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Autor Thema: „Die Pressestelle des rbb hat die Antwort gänzlich gestrichen“  (Gelesen 2639 mal)

Uwe

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Wenn Radioeins-Macher Skuppin zwei Jung-Journalisten ein Interview gibt:
„Die Pressestelle des rbb hat die Antwort gänzlich gestrichen“


Quelle: Meedia 19.05.2016

Dieses Interview kennt vor allen einen Verlierer: die Pressestelle des rbb. Das junge journalistische Projekt Jungpublik sprach mit dem Programmchef von Radioeins, Robert Skuppin, der durch seine Äußerungen zum Senderwechsel von Jan Böhmermann und Olli Schulz derzeit ohnehin nicht die beste Figur abgibt. Dem nicht genug, lässt ihn jetzt sogar die eigene Öffentlichkeitsarbeit schlecht aussehen. Häufigste Antwort im Interview: „Die Pressestelle des rbb hat die Antwort auf diese Frage im Zuge der Autorisierung des Interviews gänzlich gestrichen.“

weiterlesen auf:

http://meedia.de/2016/05/19/wenn-radioeins-macher-skuppin-zwei-jung-journalisten-ein-interview-gibt-die-pressestelle-des-rbb-hat-die-antwort-gaenzlich-gestrichen/


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azdb-opfer

Antwort von Justus Demmer (rbb) bei Jungpublik:
Quelle: http://jungpublik.de/2016/05/robert-skuppin-radioeins/
Zitat
Liebe Kollegen,
es war schon zu Beginn des Gesprächs ganz klar, dass ein Teil Hintergrund bzw. nicht zur Veröffentlichung sein wird. Das war unstrittig. Die Darstellung, wir hätten jetzt im Nachhinein unabgesprochen „eingegriffen“, finde ich, vorsichtig gesagt, stark verkürzt. Dann hätten wir im Vorfeld andere Spielregeln vereinbaren müssen, dann wäre auch das Interview anders abgelaufen.
Beste Grüße,
Justus Demmer, Unternehmenssprecher Rundfunk Berlin-Brandenburg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 18:03 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
„Die Pressestelle des rbb hat die Antwort gänzlich gestrichen“

Mit dieser Formulierung will man negative Wahrnehmungen vom rbb fernhalten. So hat der rbb immer eine strahlend weiße Weste. Die böse Pressestelle beruft sich jetzt bestimmt auf ihren nicht rechtsfähigen Charakter, sonst hätte der rbb schon einmal ein Machtwort gesprochen. Wie sieht das denn auch aus. Man könnte glauben der rbb hätte seinen Laden nicht unter Kontrolle.

Ist eben Pressefreiheit. Was verstehen schon die vor Art.5 GG Ungeschützten davon?

„Die Pressestelle des rbb hat die Antwort gänzlich gestrichen“ Wenn Sie eine Antwort wünschen, wenden Sie sich an die Pressestelle, es sei denn „Die Pressestelle des rbb hat die Antwort gänzlich gestrichen“ dann wenden Sie sich direkt an die Pressestelle oder Sie streichen ihre Frage gänzlich, damit leisten Sie einen wertvollen Demokratieabgabebeitrag und wir sagen Ihnen was Sie davon zu halten haben. Eine echte Win-Win-Situation. Ich sollte Medienzar oder Politikerversteher werden!


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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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azdb-opfer

Die Informationspolitik des ÖRR:



Quelle: https://mmm.verdi.de/wp-content/uploads/2015/11/IFG_Karikatur-Gerhard-Mester.jpg

Das Bild habe ich hier gefunden:

Sender muss Auskunft geben

Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für öffentlich-rechtlichen WDR

Seit sechs Jahren liegt Marvin Oppong im Clinch mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Der freie Journalist aus Bonn will von der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt wissen, an wen und in welchem Umfang sie Aufträge vergibt. Der WDR aber weigert sich bislang beharrlich, auf die Fragen zu antworten. Oppong bleibt hartnäckig. Im Februar 2012 geht er aus dem ungleichen Duell (siehe auch M 1–2/2010) als Sieger hervor – zumindest vor Gericht. An die gewünschten Informationen ist er aber noch nicht gekommen.

weiterlesen unter: https://mmm.verdi.de/medienpolitik/sender-muss-auskunft-geben-1111

Zurück zum Thema: Wenn jemand aus Berlin-Brandenburg die Herausgabe der unveröffentlichten Teile vom zensierten Jungpublik-Interview per IFG/TG-Antrag erzwingen will: Das AZ vom Rechtsstreit Oppong./.WDR ist BVerwG 7 B 30.12 (Beschluss vom 27. Mai 2013)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 20:43 von azdb-opfer«

 
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