Hier mal ein paar schnelle Gedanken zur Haushaltsabgabe, die ich auch schon bei den "Grünen" gepostet habe:
Wenn man sich den Entwurf zur Haushaltsabgabe durchliest scheint ja alles ganz easy zu sein. Aber woran kann die GEZ/LRA ohne Besichtigung vor Ort erkennen was ein Haushalt im Sinne des RGebStV ist?
Es wird jetzt eben nicht mehr um Geräte gestritten, sondern um Haushalte. Ohne Aussendienstmitarbeiter die das Objekt besichtigen und vom WEG eine Ahnung haben wird es wohl deshalb auch in Zukunft nicht gehen.
Wer etwas Ahnung von Immoblien hat könnte jetzt auf die Idee kommen, dass man der GEZ eine Abgeschlossenheitserklärung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorlegen muss, bzw. eine Teilungserklärung. Damit könnte man für eine Immobilie zweifelsfrei identifizieren wieviel Rundfunkgebühren max. anfallen könnten. Es muss dann in einem zweiten Schritt aber noch die tatsächliche Nutzung zweilfelsfrei geklärt werden.
Hier mal der Auszug aus dem Gesetz:
Abgeschlossenheitserklärung
§ 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:
1.
eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen;
2.
eine Bescheinigung der Baubehörde, daß die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 vorliegen.
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
(2) Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.
Entwurf zum RGebStV
§ 3 Begriff der Wohnung
(1)
Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von
außen, also nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Abgeschlossene Raumeinheit im Sinne des WEG oder....? Wie beweisbar?
Was wenn es z.B. an einem privaten Zweifamillienhaus zwei Klingeln/Briefkästen gibt, aber durch die Bauweise bzw. Nutzung (innerfamiliär: Eltern/Kind) keine zwei abgeschlossenen Wohnungen und damit weder eine Abgeschlossenheitserklärung noch eine Teilungserklärung gibt (weil das Kind im 2.OG zur Miete oder kostenlos wohnt)?
Selbst wenn die Wohnungen abgeschlossen sind, wie will die GEZ/LRA das beweisen?
Falls es für eine Immobilie eine Abgeschlossenheitserklärung bzw. Teilungserklärung gibt, wie will die GEZ/LRA da rankommen?
Man muss kein Prophet sein, dass unter der Prämisse der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Zukunft munter weitergeklagt und widerspsprochen wird. Wer die Nerven behält kann auch ab 2013 unter günstigen Umständen ohne Zwangsgebühr oder aber höchstens zum hälftigen Preis davonkommen!
Man sollte also Oma und Opa nicht voreilig ins Altersheim abschieben und bei evtl. Neubauten bzw. Umbauten auch den zukünftigen RGebStV in den Planungen berücksichtigen !
Vielleicht erhält die GEZ/LRA aber in Zukunft nicht nur Daten vom Einwohnermeldeamt, sondern auch von den Baubehörden und den Grundbuchämtern!
Gruss
Spock
PS: Notfalls kann man ja bei einem Schergenbesuch die Abschlusstüren der Wohnungen aushängen und in die Garage stellen.
Das ist sogar einfacher als alle Radios, Fernseher, Computer etc. aus der Wohungen zu schaffen!
Meinen Dank dafür an die Ministerpräsidenten für die Arbeitserleichterung!
Möge Oma und/oder Opa noch lange und in Frieden in ihrem Zimmer vor dem TV sitzen!
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)