Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem: A hat vor 11 Jahren ein Haus gekauft und bis ca 2009 GEZ Gebühren bezahlt. Im August 2008 ist seine Freundin (B) zu A gezogen. Da A ja keine Gebühren mehr zahlt wurde B im Juli 2015 Zwangsangemeldet zum 01.01.13.
Die GEZ begründet das weil A ja nicht bezahlt muss halt B zahlen! Übrigens hat B das Haus von A im Juli 2015 abgekauft und wäre bereit ab diesem Zeitpunkt die Gebühren zu bezahlen, aber der Beitragsservice möchte natürlich die ganze Kohle. Was sollen wir nun tun?
Das ist logische Schlußfolgerung, ein Haus/ Wohnung ein Beitrag, zwei Parteien wohnen drin (A und B), A zahlt nicht also muss B her. Es muss ja nur einer zahlen.
Die können per RBSTV aber nicht zwei Leute einer Wohnung belangen. Wenn einer bereit ist dazu, dann solle man das halt tun und die Beiträge teilen.
Alledings ist der RBSTV äußerst fehlerhaft, sowohl inhaltlich als auch sachlich, und die Methoden bei nur rechtlichen Fragen sind Bedrohung.
Würde mir überlegen eher nicht zu zahlen solange keine vernünftige Lösung existiert.
Seit 2008-2009 fehlen Beiträge. Zwischen 2008 und 2015 liegen ein paar Jahre, was ist da mit den Beiträgen passiert?
Hat A und B bezahlt falls getrennt gewohnt (in eigener Wohnung)?
Vor dem Abkauf haben A und B im gleichen Haus gewohnt?
Seit wie viel Jahren wohnen A und B in dem gleichen Haus?