Allgemeines > Pressemeldungen April 2016

gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung

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Bürger:
Hierbei auch beachten... ;)

Lohnpfändung > Arbeitgeber will Lohn einbehalten (Befreiung nicht beantragt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20275.msg130953.html#msg130953

--- Zitat von: Bürger am 21. September 2016, 03:04 ---[...]
Ergänzend dazu könnte (sollte?) Person Z sich den damaligen Befreiungszeitraum ggf. nochmals mit aktuellem Datum bescheinigen lassen und diesen dann umgehend (spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsdatum! > besser aber nicht so lange warten!!!) einreichen, denn im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist zu "Befreiungen" geregelt...
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html

--- Zitat ---§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der
Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. [...]
[...]
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen; im Falle des Absatzes 1 Nr. 10 1. Alternative genügt eine ärztliche Bescheinigung. Dabei sind auch die Namen der weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung mitzuteilen.
--- Ende Zitat ---
[...]
Ungeachtet etwaiger Befreiungen sind Festsetzungsbescheide ernstzunehmen und nicht zu ignorieren. Was passiert, wenn man diese zwar erhält, dennoch aber ignoriert, dürfte nun hinlänglich bekannt sein > es führt zwangsläufig zur Vollstreckung.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html[/i][/color]

--- Ende Zitat ---

Bürger:
...nunmehr sozusagen "amtlich" siehe u.a. unter

"Ich hätte da mal 'ne Befreiung anzumelden", 04.10.2016
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/neue_vereinfachte_befreiungsregelungen.html

--- Zitat ---Damals war das ja so: Wenn man alle 384 Voraussetzungen (Anm. d. Red.: das ist absichtlich ein bisschen übertrieben, um die Arbeit in einer Anstalt überzogen zu beschreiben) erfüllte, um sich aus finanziellen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, brauchte man dafür so genannte Leistungsnachweise. [...]

Ab Januar ist alles anders.

Naja, gut, fast alles. Die Voraussetzungen sind dieselben. Aber für die, die immer vergessen, sich befreien zu lassen, gibt es gute Nachrichten:

1. Wer heute seit mindestens zwei Jahren aus demselben Grund befreit wird, der erhält bei einem Folgeantrag eine Befreiung, die ein Jahr länger gültig ist, als das, was die Nachweise angeben. Die einzige Voraussetzung dazu ist, dass der Befreiungsgrund sich über die Jahre nicht geändert hat.

2. Und noch was wirklich Hilfreiches: Wem heute erst auffällt, dass er sich auch schon in der Vergangenheit aus dem gleichen Grund hätte befreien lassen können, wenn also dieselben Befreiungsvoraussetzungen schon vor Antragstellung vorlagen, dann, jaha, dann kann der Beitragsservice einen sogar bis zu drei Jahre rückwirkend befreien. Das ist doch mal was.

Und für die Beantragung einer Befreiung reicht in Zukunft sogar die Kopie des Leistungsnachweises. Früher ging das nicht. Da brauchte man die Originaldokumente. Aber ab 01.01.2017 holt man einfach eine Kopie der aktuellen und damaligen Belege, schickt sie an den Beitragsservice mit dem Antrag zur Befreiung und zack – kann man wieder mit reinem Gewissen*** ARD, ZDF und Deutschlandradio gucken und hören.
Und wenn man das noch nicht macht, dann sollte man langsam mal anfangen.
--- Ende Zitat ---


***Anm. d. "Bürgers":
Auch das ist stark übertrieben, um das kranke System der Anstalten euphemistisch zu beschreiben.

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