Momentan geschieht eine rückwirkende Befreiung - noch dazu über mehrere Jahre - entweder aus
Kulanz oder aus schierer
Arbeitsüberlastung - oder nur bei
unnachgiebigem Insistieren des Betroffenen. Eine "Garantie" auf rückwirkende Befreiung gibt es derzeit nicht.
Selbstverständlich stellt sich hier weiter die Frage, warum nur 3 Jahre rückwirkend - warum nicht z.B. 5 oder 10 Jahre...
Und selbstverständlich stellt sich insbesondere für NICHTnutzer, die einen der derzeitigen "Befreiungstatbestände" erfüllen, die Frage,
weshalb sie sich überhaupt von etwas "befreien" lassen sollen, wovon sie grundsätzlich frei sein wollen.
Nur ist es momentan eben der (nervenschonendere?)
Weg des geringeren Widerstands, diese kleine extra-Mühe eines "Befreiungsantrags" auf sich zu nehmen, als den kompletten Rechtsweg (der noch dazu allenfalls nach Durchschreiten des Instanzenwegs irgendwann vor dem BVerfG evtl. einen Erfolg verbuchen könnte).
Es bleibt jedoch all denjenigen, die sich "befreien" lassen können
unbenommen, regulär Widerspruch einzulegen - z.B. wegen der Grundrechtsverletzungen, etc. - jedoch
"hilfsweise" auch einen
Befreiungsantrag zu stellen.
Dies könnte 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen:
1) sichere
Befreiung2) Wahrung des
Rechtsschutzbedürfnisses vor Grundrechtseingriffen bei gleichzeitiger Förderung der vom Gesetzgeber ständig propagierten
"Verwaltungsvereinfachung" Ungeachtet dessen:
Warum nicht auch im Falle eines die Einzelperson mglw. schikanierenden "Befreiungsantrags" auch diesen Vorgang wie alle anderen
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.