und die brauchen sie, denn nach einem höchstrichterlichen Urteil ist es ihnen untersagt, durch willkürliches Abweichen von der KEF-Empfehlung Medienpolitik zu betreiben. Zu prüfen haben sie lediglich die Sozialverträglichkeit für die Beitragszahler.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/keine-entscheidung-ist-eine-entscheidung--122955647.html


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Zitat
Die Ministerpräsidenten, die KEF und die empfohlene Beitragssenkung der Rundfunkgebühren: Eine Geschichte ohne Ende.

Seit Wochen heißt es, bei ihrer Konferenz am kommenden Donnerstag und Freitag in Berlin entschieden die Ministerpräsidenten der Länder über die Höhe des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2017 bis 2020. Als Grundlage dient ihnen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Es wäre das zweite Mal in der Geschichte, dass der Beitrag sinkt, das zweite Mal hintereinander. Nach Informationen der Badischen Zeitung ist allerdings unwahrscheinlich, dass überhaupt eine Entscheidung fällt.

Durch die 2013 erfolgte Umstellung von der früheren, geräteabhängigen GEZ-Gebühr auf die haushaltsbezogene Abgabe flossen rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich an ARD, ZDF und Deutschlandradio – Geld, das auf Sperrkonten geparkt ist und nun für eine Senkung genutzt werden könnte. Mehrere Verantwortliche, sowohl in Sendern als auch in Staatskanzleien, gehen allerdings davon aus, dass die Ministerpräsidenten eine Entscheidung vertagen werden. Dafür werden mehrere Gründe angeführt.[..]

Kurzum: Sollten die Ministerpräsidenten von der KEF-Empfehlung abweichen und beschließen, den aktuellen Beitrag von 17,50 Euro nicht zu senken, fänden sich triftige Gründe. Und die brauchen sie, denn nach einem höchstrichterlichen Urteil ist es ihnen untersagt, durch willkürliches Abweichen von der KEF-Empfehlung Medienpolitik zu betreiben. Zu prüfen haben sie lediglich die Sozialverträglichkeit für die Beitragszahler.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/keine-entscheidung-ist-eine-entscheidung--122955647.html
[/quote]

Was lesen wir denn da:

Zitat:

Zu prüfen haben sie lediglich die Sozialverträglichkeit für die Beitragszahler.[..]

Na dann schauen wir doch mal in den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag was da geregelt ist.

Z. B. hier in der Protokollerklärung ziemlich am Ende des Vertrags:

- 27 -
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

Fazit:
Also, was haben die Landesfürsten zu tun? Der Bürger muss mit den 1,6 Milliarden Euro in Form von Beitragsreduzierung entlastet werden.


LINK zu 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf
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