Es wird nichts begründet und sachlich erklärt, sondern es werden Behauptungen wiederholt.
"Auch der Einwand der Klägerin, der Beklagte wähle die Zahlungspflichtigen willkürlich aus, ist von der Hand zu weisen.
Vielmehr liegt der gesetzlichen Anknüpfung an das Innehaben einer Wohnung eine zulässige Typisierung zugrunde. Der Vorteil des Empfangsmöglichkeit des Rundfunks kann dem Einzelnen gerade deswegen individuell zugerechnet werden, weil entsprechende statistische Daten über die Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 - Rn. 29 ff.)."
Anmerkung das Erste "des" steht auch so im Original.
Nach dieser Aussage soll es möglich sein, anhand von Statistischen Daten über eine Sache, welche für die Art und Weise der Erhebung keine Rolle spielt, einen individuellen Vorteil zu begründen.
Das geht bereits fehl, weil keine Geräte für die Beitragspflicht benötigt werden. Der Anknüpfungspunkt für den Beitrag nicht das Gerät ist, sondern "jede Wohnung" ist, denn im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es keine Aussage, dass der Vorteil eine "Empfangsmöglichkeit des Rundfunks" sein soll.
Es wird einfach etwas behauptet.
Mögliche Fragen an den Richter:
Nach welchen festgelegten und im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteilen erfolgte die Typisierung der Wohnungen? Welche Ziele, Typusbegriffe und Abgrenzungskriterien wurden dafür bestimmt?
Gibt es Wohnungen, welche durch den Wegfall des im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteils nicht Beitragspflichtig sind?
Suche nach: Verfassungsrechtliche Grenzen der Pauschalierung und Typisierung
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Verfassungsrechtliche+Grenzen+der+Pauschalierung+und+Typisierung
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjXqbS9i_7PAhXG6xQKHVJODXYQFgg1MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.jurawelt.com%2Fsunrise%2Fmedia%2Fmediafiles%2F13828%2Ftenea_juraweltbd9.pdf&usg=AFQjCNHzFOeoqqAO--X6JNNhM1E-jTpFbw&cad=rja
Das hier sieht nützlich aus.
Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommensteuerrecht am Beispiel der Entfernungspauschale
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13828/tenea_juraweltbd9.pdfCa. 295 Seiten mit Informationen und sehr vielen Quellen Angaben. Ausgehend vom Inhaltsverzeichnis könnten interessante Worte gefunden werden.