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Autor Thema: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)  (Gelesen 39680 mal)

F
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#15: 24. Juni 2016, 19:33
Klageerwiderung des NDR

Interessant, daß mit dem NDR eine „ausländische“ LRA auf eine Klage gegen radio bremen antwortet…


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#16: 30. Juni 2016, 19:45
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

OK, er hat's etwas anders formuliert, sagt aber: dazu fehlen uns jegliche Gegenargumente...
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...

Fortsetzung folgt...  :angel:

(Zur Klagebegründung gibt's noch keine Erwiderung - sie lesen wohl noch...)  ;D


Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#17: 30. Juni 2016, 20:13
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...

Das "Ende", zumindest juristisch auf deutscher Ebene, ist das BVerfG, aber das wird wohl noch etwas auf sich warten lassen. Und der EuGH ist ja auch noch da.

Naja ich denke die haben eine Stichwort Syntax Software am laufen die anhand der Stichworte Textbausteine zusammenlegt und selbst dann wirds ellenlang. [...]

Es wird vermutet, dass der BS in Bocklemünd eine automatische Texterkennung besitzt, siehe dazu

http://www.geznoch.de/03recht.php#scrawl

Es mag sein, dass die Gerichte auch diese Möglichkeit haben.

Falls also die Klage ungeachtet des großen Aufwandes abgewiesen werden sollte, würde sich die Frage stellen, ob man auch ein OVG vor Probleme stellen kann, indem man die Unterlagen handschriftlich anfertigt...

Vergleiche dazu die Diskussion

Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg125762.html#msg125762

Ob dies vor einem Gericht möglich ist, kann vielleicht jemand beurteilen, der die juristische Sachkompetenz besitzt.


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G
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  • Status: Klage abgewiesen
Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#18: 18. Juli 2016, 18:11
OK, er hat's etwas anders formuliert, sagt aber: dazu fehlen uns jegliche Gegenargumente...
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...

Bürger Y hat inzwischen seine Klage mithilfe dieser hervorragenden Vorlagen formuliert und wird sie auch entsprechend personifiziert einreichen. ;D

Er wird möglicherweise dasselbe erfahren wie bereits angedeutet. Dann wird das sicher die zukünftige Einstellung zu seiner Situation als Bürger erheblich beeinflussen...


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#19: 19. Juli 2016, 10:34
Bürger Z wollte schon aufgeben, dank dieser und anderen "Gehhilfen" dieses Forums beschäftigt auch er das VG.
Dies wird wahrscheinlich das letzte Aufbäumen sein.


Edit "Bürger":
Thread musste ab hier moderiert und von abschweifenden Diskussionen "befreit" werden.
Hier wie überall im Forum bitte nicht innerhalb eines Threads von dessen Kern-Thema abschweifende "Begleitdiskussionen" starten oder sich dazu verleiten lassen - sondern eng am Kern-Thema des jeweiligen Threads bleiben, welches durch den Eingangsbeitrag definiert wird und hier lautet
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
Diskussionen über "weitermachen", "letztes Aufbäumen" und danach eventuelles "aufgeben" sind in hiesigem Thread bitte nicht zu führen, da sie eine zielgerichtete Diskussion des Kern-Inhalts verhindern.
Ebenso sind vertiefende Diskussionen des Status des "Beitragsservice" nicht hier zu führen, sondern wenn, dann allenfalls in einem der dazu bereits existierenden Threads. Bitte aber dazu erst diese Threads durchlesen und auch die Suchfunktion bemühen, um ständiges Widerkäuen bereits mehrfach abgehandelter Themen auszuschließen. Dies dient der Übersicht des Forums, der zielgerichteten Diskussion und damit auch der Sache ansich.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#20: 05. August 2016, 05:45
Meine entfernt Bekannte Person hat mir vertraulich mitgeteilt, dass diese Ergänzung der Klagebegründung heute zum VerwG Bremen getragen wird, um das Gericht auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16 aufmerksam zu machen. Die Veröffentlichung im Forum wurde durch die entfernt Bekannte Person gestattet:

http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf


Fortsetzung folgt...  :angel:

Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#21: 11. August 2016, 14:45
Das Gericht hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO (erwartungsgemäß) abgelehnt:

http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#22: 11. August 2016, 15:27
...eine sehr ausführliche Ablehnungsbegründung des Antrags auf Eilrechtsschutz - die aber mehr oder weniger im Tenor auch des BVerwG erfolgt - und schon aufgrund dessen unzureichender Auseinandersetzung mit den Grundrechtsverstößen eigentlich angegriffen gehören würde...
...bis vielleicht auf die (teilweise?) Unzulässigkeit, da (teilweise?) zuvor kein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an die "Behörde" gerichtet wurde.
(Im Übrigen lesen sich große Teile der Begründung wie von ARD-ZDF-GEZ abgeschrieben...)

Wird fiktive Person gem. der Rechtsbehelfsbelehrung Beschwerde beim OVG einlegen (anwaltliche Unterstützung zwingend)?


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J
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#23: 11. August 2016, 16:03
Hallo,

so in etwa lautet auch der Tenor im fiktiven Verfahren von Person J. Vermutlich wird diese Begründung mit geringer Änderung auch als Urteil im Hauptverfahren ausgegeben werden.

Irgendwie macht sich ein komisches Gefühl zum Thema Befangenheit breit, wenn der Staat über den Staat urteilt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus (solange sie nicht tot am Boden liegt).

Person X wird dann noch eine Kostennote vom NDR über 20,-- € erhalten.

Jaja, das muß dem rebellischen Bürger schon wehtun, wenn er es allen Ernstes wagt, die Entscheidungen des Staates anzuzweifeln :-X.

Person J müßte jetzt also 20,-- bezahlen, verfügt leider über kein Girokonto, und möchte auch keine irrsinnigen Gebühren für eine Banküberweisung ausgeben. Eine Bargeldzahlung tut also Not, mal sehen wie der NDR darauf reagieren wird...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2016, 16:14 von Jannimann«
Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

H
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#24: 15. August 2016, 13:42
Hallo zusammen,

das heute ist mein erster Beitrag in Namen eines fiktiven Bekannten, der bislang "verschont" wurde - sich aber durchaus mit dem Thema betraut gemacht hat. Er wurde aufgefordert seine Klage bis zum 29.08.2016 beim VG Bremen zu begründen und möchte sich für diesen lobenswerten und ausführlichen Thread bedanken. Er wird wohl die Klagebegründung verwenden, personalisieren, erweitern und die bereits erhaltenen Rückmeldungen des Gerichts mit einfließen lassen. Sobald alles fertig ist, wird er sicherlich nichts dagegen haben die Unterlagen im gleichen Thread(?? - oder einem Separaten) zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüße und bis bald!


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#25: 07. September 2016, 22:51
Meine entfernt bekannte Person hat Post vom Gericht, in dem dieses fragt, ob die Klage zurückgezogen wird. Anderenfalls wird um "inhaltliche Auseinandersetzung" mit dem vorhergehenden Beschluss gebeten...

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass das Gericht fest damit gerechnet (darauf gehofft?) hat, dass gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden.  8)
Eine Frist wurde nicht genannt - Eilt scheinbar nicht...

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass um "inhaltliche Auseinandersetzung" mit einem rechtskräftigen Beschluss gebeten wird, gegen den aus rein wirtschaftlichen Gründen auf Rechtsmittel verzichtet wurde.

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Die "inhaltliche Auseinandersetzung" folgt später. Gute Gelegenheit, den aktuellen Artikel:
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016, 25.08.2016, Seite 2535-2540
Rechtsanwalt Dr. Martin Pagenkopf (Richter am BVerwG a.D., 1989-2009)
Titel: "Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?"
in das Verfahren einfließen zu lassen...  ::)

Fortsetzung folgt...  :angel:

Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
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Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#26: 23. September 2016, 19:46
Meine entfernt bekannte Person hat die "inhaltliche Auseinandersetzung" mit dem vorhergehenden Beschluss zum Gericht getragen...

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Das vorherige Schreiben (http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf) wurde am 09.09. per normaler Post an das VG geschickt. Darin wurde u.a. darauf hingewiesen, dass sich meine entfernt Bekannte Person bis 21.09. im Ausland befindet. Nach Rückkehr aus dem wohlverdienten Urlaub, steckte das folgende Schreiben (datiert auf 12.09.2016, förmlich zugestellt am 14.09.) im Briefkasten: (ein Schelm, wer böses dabei denkt...)

http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Meine entfernt bekannte Person hält weder einen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung für förderlich, noch eine Übertragung auf einen Einzelrichter und beabsichtigt in den nächsten Tagen entsprechend zu reagieren.

Fortsetzung folgt...  :angel:

Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
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Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

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http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

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Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#27: 26. September 2016, 13:51
Meine entfernt bekannte Person hat die Antwort auf die Fragen bzgl. Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil) zum Gericht getragen und bei der Gelegenheit auch auf das aktuelle Tübinger Urteil verwiesen...

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

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http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#28: 28. Oktober 2016, 16:20
Neues aus Bullerbü...

Meine entfernt bekannte Person hat eine Klageerwiderung des NDR zur Kenntnisnahme erhalten...

http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Fortsetzung folgt...  :angel:

Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf



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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
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Einfach nicht zahlen.

P
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#29: 28. Oktober 2016, 20:24
Es wird nichts begründet und sachlich erklärt, sondern es werden Behauptungen wiederholt.

"Auch der Einwand der Klägerin, der Beklagte wähle die Zahlungspflichtigen willkürlich aus, ist von der Hand zu weisen.
Vielmehr liegt der gesetzlichen Anknüpfung an das Innehaben einer Wohnung eine zulässige Typisierung zugrunde. Der Vorteil des Empfangsmöglichkeit des Rundfunks kann dem Einzelnen gerade deswegen individuell zugerechnet werden, weil entsprechende statistische Daten über die Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 - Rn. 29 ff.)."

Anmerkung das Erste "des" steht auch so im Original.

Nach dieser Aussage soll es möglich sein, anhand von Statistischen Daten über eine Sache, welche für die Art und Weise der Erhebung keine Rolle spielt, einen individuellen Vorteil zu begründen.

Das geht bereits fehl, weil keine Geräte für die Beitragspflicht benötigt werden. Der Anknüpfungspunkt für den Beitrag nicht das Gerät ist, sondern "jede Wohnung" ist, denn im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es keine Aussage, dass der Vorteil eine "Empfangsmöglichkeit des Rundfunks" sein soll.

Es wird einfach etwas behauptet.

Mögliche Fragen an den Richter:

Nach welchen festgelegten und im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteilen erfolgte die Typisierung der Wohnungen? Welche Ziele, Typusbegriffe und Abgrenzungskriterien wurden dafür bestimmt?

Gibt es Wohnungen, welche durch den Wegfall des im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteils nicht Beitragspflichtig sind?

Suche nach: Verfassungsrechtliche Grenzen der Pauschalierung und Typisierung
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Verfassungsrechtliche+Grenzen+der+Pauschalierung+und+Typisierunghttps://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjXqbS9i_7PAhXG6xQKHVJODXYQFgg1MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.jurawelt.com%2Fsunrise%2Fmedia%2Fmediafiles%2F13828%2Ftenea_juraweltbd9.pdf&usg=AFQjCNHzFOeoqqAO--X6JNNhM1E-jTpFbw&cad=rja
Das hier sieht nützlich aus.

Zitat
Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommensteuerrecht am Beispiel der Entfernungspauschale
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13828/tenea_juraweltbd9.pdf

Ca. 295 Seiten mit Informationen und sehr vielen Quellen Angaben. Ausgehend vom Inhaltsverzeichnis könnten interessante Worte gefunden werden.


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