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Autor Thema: Nichtzahler und Partner  (Gelesen 3973 mal)

M
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Nichtzahler und Partner
Autor: 10. Mai 2016, 19:19
Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: A hat vor 11 Jahren ein Haus gekauft und bis ca 2009 GEZ Gebühren bezahlt. Im August 2008 ist seine Freundin (B) zu A gezogen. Da A ja keine Gebühren mehr zahlt wurde B im Juli 2015 Zwangsangemeldet zum 01.01.13.
Die GEZ begründet das weil A ja nicht bezahlt muss halt B zahlen! Übrigens hat B das Haus von A im Juli 2015 abgekauft und wäre bereit ab diesem Zeitpunkt die Gebühren zu bezahlen, aber der Beitragsservice möchte natürlich die ganze Kohle. Was sollen wir nun tun?


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Re: Nichtzahler und Partner
#1: 10. Mai 2016, 22:08
Es gibt nur die Möglichkeit mit Widerspruch und Klage, denn der Beitragsservice geht niemals auf Argumente ein.


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K
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Re: Nichtzahler und Partner
#2: 10. Mai 2016, 22:21
Moin moin,

wurde A denn nicht (auch) zum 01.01.13 "direkt angemeldet" ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
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Re: Nichtzahler und Partner
#3: 11. Mai 2016, 09:56
A hatte sich bereits 2005 angemeldet, aber ab 2009 nicht mehr gezahlt


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Re: Nichtzahler und Partner
#4: 11. Mai 2016, 10:15
ok: also wohnt B in Wohngemeinschaft mit A.  8)
Somit sollte B unter Angabe von A's Beitragskontonummer eben diesen Sachverhalt mitteilen > "Wohngemeinschaft".
Ob nun A zahlt oder nicht zahlt ist nicht B's Angelegenheit sonder eine Sache zwischen LRA und A.

Zitat
Beispiel 2:
Der Rundfunkbeitrag für eine WG
Eine dreiköpfige Wohngemeinschaft verfügt über drei Computer, drei Radios sowie zwei
Fernseher – und muss nur einen Rundfunkbeitrag zahlen. Wie viele und welche Geräte
vorhanden sind, spielt keine Rolle. Eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner meldet sich zum
Rundfunkbeitrag an und zahlt für die gemeinsame Wohnung monatlich 17,50 Euro*.
Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Alle anderen Bewohner können
sich abmelden.
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e225/Informationsflyer_Buergerinnen_und_Buerger.pdf


Zitat
Wohngemeinschaften und Untervermietung
Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften und Untervermietung.

-  Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
- Das gilt auch, wenn die Wohnung untervermietet ist. Auch wenn der Hauptmieter nur melderechtlich in der Wohnung gemeldet ist und nicht ständig dort wohnt, regeln Hauptmieter und Untermieter untereinander, wer die Wohnung auf seinen Namen anmeldet.
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html > Wohngemeinschaften und Untervermietung

Gruß
Kurt


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Re: Nichtzahler und Partner
#5: 11. Mai 2016, 11:10
Hallo Kurt,

ich habe gerade mit dem Beitragsservice 2 Stunden telefoniert. Habe denen zum zehnten mal den Sachverhalt (s.o.) erklärt. Der Hammer ist, ich habe ja seit 2009 nicht mehr bezahlt und hatte vor längerer Zeit Mahnungen so um die 700€ bekommen. Nun bin ich zum 01.03.2016 umgezogen und habe eine neue Beitragsnummer bekommen und die alte gibt es nicht mehr bzw. finden sie diese nicht mehr!!!! Sind die einfach nur beschränkt dort???


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Re: Nichtzahler und Partner
#6: 11. Mai 2016, 11:23
Der Beitragsservice darf nicht der Ansprechpartner sein, sondern die Landesrundfunkanstalt. Telefonate sollten vermieden werden. Sie haben keinerlei rechtliche Bedeutung. Zudem ist der Beitragsservice nicht rechtsfähig, die Leute dort können einem erzählen, was sie wollen, sie können nicht zur Rechenschaft bei Falsch- und Nichtauskünften gezogen werden. Dazu kommt, dass man evtl. unbewusst Informationen preisgibt, die vom BS zum Nachteil des Anrufers verwendet werden können. Man kann davon ausgehen, dass die Damen und Herren der Telekommunikationsabteilung darauf geschult sind, Informationen aus den Anrufern rauszukitzeln.

Alles schriftlich per Fax vorab mit der zuständigen LRA abwickeln! Dort gibt es auch jeweils eine Abteilung Beitragsservice.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Nichtzahler und Partner
#7: 11. Mai 2016, 11:46
Ich habe bereits mit der LRA telefoniert, zuständig ist das Deutschlandradio, ARD, ZDF (ehemals GEZ)


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Re: Nichtzahler und Partner
#8: 11. Mai 2016, 12:26
Nein, zuständig ist die LRA!
Die möchten sich nur nicht damit beschäftigen. Versuche mal, diese Aussage "Rechtlich zuständig ist der ARD ZDF Dlandradio Beitragsservice" schriftlich von der LRA zu bekommen. Das wird nicht geschehen. Rechtlicher Vetreter der LRA ist der Intendant der Anstalt, nicht der BS! Der Beitragsservice Köln ist nur eine nicht-rechtsfähige Schreibstube der Anstalten steht auch so im Impressum der Homepage des Beitragsservice. Deswegen: Keine Telefonate! Nur Schriftliches. Fehlinformationen können sonst nicht nachgewiesen werden!

Ich beschreibe hier kurz nur GRUNDSÄTZLICHES. Bitte keine weitere Diskussion darüber, wer zuständig ist.


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Re: Nichtzahler und Partner
#9: 06. März 2017, 16:56
Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: A hat vor 11 Jahren ein Haus gekauft und bis ca 2009 GEZ Gebühren bezahlt. Im August 2008 ist seine Freundin (B) zu A gezogen. Da A ja keine Gebühren mehr zahlt wurde B im Juli 2015 Zwangsangemeldet zum 01.01.13.
Die GEZ begründet das weil A ja nicht bezahlt muss halt B zahlen! Übrigens hat B das Haus von A im Juli 2015 abgekauft und wäre bereit ab diesem Zeitpunkt die Gebühren zu bezahlen, aber der Beitragsservice möchte natürlich die ganze Kohle. Was sollen wir nun tun?

Das ist logische Schlußfolgerung, ein Haus/ Wohnung ein Beitrag, zwei Parteien wohnen drin (A und B), A zahlt nicht also muss B her. Es muss ja nur einer zahlen.
Die können per RBSTV aber nicht zwei Leute einer Wohnung belangen. Wenn einer bereit ist dazu, dann solle man das halt tun und die Beiträge teilen.

Alledings ist der RBSTV äußerst fehlerhaft, sowohl inhaltlich als auch sachlich, und die Methoden bei nur rechtlichen Fragen sind Bedrohung.
Würde mir überlegen eher nicht zu zahlen solange keine vernünftige Lösung existiert.

Seit 2008-2009 fehlen Beiträge. Zwischen 2008 und 2015 liegen ein paar Jahre, was ist da mit den Beiträgen passiert?
Hat A und B bezahlt falls getrennt gewohnt (in eigener Wohnung)?

Vor dem Abkauf haben A und B im gleichen Haus gewohnt?
Seit wie viel Jahren wohnen A und B in dem gleichen Haus?


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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