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Autor Thema: Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS  (Gelesen 59120 mal)

a

azdb-opfer

Päckchen statt Brief!

Es gibt doch diese kartonverstärkten Briefumschläge. Amazon versendet darin sogar Bücher. Die kann man auch mit normalem Briefporto oder per Einwurf-Einschreiben versenden. Ich glaube nicht, dass die Anlage vom BS diese Umschläge automatisch aufschneiden/aufreissen kann.


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Ich könnte mir vorstellen, dass eine Person "V" in Ihrer Klage folgenden Text verwendet hätte.
(Noch keine Reaktion - Schriftsatz liegt beim VerwG)

"Kopierrecht / Copyright:

Es wird untersagt, diese Klagebegründung ohne Genehmigung des Klägers anderen Personen oder Institutionen als dem zuständigen Gericht und dem hier bezeichneten Beklagten „Hessischer Rundfunk“ zur Verfügung stellen. Andere Personen und Institutionen sind in diesem Falle auch der „Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio“ sowie andere Institutionen, die nicht „Hessischer Rundfunk“ heißen. Es besteht keine begründete Veranlassung, dieses Schriftstück dort zu verwenden. Der „Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio“ ist hier nicht der Beklagte und hat folglich mit dem Vorgang nichts zu tun. Die weitergehende Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Klägers.

Zuwiderhandlungen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

Auch der Veröffentlichung auf rundfunkeigenen Plattformen – analog des Einscannens als Vorgang im Widerspruchsverfahren – bedarf der Zustimmung des Klägers. Ich bitte um Beachtung und Rücksichtnahme zu dieser Maßnahme! Die bisher gemachten Erfahrungen machen dies unbedingt erforderlich und lassen keine Ausnahme zu.

Diese Vorkehrungen dienen dem Selbstschutz des Klägers. Dieser Selbstschutz steht über dem Interesse der Datensammlung einer öffentlichen Anstalt."



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

H
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ein-besuch-beim-beitragsservice-von-ard-und-zdf-14289302-p2.html
Zitat
Die Papierstapel mit gelben Trennblättern zwischen den einzelnen Vorgängen.....

Was passiert bei gelbem Briefpapier? Arbeiten die Hochleistungsscanner mit einer Farberkennung, also gelb = Trennblatt --> wird nicht gescannt?
Das sollte man aber nur mit Briefen, die man mit Zustellnachweise (Einschreiben) versendet, ausprobieren  >:D


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a

azdb-opfer

Was passiert bei gelbem Briefpapier?

Geniale Idee  ;)
Man müsste nur noch den richtigen Farbton herausfinden.

Oder ein 30-seitiges Widerspruchsschreiben, alle 2-3 Seiten mit gelben Blättern getrennt.


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
GEZnoch.de
http://www.geznoch.de/03recht.php#scrawl

Zitat
Da der Beitragsservice [mit Briefen] hoffnungslos überschüttet wird, kommen die oft gar nicht mehr nach mit der Bearbeitung. Es heißt, sie würden die Briefe noch nicht einmal mehr wirklich lesen, sondern sie nur durch einen Crawler laufen lassen, der die Anschreiben nach Stichworten durchscannt, z.B. "Gutachten", "Terschüren" oder "Grundrechte". Die Maschine stellt dann die zu diesen Stichworten passenden, vorgefertigten Textbausteine zusammen und ein menschlicher Bearbeiter fliegt dann bloß noch grob drüber [...]

Wenn man seine Anschreiben handschriftlich verfasst, überfordert man die Maschine und zwingt den Empfänger, dass auch wirklich ein Mensch sich die Mühe machen muss, den Brief ordentlich zu lesen. Das kostet den Empfänger Arbeit und Zeit [...]

Das wundert mich. Von Hand geschriebene Überweisungen o.ä. werden doch auch schon längst von Maschinen gelesen.

Können "normale" handschriftliche Schreiben das Einscannen wirklich erschweren? Oder müsste man zu den in vorigen Antworten genannten ungewöhnlichen Methoden greifen (spezielle Farben u.a.)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2016, 18:16 von Leo«

P
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Zitat
Können "normale" handschriftliche Schreiben das Einscannen wirklich erschweren?

Das Einscannen sicherlich nicht, aber das maschinelle Lesen schon, wenn die Art der Handschrift unleserlich ist.


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Zitat
Können "normale" handschriftliche Schreiben das Einscannen wirklich erschweren?

Das Einscannen sicherlich nicht, aber das maschinelle Lesen schon, wenn die Art der Handschrift unleserlich ist.

Sorry, mit Einscannen hatte ich das Einscannen des Textes, also das maschinelle Lesen gemeint. Aber wenn man halbwegs leserlich schreibt (und das muss man vermutlich), wird es eine Maschine auch einlesen können.

Vergleiche dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Captcha#Umgehung_von_Captchas

Zitat
Mit zunehmender Verbreitung von Captcha-geschützten Webseiten begann ein Wettrüsten zwischen den Herstellern von Captchas und den Entwicklern maschineller Lösungen, so dass bald Programme entwickelt wurden, um den Schutz von Captchas zu umgehen. Viele mittlerweile ältere Implementierungen sind heute mit relativ geringem Aufwand auch für Maschinen lösbar.


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  • Wer einen Laser-Drucker hat, kann es ja mal mit schwarzem Papier versuchen: Toner glänzen meistens, dann mattes Papier, auf glänzendes Papier gibts aber meistens Probleme; Mensch kann es lesen, Maschine nicht. Evtl. im CopyShop nachfragen.
  • Statt dem lateinischen das kyrillische oder griechische Alphabet nehmen – wer Zeit hat und weiß, wie es geht.


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  • Statt dem lateinischen das kyrillische oder griechische Alphabet nehmen – wer Zeit hat und weiß, wie es geht.
Wäre doch mal was; Du schreibst spanisch, nimmst aber griechische Buchstaben dafür.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Wenn der Zeichenabstand verringert wird, wird das Dokument für den teuren Hochleistungsscanner auch unlesbar.
Wichtig: nicht übertreiben, wir wollen schließlich nur die maschinelle Verarbeitung sabotieren, nicht das Widerspruchsverfahren.

Bei LibreOffice/OpenOffice:
Menü: Format/Zeichen/Position
Abstand schmal (um 1,0pt)

Wenn die Zeichen sich leicht berühren, ist das Dokument für den Sachbearbeiter noch lesbar, aber die automatische Erfassung per OCR wird scheitern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2016, 22:41 von azdb-opfer«

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Leo

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Von Hand geschriebene Überweisungen o.ä. werden doch auch schon längst von Maschinen gelesen.

Können "normale" handschriftliche Schreiben das Einscannen [des Textes] wirklich erschweren?

Zu der von mir (#19) gestellten Frage habe ich inzwischen anderweitig Antwort bekommen. Demnach können zwar Druckbuchstaben (wie bei Überweisungsträgern) gut von Maschinen gelesen werden, das Einlesen eines handschriftlichen Textes soll aber immer noch mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Mir ist nicht ganz klar, wie weit der Stand der Technik ist, und wie gut unsere Freunde in Bocklemünd diesbezüglich ausgerüstet sind. Die Wikipedia sagt jedenfalls:

Zitat
Die gestiegene Leistungsfähigkeit moderner Computer und verbesserte Algorithmen erlauben inzwischen auch die Erkennung von „normalen“ Druckerschriftarten bis hin zu Handschriften (etwa bei der Briefverteilung)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Texterkennung

Wie dem auch sei, es spricht nichts dagegen, Widersprüche per Hand zu schreiben.


Edit: Während ich getippt habe, hat inzwischen azdb-opfer in #24 geantwortet; man kann das Einscannen also möglicherweise auch ohne Handschrift erschweren.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bei all dem sollte beachtet werden:
Wenigstens der Widerspruchs-Haupttext incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" sollten am Anfang stehen und leserlich sein.
Bei der Begründung kann man dann seiner Phantasie in Worten und Ausgestaltung freien Lauf lassen... ;)
(solange es sich im nicht straftatbestandlichen Rahmen bewegt!)

PS: Auch in Stein gemeißelte Widersprüche könnten sehr "hübsch" sein... ;)
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=%22in%20stein%20gemei%C3%9Felt%22
Dies bietet sich auch gut für eine medial wirksame persönliche Überreichung z.B. in einem der zahlreichen Landesfunkhäuser an...


PPS: Der neue Geschäftsbericht/ Jahresbericht des sog. "Beitragsservice"
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.0.html
führt auf Seite 13 zur "Barrierefreiheit" aus...

Zitat
Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, die Korrespondenz mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in barrierefreier Form zu führen. Wenn der/die Beitragszahler/-in dem Beitragsservice mitteilt, dass er/sie barrierefrei kommunizieren möchte, werden alle Ausgangsdokumente des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in normaler Form und – mit kurzem zeitlichen
Versatz – zusätzlich als Duplikate in der gewünschten barrierefreien Form versandt.

Die barrierefreie Kommunikation kann grundsätzlich per E-Mail, im Text oder Audioformat auf CD-ROM, in Großdruck oder in Blindenschrift (Brailleschrift) erfolgen. Auch die Möglichkeit, den Inhalt der erstellten Schreiben telefonisch zu erhalten, wird angeboten. Im Jahr 2014 wurde ein Braille drucker angeschafft, der Dokumente beid seitig in Brailleschrift bedrucken kann. Darüber hinaus können mit Hilfe eines Scanners Brailledokumente in Klarschrift übersetzt werden. [...]

Ob unter diesen Umständen ein Widerspruch-Hörbuch, ein mit Morsezeichen telegrafierter Widerspruch oder eine 17-Bände umfassende Buchversion mit Buchstaben in Seitengroße noch im Rahmen barrierefreier Kommunikation möglich wäre, bliebe (mit Vorsicht!) dem fiktiven Versuch vorbehalten... ;)


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www.rundfunk-frei.de

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Leo

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-../..-//..../.-/.../-//.-/-..././.-.//-.-/- - -/- -/../.../-.-./...././/../-../././-.//-.../..- -/.-./- -././.-./


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Bei all dem sollte beachtet werden: Wenigstens der Widerspruchs-Haupttext incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" sollten am Anfang stehen und leserlich sein. Bei der Begründung kann man dann seiner Phantasie in Worten und Ausgestaltung freien Lauf lassen... ;) (solange es sich im nicht straftatbestandlichen Rahmen bewegt!)

Für Menschen lesbar: JA, für Maschinen?
Beim Widerspruch kommt es doch in erster Linie darauf an, daß der pünktlich eingegangen ist. Wenn der Widerspruch dann ein paar Jahre liegen geblieben ist, würde ich es mit Verjährung versuchen. Am 01.01.2017 müssten eigentlich die „Beiträge“ für 2013 verjährt sein. Und mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dürfte eigentlich auch erst mal ein Zwangsvollstreckungsverfahren bis zur Ablehnung unmöglich sein.

Weitere Ideen:
  • leetspeak: E$ g1bt j4 genug Ze1(|-|en, d1e der Men$ch aus dem Kontext mehr oder wen1ger 1e1cht als Buchstaben erkennt, die OCR-Software aber nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Leetspeak
  • Buchstabenwürfeln: So lange in einem Wort der erste und der letzte Buchstabe stimmen, kann der Rest komplett durcheinander stehen: „So lgane in eniem Wrot der estre und der lttzee Bstabuche smimten, knan der Rset kmtopelt druchaneinedr sehetn.“ Wenn der Mensch schnell liest, bemerkt er den Fehler wahrscheinlich nicht einmal, eine Maschine ist aber überfordert.
  • Dank Unicode gibt es dazu noch massig andere Zeichen, die statt lateinischer Buchstaben verwendet werden können (leider unterstützt das Forum kein Unicode).
  • Sütterlin ist (zumindest handschriftlich) auch eine tolle Idee. Hat halt der Opa den Widerspruch verfasst, kommt vor. Versehentlich kommt der örR hier seinem Bildungsauftrag nach, es können immer weniger Sütterlin lesen, geschweige denn schreiben.
Die Texterkennung wird sicherlich eine Art Rechtschreibprüfung und Korrektur haben, bei zu vielen Fehlern gibt die auf und liefert einfach nur den Text wie erfasst zurück.

Sehr hübsch finde ich auch das bustrophedone Schreiben, im Anhang ein Beispiel aus einem Fax an den Beitragsservice (geht natürlich auch so, daß Zeilen, die von rechts nach links gelesen werden, in Spiegelschrift geschrieben werden).


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Ich habe mich über die hellgraue Kleinschrift des Rechtsbehelfes so geärgert, daß ich in meinem Widerspruch die gleiche hellgraue Kleinschrift verwendet habe, nur die Adresse habe ich schwarz geschrieben, hatte aber zur Folge daß tatsächlich der RBB selbst einen Ablehnungsbescheid schickte gegen den jetzt geklagt wird...


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