Mal ungeachtet der Schweinereien beim Beitrag.
Das BVerfG hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben, damit aber sicherlich nicht gemeint, daß der örR jeden liebgewonnenen Bestand behalten darf, den er will, sondern daß der örR selber Bestand hat. Die Real-Einkommen sinken, je weiter unten man steht, desto mehr muß man sparen, da kann man nicht alles behalten wollen. Jeder, der ALG II beantragt, wird genötigt, seine betriebliche Altersvorsorge anzugreifen (was meistens nicht rechtens ist, aber man kann es ja versuchen). Wenn Nicht-Nutzer nicht aussteigen können, müssen sich Beitrag, KEF und Landesregierungen an der Einkommensentwicklung orientieren! Spätestens die Parlamentarier sollten ihre Zustimmung zu den Staatsverträgen dann verweigern, Fraktion hin oder her.
Und die Entwicklungsgarantie ist auch eine Entwicklungspflicht. Beim örR weiß man, daß die Internetangebote technisch eher der Videothek der 1990er Jahre entsprechen (das mit den VHS-Videokassetten und den 2 Mark Gebühr für's Nicht-Zurückspulen) als Rundfunk, behauptet aber das Gegenteil. Naja, die Nicht-#Neuländer konnte man leicht übertölpeln…