Autor: 11. Mai 2016, 18:17
Bildquelle: https://www.infosat.de/sites/all/themes/custom/infosat/img/infosat_infodigital.pngInfo Digital, 11.05.2016
Medientreffpunkt Mitteldeutschland
Besetzung der Gremien nach dem ZDF-Urteilvon Daun
Welche Konsequenzen hat das ZDF-Urteil auf weitere Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? [..]
Dr. Ralf Siepmann moderierte die Diskussion beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland zwischen Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, von 1990 bis 2011 Justiziar beim ZDF, Steffen Flath, seit Dezember 2015 Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates sowie seit Januar 2016 Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD Thüringen und Mitglied der TLM-Versammlung.
[..]In Hinblick auf die Gremienzusammensetzung sprach Eberle zudem von einem gewissen Paradigmenwechsel: Sollte bisher eine am Gemeinwohl orientierte Aufsicht über die Gremien von Vertretern bestimmter Institutionen gewährleistet werden, läge der der Schwerpunkt nun auf einer Vielfalt, um die Dominanz von Mehrheitsperspektiven und eine Versteinerung der Gremienzusammensetzung zu verhindern. Der Anteil der staatlichen Mitglieder ist zudem gesetzlich auf ein Drittel beschränkt wurden, was etwa im Falle des Fernsehrates bedeute, dass allein 16 der 20 staatsnahen Plätze mit Vertretern der Bundesländer besetzt und dadurch bestimmte Parteivertreter nicht präsent seien, so Eberle.
Steffen Flath äußerte als Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates Verständnis für das Urteil: Es sei wichtig, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, ob die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet sei. Jedoch richte sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil an den Gesetzgeber. Der MDR als eine Dreiländeranstalt ziehe den Nachteil von drei Gesetzgebern und drei Regierungen mit sich, sodass man nun auf einen entsprechenden Staatvertrag warte: „Ich hoffe, dass der Gesetzgeber alsbald auf das Urteil reagiert, denn als Rundfunkrat arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage und können uns nicht selbst verändern.“ Jurist Eberle betonte, dass im MDR-Rundfunkrat derzeit 15 von 43 Mitgliedern als staatsnah gelten. Dies sei eine Person mehr als erlaubt und folglich nicht verfassungskonform. Zugleich lobte er die Transparenz des MDR-Rundfunkrates, der, obwohl es noch nicht gesetzlich geregelt ist, Tagesordnungen, Informationen über Mitglieder und die Ergebnisse des Rates auf seiner Homepage veröffentlicht.[..]
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