Verhandlung
Verwaltungsgericht München
Donnerstag, 09.06.16
11.00 UhrBayerstraße 30
80335 München
Saal 7
Beklagter: Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Vollzug des RundfunkstaatsvertragsDie Klägerin, eine GmbH aus dem Fernsehbereich, wendet sich gegen die ihr auferlegte Verpflichtung, die u.a. mit den beiden großen privaten Sendergruppen (Mediengruppe RTL Deutschland; ProSiebenSat1 Group) bestehenden bzw. angebotenen vertraglichen Vereinbarungen vorzulegen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien will dadurch überprüfen, ob die wirtschaftlichen Konditionen gegen das rundfunkrechtliche Gebot der Chancengleichheit verstoßen. Die Klägerin ist der Auffassung, gesetzlich nicht zur Vorlage verpflichtet zu sein und hält die Vorlage der kompletten Vereinbarungen ohne konkreten Anlass für unverhältnismäßig
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