Hier geht es um Selbstverwaltung und ihre Grenzen. Vielleicht bietet es neue Angriffspunkte.
Es ist lohnenswert, die LRA-Gesetze/-Staatsverträge mal genau durchzulesen. Leider haben nicht alle Anstalten diesen Zusatz.
Im NDR-Staatsvertrag steht diese Ergänzung nicht. Dort ist die "uneingeschränkte" Selbstverwaltung garantiert.
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Sendegebiet).
(2) Der NDR hat das Recht der Selbstverwaltung. Er gibt sich eine Satzung.
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des NDR findet nicht statt.