Leider erlebt Person A im Moment, was derzeit sehr viele erleben, Deutschland ist, so scheint es ist kein Rechtsstaat oder die Gesetze sind durch die einfachen Bürger ohne zusätzliche Hilfen nicht zu verstehen. Können also keine Anwendung finden.
Von Anfang an unverständliche Gesetze sind unbrauchbar und gehören in die Tonne.
Bedeutet:
Person A kann den Vorgang wahrscheinlich gleich nochmals vor dem Verwaltungsgericht (VG) vortragen, wie das jedoch enden wird kann keine Person B bis X vorhersehen.
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In Sachsen gibt es bereits einen Fall, wo ein Amtsgericht (AG) den Vorgang direkt selbst an ein VG übergeben hat, weil das AG bereits feststellte nicht zuständig zu sein und diese Feststellung auch ausreichend dokumentierte, sowie ein LG dazu nochmals nachgelegt hat.
Ein neues Thema dazu wird dazu voraussichtlich noch folgen:
Es wird wohl dann zumindest für Sachsen die Aussage gelten:
"Die Zivilgerichte sind für die Zwangsvollstreckung öffentlich- rechtlicher Forderungen unzuständig.".
Die Erinnerung nach §766 also bei einer solchen Forderung trotz der im Gesetz stehenden Angabe, dass diese beim Vollstreckungsgericht einzulegen sei, beim Verwaltungsgericht einzulegen ist. Bzw. dass jedes Amtsgericht (minimal in Sachsen) seine Nicht Zuständigkeit kennen muss.