"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
gvw:
Nr. 107 in der PDF der Auflistung der Verfassungsbeschwerden....
1 BvR 2593/18 wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Grundlos ...und unanfechtbar 14.01.2019
das wars dann wohl.... !!!
Philosoph:
Danke für die Rückmeldung! Auch wenn ich mir für jedes Aktenzeichen einen besseren und vor allem faireren Ausgang wünschen würde...
pjotre:
Also werden immer noch Verfassungsbeschwerden aus der Zeit "Ferdinand Kirchhof" verwaltungstechnich abgearbeitet.
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Dies als Berichtigung zu meinem Eintrag vom 23. Januar 2018.
EGMR-Beschwerden machen?
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Da dieser Thread die Anlaufstelle der Info über Ablehnungen ist, sei kurz vermerkt: Für mehrere BVerfG-abgelehnte Beschwerden wird zur Zeit eine gemeinsame EGMR-Beschwerde erörtert (mit Zögern und Zweifeln...).
(Ohne irgendeinen Bezug zur EGMR-Beschwerde der Spenden-Aktion November 2018.)
Mehr darüber gehört nicht in diesen Thread. Sollte also hier nicht erörtert werden. Teilnahme-Interesse bitte per PM.
Buntschuh:
Moin,
Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2414/18 wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Unanfechtbar und ohne Begründung - Entscheidung vom 20.12.2018 mit Schreiben vom 24.01.2019
Richter: Masing, Paulus, Christ.
:'(
Nichtgucker:
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. November 2018
- 1 BvR 1949/18 - Rn. (1-6),
http://www.bverfg.de/e/rk20181108_1bvr194918.html
1 BvR 1949/18
1 BvR 1950/18
1 BvR 2191/18
1 BvR 2250/18
Nichtannahmebeschluss vom 08.11.2018
Bevollmächtigter: Rechtsanwalt B.
--- Zitat ---Dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht. ...
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil des Ersten Senats vom18.Juli 2018 (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, www.bverfg.de) die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen eingehend untersucht und für verfassungsgemäß erachtet, wobei der Bevollmächtigte sogar die Gelegenheit hatte, persönlich vor dem Senat in der mündlichen Verhandlung vorzutragen. Nun hat er nach Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand erneut vier Verfassungsbeschwerden als Bevollmächtigter erhoben ...
--- Ende Zitat ---
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2019
- 1 BvR 3/19 - Rn. (1-6),
http://www.bverfg.de/e/rk20190211_1bvr000319.html
Nichtannahmebeschluss vom 11.02.2019
--- Zitat ---Dem Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht.
Der Beschwerdeführer hat nach der Verkündung des Urteils zu dem gleichen Gegenstand bereits die dritte Verfassungsbeschwerde erhoben, die aufgrund der zeitnahen vorangegangenen Befassung des Senats und mangels neuer Argumente oder abweichender Sachverhaltsgestaltung erkennbar aussichtslos ist. ...
--- Ende Zitat ---
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